
Ein Höhepunkt in der Schwangerschaft: Das erste Ultraschallbild. Weniger romantisch aber finanziell von großer Bedeutung: Die Wahl der richtigen Steuerklasse. © plainpicture / Val Thoermer
Verheiratete Paare können durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Elterngeld erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro!
Werdende Eltern können die Höhe des Elterngeldes selbst beeinflussen. Sind die Partner verheiratet, können sie mehrere Steuerklassen wählen. Die Steuerklasse beeinflussen das vom Arbeitgeber ausgezahlte Nettogehalt. Und da sich das Elterngeld nach der Geburt am Nettogehalt vor der Geburt orientiert, gilt: Derjenige Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Elterngeld beziehen wird, sollte in eine für ihn günstige Steuerklasse wechseln.
Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären, worauf werdende Eltern achten müssen, damit sie hier wirklich von einem finanziellen Vorteil profitieren können, denn eine entscheidende Rolle spielt der Zeitpunkt des Wechsels. Wer den besten Moment verpasst, hat trotzdem noch ein paar Möglichkeiten.
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@HeinzHüser: Sie finden unter dem folgenden Link unsere Darstellung zur Berechnung des Elterngeld Plus:
www.test.de/Elterngeld-5172440-0
Ja, für die Berechnung des Elterngeld Plus wird bei Teilzeitlern der Einkommensunterschied zwischen „Nettolohn vor der Geburt“ und „Nettolohn nach der Geburt“ herangezogen. Darauf werden die 65% angesetzt (beim regelmäßigen Elterngeld-Prozentsatz). Und im nächsten Schritt wird berechnet, ob der errechnete Betrag über dem Deckel liegt (Hälfte des Basiselterngeldes bei Nichtarbeit).
Guten Abend,
wir konnten damals auch frühzeitig die Steuerklassen wechseln und bei der Höhe des Elterngeldes profitieren. Danke für die Tipps hier ☺️
Inzwischen beschäftigen wir uns damit, ob wir nach den ersten 12 (+2) Monaten Basiselterngeld noch 3 Partnerschaftsbonus Monate dranhängen. Habe ich es richtig verstanden, dass dann das aktuelle Teilzeitnetto mit dem damaligen Verdienst aus dem Bemessungszeitraum für die Berechnung von Elterngeld Plus verglichen wird? Aktuell sind wir wieder beide in Steuerklasse 4.
Wegen einer Gehaltserhöhung erwäge ich nun, für die Partnerschaftsbonus Monate in Steuerklasse 3 zu wechseln (dann gibt es „nur“ die 150€ Elterngeld Plus). Meine Frau in Steuerklasse 5 hätte dann aktuell ein geringeres Netto und dadurch mehr Elterngeld Plus?
Ergibt das Sinn und wäre der Gedanke richtig?
@iseeyou: Wenn wir Sie richtig verstanden haben, beantragt der Vater des Kindes (Steuerklasse 3) Elterngeld und die Mutter des Kindes (Steuerklasse 5) nicht. Die Teilzeitarbeit der Mutter und Ehefrau hat auf die Höhe des Elterngeldes beim Mann keinen unmittelbaren Auswirkungen. Wenn in Ihrem beispielsfall auch die Frau Elterngeld beantragt (was grundsätzlich sinnvoll ist, damit ein Paar zusammen 14 Monate Elterngeld bekommt statt nur die für eine Person maximalen 12 Monate), erhält sie Elterngeld auf Basis von Steuerklasse 5. Nachgeburtliche Veränderungen bezüglich der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrages haben bei beiden Elternteilen keine Auswirkungen mehr auf das Elterngeld.
Letzte Frage :-) : spielt es in der Gesamtbetrachtung eine Rolle, ob die Mutter (Steuerklasse 5) in Teilzeit tätig ist? Danke nochmals!
@iseeyou: Die Faustregel steht in unserem Kommentar zuvor: Wechselantrag spätestens sieben Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes.
Abweichungen von dieser Grundregel können sich aber dann ergeben, wenn die Geburt von Kind 1 und Kind 2 so nah beieinander liegen, dass Gehälter aus der Zeit vor Geburt von Kind 1 Teil des Bemessungszeitraums bei Kind 2 werden oder wenn die Person zwar in die Steuerklasse 3 wechselt, aber anschließend bis zur Geburt von Kind 2 nicht arbeitet (also null Euro Einkommen hat; Null-Euro-Monate in Steuerklasse 3 zählen bei der Bestimmung der fürs Elterngeld bei Kind 2 maßgeblichen Steuerklasse nicht mit). Mehr dazu oben unter dem Zwischentitel: "Wechselantrag sieben Monate vor Beginn des Mutterschutz".
Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, wechselt in die Steuerklasse 3 und beginnt erst danach mit der Familienplanung 😊 Dann ist (bei Angestellten ohne Nebeneinkünften aus einer Arbeit als Selbstständiger) Elterngeld auf Basis von Steuerklasse 3 garantiert. Wer die Steuerklasse erst wechseln will, wenn die Schwangerschaft positiv feststeht, riskiert, mit dem Wechsel zu spät zu kommen.