Scheidung Das gilt für Kosten, Kinder, Ehewohnung, Steuer

10
Scheidung - Das gilt für Kosten, Kinder, Ehewohnung, Steuer

Den Trennungs­schmerz können wir nicht lindern. Aber wir sagen, was Sie zu den Themen Trennungs­jahr, Sorgerecht, Unterhalt und Kosten einer Ehescheidung wissen müssen. © Getty Images PA / Tetra Images

Trennung und Scheidung haben auch recht­liche und steuerliche Folgen. In manchen Situationen ist es wichtig, schnell zu handeln. test.de verrät, worauf Sie achten sollten.

Viele Paare bleiben doch nicht ein Leben lang zusammen. Trennen sich Verheiratete, steht auch irgend­wann eine Scheidung im Raum. Erfolgen kann eine Scheidung nach dem Gesetz erst, wenn die Ehe zerrüttet ist. Die Lebens­gemeinschaft darf nicht mehr bestehen, und es kann auch nicht erwartet werden, dass sie wieder­hergestellt wird.

Die Zerrüttung einer Ehe wird normaler­weise dadurch deutlich, dass die Ex-Partner eine bestimmte Zeit getrennt gelebt haben. Wichtig ist die „Trennung von Tisch und Bett“. Die Ex-Partner müssen getrennt wirt­schaften und ihre sexuelle Beziehung aufgegeben haben. Es sollten keine gemein­samen Aktivitäten mehr in der Frei­zeit statt­finden. Die Trennung kann auch in der gemein­samen Wohnung voll­zogen werden. Wollen beide Partner die Scheidung, gilt die Ehe als zerrüttet, wenn sie ein Jahr in diesem Sinne getrennt gelebt haben. Will nur einer von ihnen die Scheidung, wird erst nach einer dreijäh­rigen Trennungs­zeit gesetzlich vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist.

Angebot auswählen und weiterlesen

  • Alle Artikel aus test und Finanztest
  • Mehr als 37.500 Tests
  • Fonds- und ETF-Datenbank
  • Tipps zu Versicherungen und Vorsorge
  • 50% Rabatt für Print-Abonnenten
10

Mehr zum Thema

10 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

DoreenAnna am 02.06.2023 um 03:06 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam

maennerscheidung.info am 15.05.2023 um 14:52 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.04.2023 um 11:37 Uhr
Wohnung gehört nur einem

@j-m.s: Zunächst gilt: Selbst ist niemand berechtigt, jemanden anderen zu etwas zu zwingen und ihn zum Beispiel aus der Wohnung zu werfen (von extremen Ausnahmesituationen etwa in Fällen häuslicher Gewalt abgesehen). Soweit es darum geht, ob ein Ehepartner vom anderen von Rechts wegen verlangen kann auszuziehen: Während der Ehe geht das regelmäßig nicht, unabhängig davon, wem die Wohnung gehört. Sie müssen sich einigen, ob und wer auszieht.

j-m.s am 23.04.2023 um 10:32 Uhr
Wohnung gehört nur einem

Was ist, wenn die Wohnung nur einem Ehepartner gehört? Kann der dann den anderen rauswerfen, wenn kein Vertrag existiert ?

catherine9980 am 05.10.2021 um 14:52 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht.