
Auch Rentner müssen sich weiter krankenversichern. © Getty Images / Luis Alvarez
Wie viel ein Mensch im Ruhestand für die Krankenversicherung zahlt, hängt auch davon ab, wie er oder sie im Berufsleben versichert war. Das heißt: Wer sich im Ruhestand günstig absichern möchte, muss schon frühzeitig handeln. Die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest zeigen, wie es geht.
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@Der_Thomas: Auch vom steuerpflichtigen Teil der Rente gehen auf jeden Fall Ihre Basisbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung ab. Mehr dazu erfahren Sie hier: test.de/Besteuerung-der-Altersbezuege-Steuertipps-fuer-die-Rente-5494410-0/
Der private Krankenversicherungsbeitrag unterteilt sich in den Basisanteil und Teil der freiwilligen Wahlleistungen. Nur der Basisanteil kann steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Wie ist das nach dem Renteneintritt? Was kann ich dann steuermindernd berücksichtigen?
@mb2030: Bitte fragen Sie konkret bei Ihrer Krankenkassen nach, welche Vorversicherungszeiten dort zu Ihrer Person gespeichert sind. (maa)
Ist die Anrechnung der Zeiten des Verbleibs in der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland (Staat des Europäischen Wirtschaftsraums) optional und muss diese durch den Rentner beantragt werden? Oder erfolgt die Anrechnung automatisch durch die deutsche KV und wird der Rentner, wenn er dadurch die 9/10 Regelung erfüllt, somit auch automatisch pflichtversichertes Mitglieder KVdR?
@CVML: Zeiten des Verbleibs in der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland sind anrechenbar bei den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und bei Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht. (maa)