Verbotene Spionagegeräte „Oft steckt Unwissen dahinter“

0
Verbotene Spionagegeräte - „Oft steckt Unwissen dahinter“

Verbotene Daten­sammler. Marta Mituta, Presse­sprecherin der Bundes­netz­agentur, erklärt, warum manche Geräte wegen unerlaubter Aufnahmen illegal sind. © Bundesnetzagentur

Elektronische Geräte sammeln unweigerlich eine Vielzahl an Daten. Welche Alltags­geräte sich wirk­lich zum Spionieren eignen, sagt Marta Mituta von der Bundes­netz­agentur.

Der Besitz von „verbotenen Tele­kommunikations­anlagen“ ist in Deutsch­land illegal. Wann gilt ein Produkt denn als verbotenes Spionagegerät?

Zu dieser Kategorie gehören alle Geräte, die mithilfe einer Kamera oder eines Mikrofons unbe­merkt Audio- und Video­aufnahmen erstellen und diese Aufnahmen kabellos an andere Geräte über­tragen können. Kameras und Mikrofone müssen so verbaut sein, dass man als Nutzerin oder Nutzer merkt, wenn eine Aufnahme statt­findet. Ist das nicht auf den ersten Blick erkenn­bar, muss zumindest eine Lampe und ein nicht ablös­barer Aufkleber darüber informieren.

Welche Produkte sind denn besonders oft mit solchen versteckten Aufnahme­geräten ausgestattet?

In letzter Zeit sind uns vor allem Saugroboter aufgefallen. Immer wieder kommen Geräte auf den Markt, deren Kamera nicht nur in Richtung Boden oder Decke gerichtet ist, sondern auch die Umge­bung filmt, und diese Bilder an Dritte weiterleiten kann. Hier zählen dann die Details, zum Beispiel Blick­winkel und Bild­qualität der Kamera. Auch Smartwatches und GPS-Tracker, Drohnen oder Kinder­spielzeuge können mit unerlaubten Aufnahme­geräten ausgestattet sein. Oft bekommen wir auch Fragen zu Amazon Echo, dieses Produkt ist aber erlaubt, weil man eindeutig sieht, wann das Gerät unsere Stimme aufnimmt.

Wie können Verbrauche­rinnen und Verbraucher vor oder nach dem Kauf erkennen, ob ein Produkt verboten ist?

Beim Online-Kauf sollten sie immer einen Blick auf die Produkt­beschreibung werfen und stutzig werden, wenn dort von ungewöhnlichen Kameras oder Mikrofonen die Rede ist. Sollten sie tatsäch­lich ein verbotenes Gerät besitzen, dürfen sie es aber nicht einfach in den Hausmüll werfen, sondern müssen es vernichten. Sie können uns zum Beispiel den Vernichtungs­nach­weis einer Abfall­wirt­schafts­station schi­cken oder das Gerät selbst vernichten und uns ein Foto oder Video als Nach­weis zusenden.

Im vergangenen Jahr hat die Bundes­netz­agentur über 4 600 solcher Angebote im Online-Handel gelöscht – das sind doppelt so viele wie 2020. Wie spüren Sie solche Produkte auf?

Die Stück­zahl der vom Markt genom­menen Produkte dürfte sogar noch höher sein – denn hinter einem Angebot stehen ja oft mehrere Tausend Produkte. Wir haben sechs Mitarbeitende, die das ganze Internet nach solchen Angeboten durch­forschen. Sie schauen sich zum Beispiel regel­mäßig bei den großen Online-Händ­lern um und suchen nach bestimmten Stichwörtern. Wenn uns ein Produkt auffällt und wir auf den ersten Blick nicht sicher sind, ob ein Verstoß vorliegt, machen wir einen Testkauf und prüfen gründlich, ob es zu den verbotenen Spionagegeräten gehört.

Sind die Hersteller und Online-Händler denn einsichtig, wenn Sie ein Angebot vom Markt nehmen lassen?

Normaler­weise haben wir ein koope­ratives Verhältnis: Die Platt­form­betreiber löschen die Angebote, die wir vermerken, und die Hersteller nehmen die Produkte entweder vom Markt oder besprechen mit uns Möglich­keiten für eine Nach­rüstung, damit kein Gesetzes­verstoß mehr besteht. So konnten beispiels­weise Abhör­funk­tionen bei Apps für Kinder­uhren oder GPS-Tracker blockiert werden. Bei anderen Alltags­produkten wurden Kamera- und Mikrofon­symbole nach­träglich angebracht, teil­weise auch fluoreszierend, wenn das Gerät nachts­icht­fähig war. Meist wollen die Hersteller Sie ja nicht belauschen – oft steckt einfach Unwissen dahinter. Viele betroffene Produkte stammen zum Beispiel aus Asien, wo andere Regeln gelten. Wenn sie dann auf dem europäischen Markt landen und nicht den hier geltenden Regeln entsprechen, müssen sie vom Markt genommen werden.

Tipp: Bei Fragen zum Thema hilft Ihnen die Bundes­netz­agentur unter: spionagegeraete@bnetza.de oder 030/22 48 05 00. Und hier finden Sie Infos zu „vernetzten Spielkameraden“.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.