
In der bunten Welt eines Hallenspielplatzes können sich Kinder austoben.
Betreiber von Hallenspielplätzen lieben schlechtes Wetter. Dann brummt der Laden. Wenn es draußen nass und kalt ist, steigt die Stimmung und der Lärmpegel in den Hallen. Kreischende Knirpse, die sich auf Rutschen, Trampolinen oder Hüpfburgen austoben – ein Kinderparadies. Vermeintlich jedenfalls. Denn in Sachen Sicherheit sind die getesteten Indoorspielplätze bei Weitem nicht das Paradies.
Liste der 18 getesteten Produkte
Paradies mit Schattenseiten
Fünf Hallenspielplätze schneiden mangelhaft ab. Und das ist noch nicht die ganze Wahrheit. Die Tester konnten die Sicherheit nur in 9 von 18 Anlagen testen. Die Betreiber der anderen haben ihnen nicht erlaubt, ihre Objekte zu inspizieren. Für eine fundierte Bewertung ist das aber unerlässlich. Wie gefährlich etwa bestimmte Durchrutsch- oder Engstellen für ein Kind sind, lässt sich nur ermitteln, wenn ein Gutachter sie genau vermessen oder mit Prüfkörpern untersuchen kann. Bei den neun Verweigerern haben wir verdeckt geprüft. Wie eine Familie, begleitet von Kindern, begutachteten unsere Tester anonym die Hallen. Weil die verdeckte Inspektion keine fundierte Sicherheitsprüfung ermöglichte, können wir kein Qualitätsurteil vergeben – und keine dieser Hallen als Spielplatz für Kinder empfehlen. In den Anlagen sämtlicher Verweigerer bemerkten die Tester offensichtliche Gefahrenstellen.
Überforderte Hallenbetreiber
Mit jährlich etwa 25 Millionen Besuchern in 375 deutschen Indoorspielplätzen, so die Zahlen des Verbands, spielt die Branche eine wichtige Rolle in der Freizeitindustrie. Die Stiftung Warentest hat für den Test große Hallen ausgewählt. Wie wir schon bei unserem Test 2006 feststellten, hapert es bei der Genehmigung und Kontrolle der Anlagen durch die Behörden. Unser Appell, dies dringend zu verbessern, ist wirkungslos verhallt. Nach wie vor ist für Sicherheit allein der Betreiber aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Ist eine Halle abgenommen und eröffnet, haben Behörden keine weitere Kontrollpflicht. Die Verantwortung wird allein den Betreibern zugeschoben. Die sind aber, wie die vielen Sicherheitsmängel zeigen, offensichtlich überfordert.
Viele Sicherheitsmängel
In Hallenspielplätzen können Kinder toben und auch ihre Grenzen testen. Das sollte so sicher wie möglich geschehen. Natürlich gibt es auch mal einen Kratzer oder eine Beule. Kleinere Verletzungen wären tolerierbar. Wenn aber mit Langzeitschäden zu rechnen ist oder Gefahr für Leib und Leben besteht, hört der Spaß auf. Bei unseren Inspektionen stellten wir Gefahren fest, die sogar Laien erkennen können, etwa herausstehende Schrauben oder unbeaufsichtigte Kletterwände. Immerhin: Die im Test festgestellten Sicherheitsmängel lassen sich relativ einfach beheben. Wir haben die Anbieter über Schwachstellen in ihren Hallen informiert. Teilweise haben die Betreiber bereits reagiert und uns mitgeteilt, sie hätten nachgebessert.
Mängel im Kleingedruckten
Ärgerlich sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hallenspielplätze, die wir juristisch prüfen ließen. Zwölf Anbietern müssen wir deutliche Mängel bescheinigen. So schließen sie im Kleingedruckten – neben anderen Verstößen – die Haftung bei Personenschäden aus. Das ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht erlaubt. Der Anbieter haftet danach für jedes noch so geringe eigene Verschulden – zum Beispiel wenn sich Kinder aufgrund von Sicherheitsmängeln verletzen. Der Hallenbetreiber kann sich nicht pauschal mit dem Hinweis „Nutzung auf eigene Gefahr“ der Verantwortung entziehen.
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