Wer eine Grundqualifizierung anstrebt, muss wissen, dass sie keine Berufsausbildung ist und in der Regel auch nicht auf mögliche Berufsausbildungen (Altenpflegehelfer, Altenpfleger) angerechnet wird. Der Teilnehmer ist anschließend weiterhin als ungelernte Kraft tätig, deren Arbeit in der Regel nicht tariflich vergütet wird. Eine Grundqualifizierung bietet aber die Chance, den Pflegebereich kennen zu lernen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein für Schulabgänger, Arbeitslose oder Frauen und Männer nach der Erziehungspause. Die Qualifizierung ist staatlich nicht anerkannt, aber die Lehrpläne der Malteser und Johanniter sind bundesweit einheitlich. Fragen Sie vor der Buchung beim Anbieter nach, ob es ein Qualitätsmanagement für die Kurse gibt.
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