Unterhalt an Angehörige
Wenn Sie Eltern, Großeltern oder Enkel unterstützen, kommt ein Abzug von Unterhalt als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Ehegatten.
Unterhalt an Kinder
Wenn Sie Ihren volljährigen Kindern finanziell helfen, etwa weil diese auswärts studieren, können Sie für 2012 Zahlungen bis zu 9 408 Euro (2021: 9 744 Euro) als außergewöhnliche Belastung absetzen. Hinzu kommen die von Ihnen getragenen Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Ihres Kindes. Das gilt aber nur, wenn Sie für das unterstützte Kind weder Kindergeld noch Kinderfreibetrag erhalten. Eltern dürfen Unterhaltszahlungen an ein erwachsenes Kind in Ausbildung auch dann in voller Höhe absetzen, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten zusammenlebt, der selbst über ausreichend Einkommen verfügt (Bundesfinanzhof, Az. VI R 43/17).
Grenzbetrag seit 46 Jahren nicht angepasst
Das Finanzamt erkennt Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen nur an, wenn die Empfänger lediglich geringes eigenes Vermögen besitzen. Die Grenze liegt bei 15 500 Euro und wurde im Jahr 1975 gesetzlich festgelegt. Doch ist sie 46 Jahre später noch zeitgemäß? Ein Ehepaar sieht den Grenzbetrag als zu gering an. Die beiden Beamten unterstützen ihren volljährigen Sohn während seines Studiums mit jährlich etwa 10 500 Euro. Außerdem zahlten sie seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 1 123 Euro pro Jahr. Die Zahlungen setzte das Paar in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen an. Das Finanzamt strich die Kosten mit der Begründung, der Sohn sei mit rund 16 200 Euro auf seinen Giro- und Sparkonten zu vermögend. Er liegt also 700 Euro über der Grenze. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage der Eltern abgeschmettert (Az. 6 K 1098/21). Die haben nun Revision eingelegt. Jetzt muss der Bundesfinanzhof entscheiden (Az. V R 21/21).
Unterhalt an andere Personen
Bei Zahlungen an nicht unterhaltsberechtigte Personen handelt es sich grundsätzlich um private Ausgaben. Die lassen sich nicht absetzen. Ausgenommen sind Paare in eheähnlicher Lebensgemeinschaft, wenn das Amt einem Partner Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II kürzt, weil sie einen gemeinsamen Haushalt führen. Hat der Empfänger keinen Antrag auf Sozialhilfe gestellt, weil er mit einer Ablehnung rechnete, zieht das Finanzamt Unterhalt ohne Nachweis vom zu versteuernden Einkommen ab. Ansonsten verlangt es in der Regel eine Bescheinigung der Arbeitsagentur.
Greifen Sie in Existenznot geratenen, aber nicht unterhaltsberechtigten Verwandten finanziell unter die Arme, etwa Ihren Geschwistern, gilt das als besondere sittliche Verpflichtung. Angemessenen und notwendigen Unterhalt können Sie deshalb als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das Finanzamt prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse des Empfängers aber streng.
Unterhalt für Geflüchtete
Sie helfen Bürgerkriegsflüchtlingen, etwa aus Syrien? Sie können Ihre Ausgaben absetzen, wenn Sie sich gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet haben, sämtliche Unterhaltskosten der geflüchteten Person zu übernehmen. Das gilt aber nur, wenn der Geflüchtete eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzt (BMF-Schreiben vom 27.05.2015, Unterhaltsleistungen). Haben Sie Geflüchtete in Ihren Haushalt aufgenommen, brauchen Sie dem Finanzamt gegenüber keine weiteren Nachweise zu erbringen. Es geht davon aus, dass Ihnen in 2020 Aufwendungen von 9 408 Euro (2021: 9 744 Euro) entstanden sind. Ersetzt ein gemeinnütziger Verein Ihre Kosten, können Sie allerdings entsprechend weniger absetzen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@anardil: Steuerlich zählen nur die Monate zum Unterstützungszeitraum, in denen die empfangende Person tatsächlich unterstützt wurde und die sonstigen Voraussetzungen für die Absetzbarkeit des Unterhaltes erfüllt sind. Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kürzt das Finanzamt den Unterhaltshöchstbetrag um ein Zwölftel. Im Zweifel müssen Unterstützende ihre Leistung monatlich nachweisen, um diese anerkannt zu bekommen. (maa)
Kann im Jahr der Heirat des Kindes der Unterhalt anteilig bis zum Zeitpunkt der Eheschließung geltend gemacht werden?
@testorcus: Unterhaltszahlungen von einer anderen Person gelten als Einkommen beim Unterhaltsbeziehenden und werden vom absetzbaren Höchstbetrag abgezogen. Im obigen Artikel finden Sie ein Beispiel zu einem Einkommen aus einem Minijob seitens des Unterhaltsbeziehers.
Bezahlen beide unterhaltsverpflichteten Kinder jeweils den Höchstbetrag an die einkommenslose Mutter, so wirkt sich bei beide nur den hälftigen Unterhaltshöchstbetrag steuerlich aus. Insgesamt darf der Unterhaltshöchstbetrag nur einmal geltend gemacht werden (Prinzip der Einmalberücksichtigung). In der Anlage Unterhalt wird dazu abgefragt, ob und mit welchem Betrag andere zum Unterhalt der unterstützten Person beigetragen haben.(maa)
Wenn mehrere Personen für den Unterhalt aufkommen, teilen sie sich dann auch die Steuerersparnis? Fiktives Beispiel: zwei Kinder unterstützen ihre Mutter mit jeweils dem Höchstbetrag. Können Sie dann entsprechend nur die Hälfte geltend machen? Muss der Unterhalt des jeweils anderen Unterstützers als Einkommen des Empfängers angegeben werden?
@Nutzer137779: Unterhalt wird sich nur dann steuermindernd auswirken, wenn der Unterhaltsempfänger nicht selbst für sich aufkommen konnte. Hat der Empfänger Vermögen, muss er dieses zunächst für seinen Lebensunterhalt einsetzen (33a.1 Absatz 2 EStR). Ausgenommen ist das Schonvermögen bis zu einem Wert von 15.500 Euro, überwiegend ist damit Geldvermögen gemeint. Denn ebenfalls außen vor bleiben
.Vermögensgegenstände mit besonderem persönlichen Wert
.Vermögensgegenstände, die zum Haushalt des Empfängers gehören
.Vermögensgegenstände, die nur weit unter Wert verkauft werden könnten
.eine selbst bewohnte Immobilie in angemessener Größe und Ausstattung
(TK)