Getrennte. Geschiedene Männer oder Frauen, die Unterhalt für einen Ex-Ehepartner zahlen, werden diesem in vielen Fällen weniger oder kein Geld mehr überweisen müssen. Alte Fälle können neu aufgerollt werden.
Ex-Lebenspartner ohne Trauschein, die ein Kind unter drei Jahren betreuen und bisher zu wenig Unterhalt bekommen, weil das Geld des Vaters nicht reichte, sollten aktiv werden. Zahlt er bisher noch für eine Exfrau, haben sie jetzt die Chance auf mehr Geld. Denn viele geschiedene Frauen erhalten künftig weniger.
Verheiratete. Frauen oder Männer, die ihren Beruf für die Kinderbetreuung aufgeben oder aufgegeben haben, können sich mit einem Ehevertrag für den Fall einer Scheidung absichern. Sie können darin Unterhaltszahlungen vereinbaren, die über ihre nun stark gekürzten gesetzlichen Ansprüche hinausgehen.
Rechtsberatung. Lassen Sie sich beraten. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht können die Chancen eines Rechtsstreits einschätzen. Eine Erstberatung kostet maximal 190 Euro plus Mehrwertsteuer. Adressen finden Sie im Telefonbuch und im Internet.
Wer nachweislich kaum Einkommen hat, kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann verlangen Anwälte höchstens 10 Euro.
Für den Gang vor Gericht erhalten Geringverdienende Prozesskostenhilfe. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des streitigen Unterhalts.
-
- Taucht ein Elternteil ab, ist unbekannt oder zahlungsunfähig, streckt der Staat Kindesunterhalt vor – seit 2017 bis zum 18. Geburtstag. Auch Halbwaisen kann das helfen.
-
- Paare können mit einem Ehevertrag bestimmte Regeln für ihre Ehe selbst festlegen. Wir erklären, wie sie damit Ungerechtigkeiten und sogar einen Rosenkrieg verhindern.
-
- Lebt ein Hund länger als die Partnerschaft, klären oft erst Gerichte, wo das Tier bleibt. Die Stiftung Warentest erklärt die Rechtslage.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.