Hallen­spielplätze

So haben wir getestet

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Hallen­spielplätze

  • Testergebnisse für 9 Hallenspielplätze (offene Inspektion) 11/2014 Anzeigen
  • Testergebnisse für 9 Hallenspielplätze (Verweigerer) 11/2014 Anzeigen

Im Test: 18 Hallen­spielplätze für Kinder zwischen zwei und zwölf Jahren, die laut externen Informations­quellen (Internet, Fach­literatur) mindestens 3 500 Quadrat­meter haben. Die Auswahl erfolgte anteilig zur Gesamt­zahl pro Bundes­land. Die Hallen wurden nach kurz­fristiger Termin­absprache im Rahmen einer angemeldeten Inspektion mit mindestens zwei Experten begut­achtet. Zwei weitere, ursprüng­lich ausgewählte Hallen konnten aus Gründen, die die Anbieter nicht zu vertreten haben, nicht getestet werden: Tropilua in Hilzingen-Twiel­feld und Tucher­land in Nürn­berg. Wenn Betreiber eine angemeldete Inspektion ihrer Hallen verweigerten, wurden die Hallen­spielplätze in verdeckter Form über­prüft. Die Ergeb­nisse wurden in einem stan­dardisierten Erhebungs­bogen protokolliert. Alle Attraktionen wurden vor allem im Hinblick auf die Sicherheit fotogra­fisch dokumentiert. Die Preise und Angebots­daten wurden mithilfe einer schriftlichen Umfrage ermittelt.

Erhebungs­zeitraum: Juni bis August 2014.

Anbieterbefragung: August bis September 2014.

Abwertungen

Wurde die Sicherheit eines einzelnen Spielgeräts mit ausreichend oder mangelhaft beur­teilt, konnte das Gruppen­urteil für die Sicherheit der Spielgeräte nicht besser sein. Lautete das Urteil für Sicherheit der Spielgeräte ausreichend, wurde das test-Qualitäts­urteil um eine halbe Note abge­wertet, bei mangelhaftem Urteil für Sicherheit der Spielgeräte konnte das test-Qualitäts­urteil nicht besser sein. Der Haftungs­ausschluss bei Personenschäden führte zu der AGB-Bewertung: deutliche Mängel. In diesen Fällen wurde das test-Qualitäts­urteil um eine halbe Note abge­wertet.

Attraktivität: 60 %

Bewertet wurde die Attraktivität der Spielgeräte (Haupt­attraktionen), insbesondere der Zustand, die Sauber­keit, der Spiel- und Erleb­niswert sowie die Eignung für unterschiedliche Alters­gruppen und für Kinder mit Behin­derungen. Unter dem Prüf­punkt Angebots­vielfalt wurde erfasst, wie vielfältig die Spiel­angebote sind und welche unterschiedlichen motorischen Fähig­keiten angesprochen werden. Die Hallen­atmosphäre umfasst u. a. Über­sicht­lich­keit der Halle, Trennung der Alters­gruppen, Raum­wirkung, Licht­verhält­nisse, Temperatur und Belüftungs­möglich­keiten.

Sicherheit der Spielgeräte: 25 %

Nur bei offener Inspektion: Über­prüfung vor allem in Anlehnung an DIN EN 1176/1177 und weitere relevante Normen. Für jedes Gerät wurde eine Risiko­analyse durch­geführt, die zu einer Risikozahl führte.

Service: 10 %

Es wurden u. a. Anfahrts­beschil­derung und Nutzerfreundlich­keit der Öffnungs­zeiten bewertet sowie Art und Anzahl der Service­angebote, wie gastrono­mische Einrichtungen, Garderoben, Schließ­fächer, Sanitär­anlagen, Räume für Kinder­geburts­tage.

Informationen: 5 %

Die Internet­seiten der Hallen­spielplätze wurden unter anderem hinsicht­lich Informations­umfang, Aufbau und Gestaltung anhand einer stan­dardisierten Check­liste über­prüft und bewertet. Es wurden zwei Informations­anfragen per E-Mail und eine per Telefon mit verschiedenen Fragestel­lungen an die Hallen­betreiber gerichtet. Der Informations­gehalt und die Antwort­dauer wurden bewertet.

Mängel in den AGB: 0 %

In einem Rechts­gut­achten wurden die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) beziehungs­weise die Hallen- oder Haus­ordnungen der Anbieter von einem juristischen Gutachter darauf­hin über­prüft, ob sie unzu­lässige Klauseln enthalten und den Kunden benach­teiligen.

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