Um Rente beziehen zu können, müssen fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt worden sein.
Wer ein Kind hat und während seines gesamten Berufslebens keine eigenen Rentenbeiträge einzahlt, hat mit der dreijährigen Gutschrift für Kindererziehung allein noch keinen Rentenanspruch für sich erworben. Das gelingt erst ab zwei Kindern. Möglich ist es aber, freiwillig Rentenbeiträge einzuzahlen, damit die fünfjährige Wartezeit erfüllt ist, ab der mit 65 Jahren ein Anspruch auf Altersrente besteht.
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@Ergeb_2025: Der Anlass für den Artikel in Finanztest 02/2025 war nicht eine gesetzliche Neuregelung, sondern die neue Statistik zur Anzahl der Mütter, die von der Mütterrente profitieren.
Übrigens, es gibt noch einen Artikel aus 2023 zum Thema, und zwar hier:
www.test.de/Kindererziehungszeiten
In der Finanztest Ausgabe (Februar2025) findet sich auf Seite 37 ein Artikel mit der Überschrift "Millionen Mütter erhalten mehr Rente" Der Artikel hinterlässt bei uns mehr Fragen als Antworten. Die Entgeltpunkte gibts doch schon Jahrelang, das ist doch nichts Neues. Es liest sich aber so, als würden nun erneut und zusätzlich diese Entgeltpunkte verteilt. Kann das jemand erläutern?
Viele Grüße