
Auch Rentner müssen sich weiter krankenversichern.
Wie viel ein Mensch im Ruhestand für die Krankenversicherung zahlt, hängt auch davon ab, wie er oder sie im Berufsleben versichert war. Das heißt: Wer sich im Ruhestand günstig absichern möchte, muss schon frühzeitig handeln. Die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest zeigen, wie es geht.
Das Wichtigste in Kürze
Gesetzliche Pflichtversicherung ist am günstigsten
Pflicht. Waren Sie stets oder überwiegend gesetzlich krankenversichert, sind Sie dies normalerweise auch als Rentner – und zwar pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Es werden nur Krankenkassenbeiträge auf die gesetzliche Rente, Betriebsrenten und Erwerbseinkommen fällig, nicht aber auf sonstige Einkünfte wie Mieten oder Dividenden.
Freiwillig. Waren Sie im Berufsleben teilweise privat versichert, sollten Sie mit Ihrer gesetzlichen Kasse sprechen und analysieren, ob Sie als Rentner pflicht- oder freiwillig gesetzlich versichert sein werden. Ist Letzteres der Fall, zahlen Sie mehr für die Krankenversicherung, wenn Sie neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte, etwa Riester-Renten oder Mieteinnahmen haben.
Privat. Waren Sie im Berufsleben zum überwiegenden Teil privat krankenversichert, müssen Sie dies auch im Rentenalter meist bleiben.
Versicherungszeit. Um die günstigere Pflichtversicherung als Rentner zu erhalten, müssen Sie für viele Jahre gesetzlich versichert gewesen sein. Mütter und Väter erhalten pro Kind je drei Jahre dazu.
Pflichtversichert in einer Krankenkasse
Wer im Erwerbsleben stets gesetzlich krankenversichert war, ist es automatisch auch als Rentner. Er ist dann pflichtversichert in der sogenannten Krankenversicherung der Rentner (KVdR), unabhängig davon, ob er im Erwerbsleben eigenständiges Mitglied oder familienversicherter Angehöriger war.
Vorteile der KVdR
Die Krankenversicherung der Rentner hat zwei große Vorteile: Zum einen zahlen Versicherte nur Beiträge auf ihre gesetzliche Bruttorente, Betriebsrenten sowie auf Arbeitseinkommen, wenn sie nebenbei noch tätig sind. Nicht aber auf sonstige Einkünfte wie Mieten. Zweitens übernimmt – ähnlich wie bei Arbeitnehmern – die Rentenkasse automatisch die Hälfte des Beitragssatzes auf die gesetzlichen Rente. Versicherte Rentner müssen diesen Zuschuss nicht extra beantragen.
Freiwillig gesetzlich versichert
Wer vor Rentenbeginn gesetzlich krankenversichert ist, aber die geforderten Vorversicherungszeiten für die KVdR nicht erfüllt, kann trotzdem weiter bei einer Krankenkasse bleiben – als freiwilliges Mitglied. Der Unterschied zur KVdR: Weil alle Einkünfte maßgeblich für den Beitrag sind, kann dieser höher sein. So fällt zum Beispiel für Einkünfte wie Riester-Rente, Kapital- und Mieteinnahmen der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag der Kasse an.
Tipp. In unserem Special Steuern und Sozialabgaben gibt es mehr Details, welche Beiträge wann für den Krankenkassenbeitrag relevant sind.
Zuschuss beantragen
Zwar müssen freiwillig versicherte Rentner unter Umständen mehr Beiträge zahlen, doch auch sie können sich – zumindest für Beiträge auf ihre gesetzliche Rente – einen Zuschuss sichern. Auf Antrag zahlt die Rentenkasse ebenfalls die Hälfte des Beitragssatzes inklusive Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Diesen Zuschuss sollten freiwillig versicherte Rentner am besten gleich mit dem Rentenantrag stellen, dann verschenken sie kein Geld. Denn rückwirkend zahlt die Rentenkasse den Zuschuss nicht.
Familienversicherung als Option
Wer die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt, unterliegt zu Rentenbeginn nicht der Versicherungspflicht in der KVdR. Er oder sie könnte sich daher auch kostenfrei beim Ehepartner familienversichern, wenn dieser auch Mitglied einer Krankenkasse ist. Die kostenlose Familienversicherung ist aber nur möglich, wenn die gesamten monatlichen Einkünfte des mitzuversichernden Rentners nicht mehr als 455 Euro betragen (Stand: Juli 2020).
