In der gesetzlichen Rentenversicherung haben erziehende Mütter oder Väter bislang Nachteile, da sie oft jahrelang nicht erwerbstätig sind. Vor allem bei Frauen können es oft bis zu 15 Versicherungsjahre sein, die ihnen durch Erziehung der Kinder verloren gehen. Doch nun soll sich die Situation verbessern. Beispiel: Die Beiträge werden fiktiv bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes aufgestockt. Bislang geschah dies nur bis zum dritten Lebensjahr.
Finanztest sagt, was sich für erziehende Mütter und Väter ändert und wie Betroffene davon am besten profitieren.
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