Im Test: 18 Hallenspielplätze für Kinder zwischen zwei und zwölf Jahren, die laut externen Informationsquellen (Internet, Fachliteratur) mindestens 3 500 Quadratmeter haben. Die Auswahl erfolgte anteilig zur Gesamtzahl pro Bundesland. Die Hallen wurden nach kurzfristiger Terminabsprache im Rahmen einer angemeldeten Inspektion mit mindestens zwei Experten begutachtet. Zwei weitere, ursprünglich ausgewählte Hallen konnten aus Gründen, die die Anbieter nicht zu vertreten haben, nicht getestet werden: Tropilua in Hilzingen-Twielfeld und Tucherland in Nürnberg. Wenn Betreiber eine angemeldete Inspektion ihrer Hallen verweigerten, wurden die Hallenspielplätze in verdeckter Form überprüft. Die Ergebnisse wurden in einem standardisierten Erhebungsbogen protokolliert. Alle Attraktionen wurden vor allem im Hinblick auf die Sicherheit fotografisch dokumentiert. Die Preise und Angebotsdaten wurden mithilfe einer schriftlichen Umfrage ermittelt.
Erhebungszeitraum: Juni bis August 2014.
Anbieterbefragung: August bis September 2014.
Abwertungen
Wurde die Sicherheit eines einzelnen Spielgeräts mit ausreichend oder mangelhaft beurteilt, konnte das Gruppenurteil für die Sicherheit der Spielgeräte nicht besser sein. Lautete das Urteil für Sicherheit der Spielgeräte ausreichend, wurde das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note abgewertet, bei mangelhaftem Urteil für Sicherheit der Spielgeräte konnte das test-Qualitätsurteil nicht besser sein. Der Haftungsausschluss bei Personenschäden führte zu der AGB-Bewertung: deutliche Mängel. In diesen Fällen wurde das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note abgewertet.
Attraktivität: 60 %
Bewertet wurde die Attraktivität der Spielgeräte (Hauptattraktionen), insbesondere der Zustand, die Sauberkeit, der Spiel- und Erlebniswert sowie die Eignung für unterschiedliche Altersgruppen und für Kinder mit Behinderungen. Unter dem Prüfpunkt Angebotsvielfalt wurde erfasst, wie vielfältig die Spielangebote sind und welche unterschiedlichen motorischen Fähigkeiten angesprochen werden. Die Hallenatmosphäre umfasst u. a. Übersichtlichkeit der Halle, Trennung der Altersgruppen, Raumwirkung, Lichtverhältnisse, Temperatur und Belüftungsmöglichkeiten.
Sicherheit der Spielgeräte: 25 %
Nur bei offener Inspektion: Überprüfung vor allem in Anlehnung an DIN EN 1176/1177 und weitere relevante Normen. Für jedes Gerät wurde eine Risikoanalyse durchgeführt, die zu einer Risikozahl führte.
Service: 10 %
Es wurden u. a. Anfahrtsbeschilderung und Nutzerfreundlichkeit der Öffnungszeiten bewertet sowie Art und Anzahl der Serviceangebote, wie gastronomische Einrichtungen, Garderoben, Schließfächer, Sanitäranlagen, Räume für Kindergeburtstage.
Informationen: 5 %
Die Internetseiten der Hallenspielplätze wurden unter anderem hinsichtlich Informationsumfang, Aufbau und Gestaltung anhand einer standardisierten Checkliste überprüft und bewertet. Es wurden zwei Informationsanfragen per E-Mail und eine per Telefon mit verschiedenen Fragestellungen an die Hallenbetreiber gerichtet. Der Informationsgehalt und die Antwortdauer wurden bewertet.
Mängel in den AGB: 0 %
In einem Rechtsgutachten wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehungsweise die Hallen- oder Hausordnungen der Anbieter von einem juristischen Gutachter daraufhin überprüft, ob sie unzulässige Klauseln enthalten und den Kunden benachteiligen.
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