Kfz-Versicherung im Vergleich Wechseln und sparen – hier finden Sie eine güns­tige Auto­versicherung

Datum:
  • Text: Michael Sittig
  • Testleitung: Beate-Kathrin Bexterm­öller
  • Test­assistenz: Achim Pieritz
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Kfz-Versicherung im Vergleich - Wechseln und sparen – hier finden Sie eine güns­tige Auto­versicherung

Gehts auch billiger? Mit unserem Kfz-Versicherungs­vergleich finden Auto­fahrer raus, ob sich ein Wechsel lohnt. © Getty Images / Halfpoint Images

Der Vergleich der Kfz-Versicherungen zeigt: Mit einem Versicherungs­wechsel lassen sich Hunderte Euro sparen. So finden Auto­fahrer eine güns­tige Auto­versicherung.

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Die Preise der Kfz-Versicherung sind 2025 deutlich gestiegen. Die Stiftung Warentest hat 164 Tarife verglichen. Das sind fast alle Tarife, die am Markt verfügbar sind, etwa von VHV, ADAC oder HUK. Dabei sind Internet­tarife und Tarife mit Werk­statt­bindung – für Verbrenner und Elektro­autos. Wir haben für jeweils drei Alters­gruppen ermittelt, wie viel Kfz-Haft­pflicht-, Teil- und Voll­kasko­schutz kosten.

Wer seinen Wagen neu versichern will und kann, sollte unbe­dingt Preise vergleichen, um den für sich besten und güns­tigsten Schutz zu finden. Es lohnt sich. Das gilt sogar dann, wenn Sie erst kürzlich zu einem güns­tigen Anbieter gewechselt haben. Ein Wechsel ist bei Beitrags­erhöhung oder einem Fahr­zeugwechsel möglich. Daneben können Sie Ihre Kfz-Versicherung immer zum Jahres­ende ordentlich kündigen. Kündigungs­frist: ein Monat. Vielleicht schaffen Sie sich auch über­haupt erst jetzt ein Auto an und suchen guten und güns­tigen Versicherungs­schutz. Den finden Sie bei der Stiftung Warentest.

Warum sich der Kfz-Versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Wir zeigen die Leistungen von 164 Tarifen der Kfz-Versicherung und das Preis­niveau anhand verschiedener Modell­kunden. Das sind Informationen für fast alle Angebote am deutschen Markt.

Der beste Auto­versicherung für Sie

Mit unserem Vergleich können Sie guten und güns­tigen Schutz für sich finden. Alle wichtigen Anbieter von Huk-Coburg über VHV, DEVK, WGV oder Europa sind im Vergleich enthalten. Sie können nach Preis­niveau und besonderen Leistungen für Teil- und Voll­kasko filtern.

Riesige Preis­unterschiede

Die Preis­unterschiede zwischen den Kfz-Versicherungen sind zum Teil sehr groß. Wer aktuell bei einem sehr teuren Anbieter versichert ist, kann durch einen Wechsel teil­weise über 1 000 Euro pro Jahr sparen. Wer seine Auto­versicherung trotzdem nicht wechseln will, bekommt nach Frei­schaltung des Test­ergeb­nisses viele Tipps, wie er seine bestehende Versicherung optimiert und güns­tiger macht.

Individuelle Suche

Mit unserer Analyse können Sie darüber hinaus für Ihre persönliche Leistungs­vorstellung und Ihr eigenes Fahr­zeug güns­tige geeignete Angebote für Kfz-Versicherungen auf stets aktuellem Stand finden.

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Auswahl nach Preis oder Leistung

Wollen Sie nur eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung haben, können Sie bei der Auswahl vor allem nach dem Preis gehen. Alle Haft­pflicht-Angebote bieten im Wesentlichen den gleichen Schutz. Bei Teilkasko- und Voll­kasko­versicherung hingegen sind die Leistungs­unterschiede enorm. Die Stiftung Warentest bietet zwei Wege zum güns­tigen Tarif: Über unsere Vergleichstabelle oder den Vergleichs­rechner, der auf der Basis Ihrer Angaben den individuellen Beitrag errechnet. Die Stiftung Warentest erhält keine Provision und behandelt Ihre Daten vertraulich. Sie erhalten keine Werbemails von Versicherern.

Es lohnt sich jedes Jahr wieder, die eigene Auto­versicherung kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu wechseln, denn die Preis­unterschiede sind gewaltig.

Beate-Kathrin Bexterm­öller, Testleiterin Kfz-Versicherungen

Diese Leistungen sind wichtig

Bei der Suche nach einer passenden Auto­versicherung sind einige Leistungen besonders wichtig. Die Stiftung Warentest zeigt fünf Bereiche, auf die Auto­besitzer bei der Ausfall eines Tarifs auf jeden Fall achten sollten.

