Pfändungs­schutz­konto Existenz­minimum sichern

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Pfändungs­schutz­konto - Existenz­minimum sichern

Geschützt. Konto­guthaben sind auf einem P-Konto vor Gläubigern sicher. © Getty Images

Wer finanzielle Schwierig­keiten hat, sollte sich ein Pfändungs­schutz­konto – kurz P-Konto – einrichten, nur so schützen Schuldner ihr Existenz­minimum vor Gläubigern.

Schutz­betrag erweitern

Veranlasst ein Gericht oder eine Behörde eine Pfändung, ist mit dem P-Konto jeden Monat auto­matisch ein Basisbetrag von 1 259,99 Euro (Stand: 1. Juli 2021) geschützt. Die Schuldnerin oder der Schuldner kann damit weiter wichtige Zahlungen wie die Miete leisten. Belegen Schuldner ihrer Bank Unter­halts­verpflichtungen, erhöht sich der Schutz­betrag. Ist Unterhalt für eine Person zu zahlen, zum Beispiel für den Ehepartner oder ein Kind, erhöht das den Betrag um 471,45 Euro auf 1 731,44 Euro. Zusätzlich können Konto­inhaber mit dem Bescheid von der Familien­geldkasse das Kinder­geld schützen. Wer Bezug von Sozial­leistungen nach­weist, für den steigt der Schutz­betrag ebenfalls.

Neue Regeln ab 1. Dezember 2021

Zum 1. Dezember 2021 treten Verbesserungen für das Pfändungs­schutz­konto (P-Konto) in Kraft, zum Beispiel:

  • die jähr­liche Anpassung der Pfändungs­frei­grenzen,
  • Pfändungs­schutz des Guthabens ist auch auf einem Gemein­schafts­konto möglich,
  • das Ansparen von unver­brauchtem pfand­freiem Guthaben auf dem Konto ist für drei statt bisher einen Monat möglich,
  • der Pfändungs­schutz bei der Nach­zahlung von Leistungen, zum Beispiel von Arbeits­einkommen.

Anspruch auf Umwandlung

Jeder Schuldner darf nur ein P-Konto einrichten. Dafür kann er bei einem persönlichen Termin in jedem Kredit­institut einen Antrag stellen oder ein bestehendes Giro­konto umwandeln lassen. Einrichten oder Umwandeln kostet nichts extra. Das Führen des Kontos kostet dagegen schon – und häufig nicht zu knapp. Teil­weise liegen die monatlichen Konto­führungs­gebühren über 10 Euro. Gesetzlichen Anspruch auf die Einrichtung eines P-Kontos haben Schuldner nicht, wohl aber auf die Umwandlung eines bereits bestehenden Kontos.
Tipp: Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung spätestens nach vier Geschäfts­tagen vorzunehmen.

Schufa bekommt Bescheid

Damit niemand mehrere P-Konten führt, meldet die Bank der Schufa die Einrichtung eines P-Kontos. Die Schufa gibt diese Information an andere Banken weiter, wenn Kunden dort ein P-Konto eröffnen möchten.* Auf Anfrage von test.de hat die Schufa erklärt, dass sie die Existenz eines P-Kontos bei der Berechnung der Kreditwürdig­keit nicht berück­sichtige. Kunden mit intakten Finanzen sollten kein P-Konto einrichten.
Tipp: Kompakte Informationen zum P-Konto gibt es auch bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

*Korrigiert am 11.11.2021

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • KhastagN1991 am 29.05.2022 um 22:24 Uhr
    Volksbank-Kündigung nach Umwandlung in P-Konto

    Ich hatte auch schonmal so ein Problem. Die Volksbank fragte mich am telefon ob ich mir sicher sei ein P Konto einrichten zu wollen. Was ich bejahte- es gab nichtmal eine Pfändung. Da ich aber länger im Ausland war, war mir das sicherer.
    3 Tage später, nach Unterschreiben des P Konto Vertrages- kam die Kündigung.
    Nun gut, eine Klageschrift mti Schadenersatzforderung und Erstattung der Anwaltskosten per Fax am selbigen Tag- meines Anwalts hatte genügt. Die haben die Kündigung zurückgezogen. Mich aufeinmal lieb und Nett behandelt. Als ich dann wieder zu ordentlich Geld kam, direkt alles abgehoben und gekündigt.

  • dkuffner am 10.03.2013 um 20:03 Uhr
    Warum nicht "vorsorglich" ein P-Konto einrichten?

    Ist es wirklich nicht zu empfehlen "vorsorglich" ein P-Konto einzurichten? Ich finde jeder sollten "vorsorglich" ein P-Konto einrichten den mann kann ja nie wissen was passiert. Und nur weil ich schon mal ein P-Konto habe heisst das ja noch lange nicht das ich vorsetzlich Schuldner werden moechte (das will ja niemand). Nur weil ich eine Haftpflicht Versicherung abschliesse heisst das doch noch lange nicht das ich vorhabe Glasscheiben einzuschlagen.
    Hab gerade gesehen das zum Beispiel die DKB das p-konto umsonst anbietet.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.03.2012 um 13:06 Uhr
    Umwandlung in ein P-Konto

    @markus1049: Bei drohender oder bestehender Pfändung besteht das Recht auf Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Wir würden nicht empfehlen, das Konto "vorsorglich" in ein P-Konto umzuwandeln, denn dadurch kommt es je nach Bank möglicherweise zu Nachteilen (hohe Gebühren, Onlinebanking, EC-Karte). Auch gibt es Berichte, dass Kunden in manchen Fällen herablassend behandelt wurden. Wenn das Konto binnen 4 Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei der Bank in ein P-Konto umgewandelt wird, gilt der Schutz ab Zustellung des Beschlusses.

  • markus1049 am 05.03.2012 um 18:27 Uhr
    Umwandlung auch ohne Pfandungsvorlage möglich ?

    Mich würde mal Interessieren, ob es auch möglich ist, die Umwandlung in ein P-Konto vorzunehmen, auch wenn keine Pfändung vorliegt, denn darüber habe ich bislang noch nichts an Info gefunden, denn ich binn Bezieher von ALG II.
    Lg Markus

  • hafensaenger2 am 20.01.2012 um 21:32 Uhr
    MickMetal vom 04.01.2012

    Ich verstehe nicht, warum sich diese Bank VOLKSbank nennt,
    wenn auch noch teilweise die höchsten Gebühren (27.00 € mtl.) für das P-Konto berechnet werden.
    Habe auch eine Insolvenz hinter mir. Nach der Abwicklung
    wurde mir ein sogen. Konto im Guthaben fest versprochen. Als
    es dann soweit war, konnte man sich hieran nicht mehr erinnern. Diese Bank ist das allerletzte!