
Wer finanzielle Schwierigkeiten hat, sollte sich ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – einrichten, nur so schützen Schuldner ihr Existenzminimum vor Gläubigern.
Schutzbetrag erweitern
Veranlasst ein Gericht oder eine Behörde eine Pfändung, ist mit dem P-Konto jeden Monat automatisch ein Basisbetrag von 1 259,99 Euro (Stand: 1. Juli 2021) geschützt. Die Schuldnerin oder der Schuldner kann damit weiter wichtige Zahlungen wie die Miete leisten. Belegen Schuldner ihrer Bank Unterhaltsverpflichtungen, erhöht sich der Schutzbetrag. Ist Unterhalt für eine Person zu zahlen, zum Beispiel für den Ehepartner oder ein Kind, erhöht das den Betrag um 471,45 Euro auf 1 731,44 Euro. Zusätzlich können Kontoinhaber mit dem Bescheid von der Familiengeldkasse das Kindergeld schützen. Wer Bezug von Sozialleistungen nachweist, für den steigt der Schutzbetrag ebenfalls.
Neue Regeln ab 1. Dezember 2021
Zum 1. Dezember 2021 treten Verbesserungen für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Kraft, zum Beispiel:
- die jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen,
- Pfändungsschutz des Guthabens ist auch auf einem Gemeinschaftskonto möglich,
- das Ansparen von unverbrauchtem pfandfreiem Guthaben auf dem Konto ist für drei statt bisher einen Monat möglich,
- der Pfändungsschutz bei der Nachzahlung von Leistungen, zum Beispiel von Arbeitseinkommen.
Anspruch auf Umwandlung
Jeder Schuldner darf nur ein P-Konto einrichten. Dafür kann er bei einem persönlichen Termin in jedem Kreditinstitut einen Antrag stellen oder ein bestehendes Girokonto umwandeln lassen. Einrichten oder Umwandeln kostet nichts extra. Das Führen des Kontos kostet dagegen schon – und häufig nicht zu knapp. Teilweise liegen die monatlichen Kontoführungsgebühren über 10 Euro. Gesetzlichen Anspruch auf die Einrichtung eines P-Kontos haben Schuldner nicht, wohl aber auf die Umwandlung eines bereits bestehenden Kontos.
Tipp: Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung spätestens nach vier Geschäftstagen vorzunehmen.
Schufa bekommt Bescheid
Damit niemand mehrere P-Konten führt, meldet die Bank der Schufa die Einrichtung eines P-Kontos. Die Schufa gibt diese Information an andere Banken weiter, wenn Kunden dort ein P-Konto eröffnen möchten.* Auf Anfrage von test.de hat die Schufa erklärt, dass sie die Existenz eines P-Kontos bei der Berechnung der Kreditwürdigkeit nicht berücksichtige. Kunden mit intakten Finanzen sollten kein P-Konto einrichten.
Tipp: Kompakte Informationen zum P-Konto gibt es auch bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
*Korrigiert am 11.11.2021
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Ist es wirklich nicht zu empfehlen "vorsorglich" ein P-Konto einzurichten? Ich finde jeder sollten "vorsorglich" ein P-Konto einrichten den mann kann ja nie wissen was passiert. Und nur weil ich schon mal ein P-Konto habe heisst das ja noch lange nicht das ich vorsetzlich Schuldner werden moechte (das will ja niemand). Nur weil ich eine Haftpflicht Versicherung abschliesse heisst das doch noch lange nicht das ich vorhabe Glasscheiben einzuschlagen.
Hab gerade gesehen das zum Beispiel die DKB das p-konto umsonst anbietet.
@markus1049: Bei drohender oder bestehender Pfändung besteht das Recht auf Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Wir würden nicht empfehlen, das Konto "vorsorglich" in ein P-Konto umzuwandeln, denn dadurch kommt es je nach Bank möglicherweise zu Nachteilen (hohe Gebühren, Onlinebanking, EC-Karte). Auch gibt es Berichte, dass Kunden in manchen Fällen herablassend behandelt wurden. Wenn das Konto binnen 4 Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei der Bank in ein P-Konto umgewandelt wird, gilt der Schutz ab Zustellung des Beschlusses.
Mich würde mal Interessieren, ob es auch möglich ist, die Umwandlung in ein P-Konto vorzunehmen, auch wenn keine Pfändung vorliegt, denn darüber habe ich bislang noch nichts an Info gefunden, denn ich binn Bezieher von ALG II.
Lg Markus
Ich verstehe nicht, warum sich diese Bank VOLKSbank nennt,
wenn auch noch teilweise die höchsten Gebühren (27.00 € mtl.) für das P-Konto berechnet werden.
Habe auch eine Insolvenz hinter mir. Nach der Abwicklung
wurde mir ein sogen. Konto im Guthaben fest versprochen. Als
es dann soweit war, konnte man sich hieran nicht mehr erinnern. Diese Bank ist das allerletzte!
Es ist leider traurig zu sehen, wie ungeschult das meiste Bankpersonal immer noch ist, obwohl der §§ 850k ZPO seit dem 1.7.2010 existiert.
So musste ich am 27.12.2011 leider eine Einstweilige Verfügung des AG Hannover bei der Volksbank Hannover vorlegen, um mein eigenes Geld von meinem Konto zu erhalten (Rest-Guthaben zu dem Zeitpunkt ca. 68 €, weit von der Pfändungsgrenze entfernt). Das Girokonto war im Oktober 2011 zu einem P-Konto umgewandelt worden.
Als Reaktion auf die Einstweilige Verfügung kündigt mir die Bank am 29.12.2011 mein Konto fristlos, somit befand sich mein Hartz IV im Rücklauf und ich war erneut zu Sylvester ohne einen Cent in der Tasche.
Es ist schon eine Unverschämtheit, was sich hier einige Banken im Umgang mit P-Konto-Kunden so alles erlauben.
Ich hoffe doch, dass davon nicht allzuviele Bürger mit einem P-Konto betroffen sind, es wäre ein Armutszeugniss für dieses Land.
Trotzdem noch ein frohes Neues Jahr :)