100 Millionen Euro Deckungs­summe

Durch einen schweren Auto­unfall können Millionenschäden entstehen. Der Haft­pflicht­schutz muss deshalb weitreichend sein. Stiftung Warentest empfiehlt für die Kfz-Haft­pflicht­versicherung eine Deckungs­summe von 100 Millionen Euro, mindestens 15 Millionen Euro als Maximal­deckung pro geschädigter Person.

Verzicht auf Einwand der groben Fahr­lässig­keit

Kommt es zu einem Schaden an Ihrem Auto, weil Sie beim Fahren nicht vorsichtig genug waren, kann Ihre Voll­kasko­versicherung die Zahlung kürzen (grobe Fahr­lässig­keit), in Extremfällen sogar runter bis auf 0 Euro. Grob fahr­lässig wäre es zum Beispiel, wenn Sie beim Links­abbiegen unacht­sam sind und mit einem gerade­aus fahrenden Auto der Gegen­fahr­bahn zusammen­stoßen. Gute Voll­kaskotarife heben sich von der Konkurrenz ab und verzichten bei solchen Unfällen auf eine Zahlungs­kürzung wegen grober Fahr­lässig­keit.

Neuwert­entschädigung fürs neue Auto

Für Neuwagen­besitzer ist es ärgerlich, wenn sie kurz nach dem Auto­kauf ein voll­kasko­versichertes Auto zu Schrott fahren und nur noch den Zeit­wert ersetzt bekommen. Neuwagen verlieren sofort nach Zulassung schnell an Wert. Einige Kasko­versicherungen bieten bis zu drei Jahre nach Kauf einen Neuwert­ersatz an, sodass der Auto­fahrer den Wagen neu kaufen kann. Wer in unserem Preis­vergleichs­rechner die Suche auf Angebote mit dem Stiftung-Warentest-Mindest­schutz beschränkt, bekommt Tarife angeboten, die mindestens zwölf Monate nach Auto­kauf Neuwert­entschädigung beinhalten.

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Schutz für Schäden am eigenen Wagen durch Tiere

Wer eine Kfz-Versicherung mit Teilkasko­schutz abschließen möchte, sollte ein Angebot wählen, das Schäden am eigenen Wagen ganz allgemein durch Tierbisse abdeckt. Es gibt auch einige wenige Angebote, die nur von Mardern verursachte Biss­schäden versichern. Außerdem sollten Unfälle mit allen Tieren, zumindest allen Wirbeltieren, versichert sein, nicht nur Kollisionen mit Haarwild.

Rabatt­schutz gegen Preis­anstieg nach Unfall

Vielen Auto­fahrern ist es wichtig, dass ihre Versicherung einen sogenannten Rabatt­schutz enthält. Darunter versteht man einen Schutz gegen die Teuerung der Kfz-Haft­pflicht- und Voll­kasko­versicherung nach einem selbst verschuldeten Unfall.

Hintergrund: Alle Auto­versicherer stufen Kunden in sogenannte Schadenfrei­heits­klassen (SF-Klassen) ein. Nach einem Jahr ohne Unfall steigen sie in eine höhere Klasse auf. Nach sechs unfall­freien Jahren ist ein Fahr­anfänger also in SF-Klasse 6. Der Aufstieg in eine höhere SF-Klasse bedeutet tendenziell ­eine Ersparnis beim jähr­lichen Versiche­rungs­beitrag. Kunden erhalten von ihrem Versicherer damit einen finanziellen Anreiz, vorsichtig und unfall­frei zu fahren.

Kommt es doch zum Unfall, für den die Versicherung Schaden­ersatz zahlen muss, stuft sie den Fahrer zurück in eine nied­rigere Schadenfrei­heits­klasse. Dann geht es nicht nur eine SF-Klasse tiefer, sondern gleich mehrere. Die Folge: Ab dem nächsten Kalender­jahr wird die Auto­versicherung wegen der Rück­stufung meist teurer.

Rabatt­schutz kostet Aufpreis

Wer eine Kfz-Versicherung mit Rabatt­schutz abge­schlossen hat, ist gegen einen Preis­anstieg wegen der Rück­stufung geschützt. Die aktuelle Auto­versicherung berechnet den Versicherungs­beitrag also so, als sei der Unfall nicht passiert.

Tipp: Der Rabatt­schutz kostet in der Regel einen Aufpreis. Über unseren Tarif­vergleich können Sie sich individuelle Auto­versicherungs­angebote für Ihre Lebens­situation je nach Auto­typ, Alter, Fahrer­kreis und jähr­licher Kilo­meterfahr­leistung mit und ohne Rabatt­schutz ausrechnen lassen und so den Preis­aufschlag für den Rabatt­schutz ermitteln.

Rabatt­schutz: Böse Über­raschung nach Wechsel

Wer während der Versicherungs­zeit bei seiner bisherigen Kfz-Versicherung Rabatt­schutz abge­schlossen und dann einen Unfall hatte, muss beim Wechsel des Anbieters aufpassen: Denn Schutz gegen eine Teuerung der Auto­versicherung nach einem selbst verschuldeten Unfall bietet ein Rabatt­schutz stets nur beim aktuellen Versicherer. Im Normalfall wird der wechselnde Kunde von seinem neuen Anbieter bei der Beitrags­berechnung unter Berück­sichtigung des alten Unfalls also wieder in eine schlechtere Schadenfrei­heits­klasse einge­stuft. Das mit dem Wechsel beabsichtigte Sparziel kann so zunichtegemacht werden.

Tipp: Eine solch böse Über­raschung können Auto­fahrer verhindern, indem sie beim Wechsel darauf achten, zu einem Anbieter zu wechseln, der die rabatt­schützende Wirkung des alten Anbieters aus Kulanz über­nimmt. In unserem Kfz-Versicherungsvergleich können Sie nach solchen Angeboten suchen in den Filterkriterien links unter „Extras“. Vorsichts­halber sollten Wechselwil­lige nach­fragen, ob die Sonder­einstufung des alten Versicherers beachtet wird.

Für Kunden ohne Rabatt­schutz: Schaden selbst bezahlen? Wer keinen Rabatt­schutz hat, kann die Rück­stufung nach einem selbst verursachten Unfall verhindern, indem er den Schaden selbst bezahlt. In unserem Artikel „Wann Sie einen Unfall­schaden besser selbst zahlen“ erfahren Sie, wann das ratsam ist („Rück­stufungs­rechner“).

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1081 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • jiwon13 am 26.05.2025 um 16:21 Uhr
    Vorsicht beim Telematik-Tarif der HUK24

    Letztes Jahr haben wir den Telematik-Tarif bei der HUK24
    abgeschlossen, mit einem kleinen Sensor an der Windschutzscheibe.
    Laut Versicherungsbedingungen bestimmt der "Gesamtfahrwert" am
    Stichtag, 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, den Folgebonus.
    Wir sind über 3000km gefahren, und bei jeder Fahrt wurde angezeigt
    "Fahrt wird aufgezeichnet". Man kann sich unsere Überraschung
    vorstellen, als auf der Rechnung für das zweite Versicherungsjahr
    stand "Folge-Bonus nicht ermittelbar".
    Auf Rückfrage behauptet die HUK, es lägen keine Fahrtdaten vor. Und
    leider kann man nicht beweisen, dass vor dem Stichdatum Fahrten
    aufgezeichnet wurden, denn die App löscht die Fahrten nach vier
    Wochen!
    Ich kann jedem Telematik-Kunden bei der HUK nur raten: Machen Sie
    regelmäßig Screenshots der in der App angezeigten Fahrten und des
    Fahrtwertes! Nur so können Sie später beweisen, dass der Fehler bei
    der HUK liegt, wenn die behauptet, keine Fahrtdaten zu haben.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.04.2025 um 10:49 Uhr
    Online-Artikel

    @carmilita1991: Sie haben die Möglichkeit, unter Punkt 3: "Alle Details zur Kfz-Versicherung" einen Ausdruck oder die Speicherung vorzunehmen. Klicken Sie auf: "Hier finden Sie die güns­tigsten Tarife für Ihren Bedarf". Dieser Artikel ist nicht im Heft Stiftung Warentest veröffentlicht. Unser Rat: Nutzern sie den individuellen Versicherungsvergleich unter Punkt 6, um einen passgenauen Tarif zu finden: "Kfz-Tarifvergleich für Ihr passgenaues Angebot".

  • carmilita1991 am 01.04.2025 um 15:21 Uhr
    In welcher Stiftung Warentest Ausgabe nachlesbar?

    Kfz-Versicherung im Vergleich, Artikel vom Datum: 15.01.2025: In welcher Stiftung Warentest Ausgabe ist der Bericht gedruckt nachlesbar?
    Dankeschön!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.03.2025 um 10:23 Uhr
    SB-Übernahme bei Carsharing und Mietwagen-Nutzung

    Die "SB-Übernahme bei Carsharing und Mietwagen-Nutzung" bedeutet in der Regel, dass der Versicherer den Selbstbehalt übernimmt, wenn die Versicherungsnehmer einen Schaden im Rahmen eines Car-Sharing oder einer Mietwagennutzung verursachen und der zugrunde liegenden Vertrag eine Eigenbeteiligung des Nutzers vorzieht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.03.2025 um 10:20 Uhr
    Übernahme Havarie-Große-Risiken

    Unter Übernahme "Havarie-Große-Risiken" wird in der Regel Folgendes verstanden:
    Versicherungsschutz bei der Benutzung von Schiffen / Fähren
    Bei der Benutzung von Schiffen oder Fähren gibt es Ersatz, wenn
    das versicherte Fahrzeug
    • untergeht,
    • durch Schlingern des Wasserfahrzeugs, überkommendes Wasser oder Gegenfallen von Gegenständen beschädigt wird,
    • durch die Schiffsführung aufgeopfert wird, soweit die Kunden nicht aus der Großen Havarie entschädigt werden.
    Ferner gibt es Ersatz für Aufwendungen, die im Rahmen der Großen Havarie im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust des Fahrzeugs entstehen.