Hallen­spielplätze

Tipps

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Hallen­spielplätze

  • Testergebnisse für 9 Hallenspielplätze (offene Inspektion) 11/2014 Anzeigen
  • Testergebnisse für 9 Hallenspielplätze (Verweigerer) 11/2014 Anzeigen
  • Auswahl. Einen Über­blick über Hallen­spielplätze bietet www.hallenspielplaetze.de. Mit mehr als 300 Einträgen informiert die vom Verband VDH initiierte Seite www.intobia.de über Öffnungs­zeiten, Preise und Anreise.
  • Begleitung. Die Kinder kommen meist mit den Eltern oder Groß­eltern. Viele Hallen erlauben die Nutzung für Kinder auch ohne Begleit­personen. Das Mindest­alter liegt oft bei acht Jahren. Dafür müssen die Eltern eine Erklärung ausfüllen.
  • Preise. Der Eintritts­preis beträgt für Kinder zwischen 6 und 18 Euro, Klein­kinder zahlen oft nichts. Für einige Attraktionen muss extra bezahlt werden, pro Nutzung sind meist 1 bis 2 Euro fällig.
  • Essen und Getränke. Die meisten Hallen verbieten, Verpflegung mitzubringen, was verbraucherunfreundlich ist. Die Gastronomie­preise in den Hallen sind sehr unterschiedlich. Wir haben die Kosten für Geburts­tags­feiern verglichen. Relativ preis­wert sind etwa Kinder­welt in Reck­ling­hausen, Molli Bär in Molbergen und Spielarena in Aalen.

Sicher­heitscheck: Augen auf!

Auch wenn Betreuer in der Halle sind, haben Eltern die Aufsichts­pflicht. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Kleider­fangs­tellen. Beim Besuch von Hallen­spielplätzen sollten Kinder keine Kleidung mit Kordeln tragen. Auch Schlüssel­anhänger und Ketten bleiben besser zuhause.
  • Sicher­heits­mängel. Sehen Sie nach hervorstehenden Schrauben, durch­gescheuerten Seilen, zerschlissenen Fang­netzen an Tram­polinen, harten Böden ohne Fall­schutz und möglichen Fingerklemm­stellen.
  • Notausgänge. Über­prüfen Sie, ob die Notausgänge ausgeschildert und gut zugäng­lich sind, also nicht durch Spielgeräte versperrt.
  • Aufsicht. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht unter Tram­poline kriechen oder ungesichert Kletterwände erklimmen.
  • Siegel. Fragen Sie, ob die Geräte geprüft wurden, etwa vom Tüv. Lassen Sie sich die Siegel zeigen. Sie sollten nicht älter als ein Jahr sein.
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