Steuerklasse wechseln So sichern Sie sich ein Riesen­plus beim Eltern­geld

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Steuerklasse wechseln - So sichern Sie sich ein Riesen­plus beim Eltern­geld

Ein Höhe­punkt in der Schwangerschaft: Das erste Ultra­schall­bild. Weniger romantisch aber finanziell von großer Bedeutung: Die Wahl der richtigen Steuerklasse. © plainpicture / Val Thoermer

Verheiratete Paare können durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Eltern­geld erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro!

Werdende Eltern können die Höhe des Eltern­geldes selbst beein­flussen. Sind die Partner verheiratet, können sie mehrere Steuerklassen wählen. Die Steuerklasse beein­flussen das vom Arbeit­geber ausgezahlte Netto­gehalt. Und da sich das Eltern­geld nach der Geburt am Netto­gehalt vor der Geburt orientiert, gilt: Derjenige Eltern­teil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Eltern­geld beziehen wird, sollte in eine für ihn güns­tige Steuerklasse wechseln.

Die Rechts­experten der Stiftung Warentest erklären, worauf werdende Eltern achten müssen, damit sie hier wirk­lich von einem finanziellen Vorteil profitieren können, denn eine entscheidende Rolle spielt der Zeit­punkt des Wechsels. Wer den besten Moment verpasst, hat trotzdem noch ein paar Möglich­keiten.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 21.02.2023 um 11:13 Uhr
Berechnung Elterngeld Plus

@HeinzHüser: Sie finden unter dem folgenden Link unsere Darstellung zur Berechnung des Elterngeld Plus:
www.test.de/Elterngeld-5172440-0
Ja, für die Berechnung des Elterngeld Plus wird bei Teilzeitlern der Einkommensunterschied zwischen „Nettolohn vor der Geburt“ und „Nettolohn nach der Geburt“ herangezogen. Darauf werden die 65% angesetzt (beim regelmäßigen Elterngeld-Prozentsatz). Und im nächsten Schritt wird berechnet, ob der errechnete Betrag über dem Deckel liegt (Hälfte des Basiselterngeldes bei Nichtarbeit).

HeinzHüser am 09.02.2023 um 23:21 Uhr
Partnerschaftsbonus - Steuerklasse

Guten Abend,
wir konnten damals auch frühzeitig die Steuerklassen wechseln und bei der Höhe des Elterngeldes profitieren. Danke für die Tipps hier ☺️
Inzwischen beschäftigen wir uns damit, ob wir nach den ersten 12 (+2) Monaten Basiselterngeld noch 3 Partnerschaftsbonus Monate dranhängen. Habe ich es richtig verstanden, dass dann das aktuelle Teilzeitnetto mit dem damaligen Verdienst aus dem Bemessungszeitraum für die Berechnung von Elterngeld Plus verglichen wird? Aktuell sind wir wieder beide in Steuerklasse 4.
Wegen einer Gehaltserhöhung erwäge ich nun, für die Partnerschaftsbonus Monate in Steuerklasse 3 zu wechseln (dann gibt es „nur“ die 150€ Elterngeld Plus). Meine Frau in Steuerklasse 5 hätte dann aktuell ein geringeres Netto und dadurch mehr Elterngeld Plus?
Ergibt das Sinn und wäre der Gedanke richtig?

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.01.2023 um 17:34 Uhr
Spielt Teilzeit eine Rolle?

@iseeyou: Wenn wir Sie richtig verstanden haben, beantragt der Vater des Kindes (Steuerklasse 3) Elterngeld und die Mutter des Kindes (Steuerklasse 5) nicht. Die Teilzeitarbeit der Mutter und Ehefrau hat auf die Höhe des Elterngeldes beim Mann keinen unmittelbaren Auswirkungen. Wenn in Ihrem beispielsfall auch die Frau Elterngeld beantragt (was grundsätzlich sinnvoll ist, damit ein Paar zusammen 14 Monate Elterngeld bekommt statt nur die für eine Person maximalen 12 Monate), erhält sie Elterngeld auf Basis von Steuerklasse 5. Nachgeburtliche Veränderungen bezüglich der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrages haben bei beiden Elternteilen keine Auswirkungen mehr auf das Elterngeld.

iseeyou am 10.01.2023 um 16:29 Uhr
Spielt Teilzeit eine Rolle?

Letzte Frage :-) : spielt es in der Gesamtbetrachtung eine Rolle, ob die Mutter (Steuerklasse 5) in Teilzeit tätig ist? Danke nochmals!

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.01.2023 um 15:31 Uhr
Wechselantrag spätestens bis 7 Monate vor ...

@iseeyou: Die Faustregel steht in unserem Kommentar zuvor: Wechselantrag spätestens sieben Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes.
Abweichungen von dieser Grundregel können sich aber dann ergeben, wenn die Geburt von Kind 1 und Kind 2 so nah beieinander liegen, dass Gehälter aus der Zeit vor Geburt von Kind 1 Teil des Bemessungszeitraums bei Kind 2 werden oder wenn die Person zwar in die Steuerklasse 3 wechselt, aber anschließend bis zur Geburt von Kind 2 nicht arbeitet (also null Euro Einkommen hat; Null-Euro-Monate in Steuerklasse 3 zählen bei der Bestimmung der fürs Elterngeld bei Kind 2 maßgeblichen Steuerklasse nicht mit). Mehr dazu oben unter dem Zwischentitel: "Wechselantrag sieben Monate vor Beginn des Mutterschutz".
Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, wechselt in die Steuerklasse 3 und beginnt erst danach mit der Familienplanung 😊 Dann ist (bei Angestellten ohne Nebeneinkünften aus einer Arbeit als Selbstständiger) Elterngeld auf Basis von Steuerklasse 3 garantiert. Wer die Steuerklasse erst wechseln will, wenn die Schwangerschaft positiv feststeht, riskiert, mit dem Wechsel zu spät zu kommen.