So viel zahlen Rentner für die Krankenversicherung
Auch wer eine gesetzliche Rente bekommt, muss sich weiter krankenversichern. Doch Rentner können ihren Versicherungsschutz nicht frei wählen. Was im Rentenalter gilt, hängt vielmehr davon ab, wie und wie lange jemand in seinem Erwerbsleben krankenversichert war. Als Rentnerin oder Rentner ist man dann entweder:
- pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR),
- freiwillig gesetzlich krankenversichert,
- beitragsfrei familienversichert oder
- bei einem privaten Krankenversicherer versichert.
Diese Beiträge fallen an
Je nachdem, wie jemand im Rentenalter versichert ist, sind unterschiedlich hohe Beiträge für die Krankenversicherung fällig. Rentner können ihren Versicherungsschutz nicht einfach frei wählen. Unsere Grafik zeigt, was für welchen Fall gilt.
Vorversicherungszeit entscheidend
War eine Person zwischenzeitlich auch privat versichert, muss geklärt werden, ob ihre Vorversicherungszeiten für die günstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ausreichen. Dafür muss man in der zweiten Hälfte seines Berufslebens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sein.
So wird die Vorversicherungszeit berechnet
Die Berechnung erfolgt taggenau und ist sehr komplex. Versicherte sollten sich dafür an ihre Krankenkasse und die Rentenversicherung wenden. Zur Orientierung: Der Zeitraum, der dafür maßgeblich ist, beginnt mit dem ersten Tag der Ausbildung und endet mit dem Tag, an dem der Rentenantrag gestellt wird. Dieser Zeitraum wird in zwei gleiche Hälften geteilt, von der die zweite maßgeblich ist: Während 90 Prozent dieser Zeit muss der angehende Rentner nämlich gesetzlich krankenversichert gewesen sein.
Tipp: Da die Vorversicherungszeit auf den Tag genau berechnet wird, kann es manchmal eng werden. Fehlen nur wenige Tage, lässt sich das gegebenenfalls korrigieren, wenn der Rentenantrag zum Beispiel vier Wochen vor dem eigentlich beabsichtigten Tag vorgezogen wird. Im Zweifelsfall sollten Sie sich frühzeitig vor dem Rentenantrag von Ihrer Krankenkasse beraten lassen.
Berechnungsbeispiel
Eine 58-jährige kinderlose Arbeitnehmerin kommt bis zu ihrer Rente voraussichtlich auf etwa 47 Berufsjahre. Die zweite Hälfte ihres Berufslebens beginnt 2005. Zum Zeitpunkt ihres Rentenantrags im Jahr 2029 müsste sie rund 21 Jahre bei einer Krankenkasse gewesen sein, um die Vorversicherungszeit zu erfüllen. Da sie jedoch erst wieder seit 2014 gesetzlich versichert ist, kommt sie nur auf rund 15 Jahre. Hätte sie Kinder, kämen pro Kind drei Jahre Vorversicherungszeit dazu.
Übrigens: Die Anrechnung der drei Jahre pro Kind haben zwei Rentnerinnen gerichtlich erstritten (Eva Koslowski und Marianne Nolting kämpfen für Rentner).
Krankenkasse wechseln
Ob als Arbeitnehmer oder Rentner – gesetzlich Krankenversicherte erhalten bei ihrer Kasse immer die gleichen Leistungen. Die Kassen selbst unterscheiden sich nur bei Extras und Beitragssätzen. Wer sparen möchte, kann zu einer besonders günstigen Kasse wechseln und spart je nach Einkommen schon mal Hundert Euro oder mehr pro Jahr. Auch Extras wie Zuschüsse für die Zahnreinigung oder Osteopathiebehandlungen können wertvoll für Versicherte sein.
Tipp: Hilfe bei der Suche nach einer neuen Kasse bietet unser Krankenkassenvergleich von 72 Kassen.
