
Den Trennungsschmerz können wir nicht lindern. Aber wir sagen, was Sie zu den Themen Trennungsjahr, Sorgerecht, Unterhalt und Kosten einer Ehescheidung wissen müssen. © Getty Images PA / Tetra Images
Trennung und Scheidung haben auch rechtliche und steuerliche Folgen. In manchen Situationen ist es wichtig, schnell zu handeln. test.de verrät, worauf Sie achten sollten.
Viele Paare bleiben doch nicht ein Leben lang zusammen. Trennen sich Verheiratete, steht auch irgendwann eine Scheidung im Raum. Erfolgen kann eine Scheidung nach dem Gesetz erst, wenn die Ehe zerrüttet ist. Die Lebensgemeinschaft darf nicht mehr bestehen, und es kann auch nicht erwartet werden, dass sie wiederhergestellt wird.
Die Zerrüttung einer Ehe wird normalerweise dadurch deutlich, dass die Ex-Partner eine bestimmte Zeit getrennt gelebt haben. Wichtig ist die „Trennung von Tisch und Bett“. Die Ex-Partner müssen getrennt wirtschaften und ihre sexuelle Beziehung aufgegeben haben. Es sollten keine gemeinsamen Aktivitäten mehr in der Freizeit stattfinden. Die Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden. Wollen beide Partner die Scheidung, gilt die Ehe als zerrüttet, wenn sie ein Jahr in diesem Sinne getrennt gelebt haben. Will nur einer von ihnen die Scheidung, wird erst nach einer dreijährigen Trennungszeit gesetzlich vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam
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@j-m.s: Zunächst gilt: Selbst ist niemand berechtigt, jemanden anderen zu etwas zu zwingen und ihn zum Beispiel aus der Wohnung zu werfen (von extremen Ausnahmesituationen etwa in Fällen häuslicher Gewalt abgesehen). Soweit es darum geht, ob ein Ehepartner vom anderen von Rechts wegen verlangen kann auszuziehen: Während der Ehe geht das regelmäßig nicht, unabhängig davon, wem die Wohnung gehört. Sie müssen sich einigen, ob und wer auszieht.
Was ist, wenn die Wohnung nur einem Ehepartner gehört? Kann der dann den anderen rauswerfen, wenn kein Vertrag existiert ?
Kommentar vom Administrator gelöscht.