Ehepartner sind nach einer Trennung grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt verantwortlich. So wollen es die neuen Gesetze. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Finanztest erklärt die Grundzüge des neuen Unterhaltsrechts und sagt, womit Sie rechnen müssen.
Viel seltener Unterhalt
Früher galt: Nach einer Scheidung musste der Partner Unterhalt zahlen, der während der Ehe für den Unterhalt oder den größten Teil davon gesorgt hat - oft viele Jahre lang. Ab sofort gilt: In der Regel haben nur Mütter oder Väter mit Kindern von unter drei Jahren Anspruch auf Unterhalt. Danach kann das Kind in den Kindergarten und Mutter und Vater wieder arbeiten. Kindern ist wie bisher meist bis zum Abschluss der Schulausbildung Unterhalt zu zahlen. Die Beträge fallen in den meisten Fällen sogar etwas höher aus als früher.
Kinder bekommen Vorrang
Anders als früher geht der Kindesunterhalt jedem Unterhalt an aktuelle oder frühere Partner vor. Mit anderen Worten: Wenn das Geld nicht reicht, erhalten zunächst das oder die Kinder ihren Unterhalt. Erst und nur, wenn noch Geld jenseits des Selbstbehalts übrig ist, bekommen auch aktuelle und frühere Ehepartner etwas.
Chance für viele Männer
Mutmaßliche Folge der Gesetzesänderungen: Zahlreiche Männer werden vor Gericht ziehen, um die Streichung oder zumindest eine Kürzung ihrer aktuellen Unterhaltszahlungen zu erreichen. Ihre Chancen stehen gut. Je nach Einzelfall bleiben sie allerdings auch nach dem neuen Recht zur Unterhaltszahlung an den Ex-Partner verpflichtet - etwa wenn dieser wegen der Versorgung eines behinderten Kindes nicht oder nur teilweise arbeiten kann oder zugunsten der Haushaltsführung auf eine angemessene Berufsausbildung verzichtet hat.
Risiko für viele Frauen
Vor allem viele geschiedene Ehefrauen laufen Gefahr, bald keinen Unterhalt mehr zu erhalten. Für sie ist besonders wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Richtiger Ansprechpartner: ein tüchtiger Fachanwalt für Familienrecht. Auch mancher Student sollte sich schlau machen. Volljährige Kinder nach Abschluss der Schulausbildung und des Auszugs von zu Hause behalten zwar ihren Anspruch auf Unterhalt, bekommen aber nur noch nachrangig Geld.
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