Unterhalt an Angehörige
Wenn Sie Eltern, Großeltern oder Enkel unterstützen, kommt ein Abzug von Unterhalt als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Ehegatten.
Unterhalt an Kinder
Wenn Sie Ihren volljährigen Kindern finanziell helfen, etwa weil diese auswärts studieren, können Sie für 2023 Zahlungen bis zu 10 908 Euro (2022: 10 347 Euro) als außergewöhnliche Belastung absetzen. Hinzu kommen die von Ihnen getragenen Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Ihres Kindes. Das gilt aber nur, wenn Sie für das unterstützte Kind weder Kindergeld noch Kinderfreibetrag erhalten. Eltern dürfen Unterhaltszahlungen an ein erwachsenes Kind in Ausbildung auch dann in voller Höhe absetzen, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten zusammenlebt, der selbst über ausreichend Einkommen verfügt (Bundesfinanzhof, Az. VI R 43/17).
Grenzbetrag seit Jahrzehnten nicht angepasst
Das Finanzamt erkennt Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen nur an, wenn die Empfänger lediglich geringes eigenes Vermögen besitzen. Die Grenze liegt bei 15 500 Euro und wurde im Jahr 1975 gesetzlich festgelegt. Doch ist sie noch zeitgemäß? Ein Ehepaar sieht den Grenzbetrag als zu gering an. Die beiden Beamten unterstützen ihren volljährigen Sohn während seines Studiums mit jährlich etwa 10 500 Euro. Außerdem zahlten sie seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 1 123 Euro pro Jahr. Die Zahlungen setzte das Paar in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen an. Das Finanzamt strich die Kosten mit der Begründung, der Sohn sei mit rund 16 200 Euro auf seinen Giro- und Sparkonten zu vermögend. Er liegt also 700 Euro über der Grenze. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage der Eltern abgeschmettert (Az. 6 K 1098/21). Die haben nun Revision eingelegt. Jetzt muss der Bundesfinanzhof entscheiden (Az. VI R 21/21).
Unterhalt an andere Personen
Bei Zahlungen an nicht unterhaltsberechtigte Personen handelt es sich grundsätzlich um private Ausgaben. Die lassen sich nicht absetzen. Ausgenommen sind Paare in eheähnlicher Lebensgemeinschaft, wenn das Amt einem Partner Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II kürzt, weil sie einen gemeinsamen Haushalt führen. Hat der Empfänger keinen Antrag auf Sozialhilfe gestellt, weil er mit einer Ablehnung rechnete, zieht das Finanzamt Unterhalt ohne Nachweis vom zu versteuernden Einkommen ab. Ansonsten verlangt es in der Regel eine Bescheinigung der Arbeitsagentur.
Greifen Sie in Existenznot geratenen, aber nicht unterhaltsberechtigten Verwandten finanziell unter die Arme, etwa Ihren Geschwistern, gilt das als besondere sittliche Verpflichtung. Angemessenen und notwendigen Unterhalt können Sie deshalb als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das Finanzamt prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse des Empfängers aber streng.
Unterhalt für Geflüchtete
Sie helfen Geflüchteten, etwa aus der Ukraine? Dafür gibt es keine Steuererleichterungen, wenn Sie ihnen nicht zum Unterhalt verpflichtet sind. Anders ist es bei Leistungen an Personen, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz besitzen: Haben Sie gegenüber den Behörden eine Verpflichtungserklärung abgegeben, dass Sie sämtliche Kosten zur Bestreitung des Unterhalts dieser Personen übernehmen, können Sie die Ausgaben doch geltend machen (BMF-Schreiben vom 27. Mai 2015, Unterhaltsleistungen). Unterstützen Sie mehrere Empfänger, gilt für jeden der Höchstbetrag.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Fragmichmalliebernicht: Die außergewöhnlichen Belastungen reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Höhe der Ersparnis berechnet sich aus dem persönlichen Steuersatz.
Hallo. Wenn mein volljähriges Kind finanziell unterstützt, kann man diese Beträge als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Frage: wenn das FA diese Ausgaben anerkennt, wie schlägt sich das bei der Rückerstattung nieder? Wie viel € erhält man zurück? (ich verstehe das immer nicht so ganz)
Vielen Dank
@anardil: Steuerlich zählen nur die Monate zum Unterstützungszeitraum, in denen die empfangende Person tatsächlich unterstützt wurde und die sonstigen Voraussetzungen für die Absetzbarkeit des Unterhaltes erfüllt sind. Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kürzt das Finanzamt den Unterhaltshöchstbetrag um ein Zwölftel. Im Zweifel müssen Unterstützende ihre Leistung monatlich nachweisen, um diese anerkannt zu bekommen. (maa)
Kann im Jahr der Heirat des Kindes der Unterhalt anteilig bis zum Zeitpunkt der Eheschließung geltend gemacht werden?
@testorcus: Unterhaltszahlungen von einer anderen Person gelten als Einkommen beim Unterhaltsbeziehenden und werden vom absetzbaren Höchstbetrag abgezogen. Im obigen Artikel finden Sie ein Beispiel zu einem Einkommen aus einem Minijob seitens des Unterhaltsbeziehers.
Bezahlen beide unterhaltsverpflichteten Kinder jeweils den Höchstbetrag an die einkommenslose Mutter, so wirkt sich bei beide nur den hälftigen Unterhaltshöchstbetrag steuerlich aus. Insgesamt darf der Unterhaltshöchstbetrag nur einmal geltend gemacht werden (Prinzip der Einmalberücksichtigung). In der Anlage Unterhalt wird dazu abgefragt, ob und mit welchem Betrag andere zum Unterhalt der unterstützten Person beigetragen haben.(maa)