Kasse darf nicht ablehnen
Wichtig: Keine Krankenkasse darf Versicherte ablehnen, wenn sie dorthin wechseln möchten – auch nicht bei Vorerkrankungen oder weil jemand schon älter ist. Wie ein Krankenkassenwechsel konkret abläuft und worauf Versicherte achten sollten, lesen Sie im kostenlosen Special Gesetzliche Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung für Rentner
Privat Krankenversicherte müssen im Alter anders kalkulieren als gesetzlich Versicherte (Private Krankenversicherung im Test). Ihr Beitrag ist unabhängig vom Einkommen und sinkt deshalb nicht, wenn sie im Rentenalter geringere Einkünfte haben.
Kleine Entlastung für Rentner
Einige Entlastungen gibt es dennoch:
- Ab dem 60. Geburtstag entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent, den privat Versicherte seit dem Jahr 2000 auf ihren Beitrag zahlen müssen.
- Mit dem Eintritt in die Rente brauchen die meisten außerdem keine Krankentagegeldversicherung mehr, die den Verdienstausfall bei langer Krankheit ausgleicht.
- Auf Antrag bezuschusst der Rentenversicherungsträger den Krankenversicherungsbeitrag – derzeit mit bis zu 7,85 Prozent der gesetzlichen Rente.
- Doch selbst jemand mit einer überdurchschnittlich hohen gesetzlichen Rente von monatlich 1 400 Euro erhält so nur rund 110 Euro Zuschuss. Kostet die Krankenversicherung 800 Euro im Monat, muss der Rentner also 690 Euro aus eigener Tasche aufbringen.
Tarif wechseln und sparen
Wem der Beitrag zu viel wird, der kann versuchen, ihn mit einem Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) zu senken. Privat Versicherte können in gleichartige günstigere Tarife ihrer Gesellschaft wechseln. Damit können sie in manchen Fällen mehrere Hundert Euro im Monat sparen. Mehr dazu in unserm Special Private Krankenversicherung: Mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen.
Das ist beim Wechsel wichtig
Privat krankenversicherte Rentner behalten dabei alle im bisherigen Vertrag erworbenen Rechte – vor allem die Rückstellungen, die der Versicherer für höhere Krankheitskosten im Alter gebildet hat. Für Leistungen, die bereits im jetzigen Vertrag enthalten sind, darf es im neuen Vertrag keine neuen Wartezeiten, Risikozuschläge oder Ausschlüsse geben. Etwas mehr Luft können sich Kunden verschaffen, indem sie einen PKV-Tarif mit geringeren Leistungen wählen, also zum Beispiel auf das Einzelzimmer im Krankenhaus oder den Heilpraktiker verzichten. Vorsicht: Wer seinen Vertrag vor dem 21. Dezember 2012 geschlossen hat, sollte nicht in einen Tarif mit geschlechtsunabhängigen Beiträgen (Unisex) wechseln. Sonst ist für immer der Weg in den Standardtarif verbaut.
PKV: Standard- und Basistarif
Standardtarif: Rettung für Rentner
Der Standardtarif hilft langjährig Versicherten oft, den Beitrag erheblich zu senken. Die Leistungen entsprechen etwa denen der gesetzlichen Kassen, sind also niedriger als in vielen „normalen“ privaten Verträgen. Der Versicherer kann deshalb die Alterungsrückstellung teilweise auflösen und diese Mittel verwenden, um die Beiträge zu senken. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung begrenzt, derzeit 684,38 Euro im Monat. Doch nicht einmal 1 Prozent der Standardtarif-Versicherten zahlt tatsächlich so viel, im Schnitt liegen die Beiträge deutlich darunter.
Voraussetzungen. Zugang zum Standardtarif haben Kunden, wenn sie ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen haben, mindestens seit zehn Jahren privat versichert sind und entweder
- mindestens 65 Jahre alt sind oder
- mindestens 55 Jahre alt sind und derzeit nicht mehr als 56 250 Euro brutto im Jahr verdienen.
Basistarif: Nur selten sinnvoll
Der Basistarif ist nur in Extremfällen geeignet. Dann nämlich, wenn Privatversicherte den Gang zum Sozialamt nicht mehr vermeiden können. Der Beitrag ist auf derzeit 735,94 Euro im Monat begrenzt. So viel müssen selbst langjährige Kunden tatsächlich bezahlen – es sei denn, sie werden durch die Krankenversicherungsbeiträge hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts. Dann muss der Versicherer den Beitrag auf die Hälfte des gesetzlichen Höchstbeitrags senken. Kann jemand auch das nicht bezahlen, springt der Sozialhilfeträger ein.
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