
Verbotene Datensammler. Marta Mituta, Pressesprecherin der Bundesnetzagentur, erklärt, warum manche Geräte wegen unerlaubter Aufnahmen illegal sind. © Bundesnetzagentur
Elektronische Geräte sammeln unweigerlich eine Vielzahl an Daten. Welche Alltagsgeräte sich wirklich zum Spionieren eignen, sagt Marta Mituta von der Bundesnetzagentur.
Der Besitz von „verbotenen Telekommunikationsanlagen“ ist in Deutschland illegal. Wann gilt ein Produkt denn als verbotenes Spionagegerät?
Zu dieser Kategorie gehören alle Geräte, die mithilfe einer Kamera oder eines Mikrofons unbemerkt Audio- und Videoaufnahmen erstellen und diese Aufnahmen kabellos an andere Geräte übertragen können. Kameras und Mikrofone müssen so verbaut sein, dass man als Nutzerin oder Nutzer merkt, wenn eine Aufnahme stattfindet. Ist das nicht auf den ersten Blick erkennbar, muss zumindest eine Lampe und ein nicht ablösbarer Aufkleber darüber informieren.
Welche Produkte sind denn besonders oft mit solchen versteckten Aufnahmegeräten ausgestattet?
In letzter Zeit sind uns vor allem Saugroboter aufgefallen. Immer wieder kommen Geräte auf den Markt, deren Kamera nicht nur in Richtung Boden oder Decke gerichtet ist, sondern auch die Umgebung filmt, und diese Bilder an Dritte weiterleiten kann. Hier zählen dann die Details, zum Beispiel Blickwinkel und Bildqualität der Kamera. Auch Smartwatches und GPS-Tracker, Drohnen oder Kinderspielzeuge können mit unerlaubten Aufnahmegeräten ausgestattet sein. Oft bekommen wir auch Fragen zu Amazon Echo, dieses Produkt ist aber erlaubt, weil man eindeutig sieht, wann das Gerät unsere Stimme aufnimmt.
Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher vor oder nach dem Kauf erkennen, ob ein Produkt verboten ist?
Beim Online-Kauf sollten sie immer einen Blick auf die Produktbeschreibung werfen und stutzig werden, wenn dort von ungewöhnlichen Kameras oder Mikrofonen die Rede ist. Sollten sie tatsächlich ein verbotenes Gerät besitzen, dürfen sie es aber nicht einfach in den Hausmüll werfen, sondern müssen es vernichten. Sie können uns zum Beispiel den Vernichtungsnachweis einer Abfallwirtschaftsstation schicken oder das Gerät selbst vernichten und uns ein Foto oder Video als Nachweis zusenden.
Im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur über 4 600 solcher Angebote im Online-Handel gelöscht – das sind doppelt so viele wie 2020. Wie spüren Sie solche Produkte auf?
Die Stückzahl der vom Markt genommenen Produkte dürfte sogar noch höher sein – denn hinter einem Angebot stehen ja oft mehrere Tausend Produkte. Wir haben sechs Mitarbeitende, die das ganze Internet nach solchen Angeboten durchforschen. Sie schauen sich zum Beispiel regelmäßig bei den großen Online-Händlern um und suchen nach bestimmten Stichwörtern. Wenn uns ein Produkt auffällt und wir auf den ersten Blick nicht sicher sind, ob ein Verstoß vorliegt, machen wir einen Testkauf und prüfen gründlich, ob es zu den verbotenen Spionagegeräten gehört.
Sind die Hersteller und Online-Händler denn einsichtig, wenn Sie ein Angebot vom Markt nehmen lassen?
Normalerweise haben wir ein kooperatives Verhältnis: Die Plattformbetreiber löschen die Angebote, die wir vermerken, und die Hersteller nehmen die Produkte entweder vom Markt oder besprechen mit uns Möglichkeiten für eine Nachrüstung, damit kein Gesetzesverstoß mehr besteht. So konnten beispielsweise Abhörfunktionen bei Apps für Kinderuhren oder GPS-Tracker blockiert werden. Bei anderen Alltagsprodukten wurden Kamera- und Mikrofonsymbole nachträglich angebracht, teilweise auch fluoreszierend, wenn das Gerät nachtsichtfähig war. Meist wollen die Hersteller Sie ja nicht belauschen – oft steckt einfach Unwissen dahinter. Viele betroffene Produkte stammen zum Beispiel aus Asien, wo andere Regeln gelten. Wenn sie dann auf dem europäischen Markt landen und nicht den hier geltenden Regeln entsprechen, müssen sie vom Markt genommen werden.
Tipp: Bei Fragen zum Thema hilft Ihnen die Bundesnetzagentur unter: spionagegeraete@bnetza.de oder 030/22 48 05 00. Und hier finden Sie Infos zu „vernetzten Spielkameraden“.
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