
E-Scooter. Sie dürfen in Deutschland unterwegs sein – aber nicht auf dem Gehweg. © Westend61 / Bartek Szewczyk
E-Scooter gehören in Großstädten zum Straßenbild. Was viele nicht wissen: Bei E-Tretrollern gelten Promillegrenzen wie beim Pkw – hier die wichtigsten Regeln.
In vielen europäischen Großstädten sind Elektro-Tretroller weit verbreitet, in Deutschland inzwischen auch. Gern fahren vor allem Touristen mit den kleinen Gefährten durch die Stadt. Mancherorts regt sich starker Widerstand in der Bevölkerung, weil viele Mietroller, statt richtig abgestellt zu werden, im Weg herumliegen. Die Pariser haben nun sogar in einem Referendum entschieden, dass geliehene E-Scooter dort aus der Stadt verbannt werden sollen. Die Bürgermeisterin der französischen Hauptstadt, Ann Hidalgo, kündigte an, dass es ab 1. September 2023 keine Leihroller in Paris mehr geben wird. E-Scooter in Privatbesitz seien aber kein Problem.
Tipp: Die Stiftung Warentest hat E-Scooter-Verleiher getestet. Was Circ, Lime, Tier und Voi taugen, zeigt unser Test E-Scooter mieten.
Wer sich selbst einen E-Scooter kaufen möchte, sollte auf jeden Fall sicherstellen, dass das Gefährt den gültigen Anforderungen entspricht.
E-Roller, E-Scooter, Elektroroller...
Mit den Begriffen kann man schon mal durcheinanderkommen. Sowohl Elektro-Tretroller als auch Elektro-Motorroller werden oft als E-Roller abgekürzt. Auch die Bezeichnung E-Scooter findet für beide Fahrzeugtypen Verwendung. Wissenswerts zum Thema Elektro-Motorroller finden Sie in unserem Special Gewusst wie: Elektro-Motorroller mieten.
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- Schon wenige Wochen nach ihrer Zulassung in Deutschland sind E-Scooter in über zwanzig Städten zu Tausenden unterwegs. Die Stiftung Warentest hat die vier Verleiher Circ...
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Kommentarliste
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Derzeit werden EScooter immer preiswerter und populärer. Daher wäre es interessant, wenn aktuelle Modelle mal wieder kritisch getestet würden, denn das Angebot mit Namen unbekannter Hersteller ist verwirrend, besonders im Internet.
15.4.23
Hallo, liebe Damen und Herren von Stiftung Warentest/Finanztest
es ist mir u. meiner Frau ein bes. Anliegen, mich für Ihre wertvollen Hinweise, Empfehlungen u. Warnungen zu bedanken. So lange wie Ihre Stiftung tätig ist, sind wir Abonennten. Haben uns durch Ihre Tests Geld erspart. Z. B. beim Kauf eines 1970 mit "sehr gut" getesteten Tonbandgerätes. Das bei der Fa. Telefunken 625 DM kostete. Dagg. das ebenso sehr gut benotete Gerät von Siemens doppelt so viel. Auch Ihre Wertpapierberatung möchte ich bes. loben. Habe 2017 - Ihrer ETF MSCI-World-Empfehlung folgend, einen von Ihnen mit "erste Wahl" eingestuften ETF gekauft. Der sich bis heute um mehr als 8% p. a. rentiert hat. Habe mein Lob Ihrer Stiftung in vielen meiner Leserkommentare in der faz online dokumentiert. Falls Sie Bsp. brauchen können, maile ich Ihnen gerne welche z. K. zu. Denn gute Arbeit soll im ganzen Land bekannt werden!
Danke nochmals für Ihre wertvolle u. erfolgreiche Arbeit!
LG
Gerhard Storm
@Regenbogen321: Zum Befahren von Verkehrsflächen außerhalb der durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung §10 ausgewiesenen Flächen, bedarf es dem Zusatzschild Elektrokleinstfahrzeuge frei. Abweichend davon können Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung befahren werden, wenn es auch Fahrrädern durch Zusatzschild erlaubt ist.
Soweit mir bekannt ist, müssen die E-Roller die Fahrradwege benutzen, wenn nicht möglich, die Fahrbahn.
Dabei gelten Fußwege mit Fahrradmitbenutzung (Zusatzzeichen 1022-10) nicht als Fahrradwege, die benutzt werden können.
Ein deutlicher Unterschied zum E-Bike, dass ja keine Elektrofahrzeug ist. (unterstützende Motorkraft).
@mmbarata32: Wir müssen Sie in Ihrem Anliegen an die Rechtsabteilung Ihrer Verbraucherzentrale als zuständigen Ansprechpartner verweisen. Das Ressort der Stiftung Warentest ist der wissenschaftliche Produkt- und Dienstleistungstest; individuelle Beratungen bei Fragen zu Rechts- und Reklamationsangelegenheiten bieten wir nicht an. Anlaufstelle für Verbraucher sind hier die in jedem Bundesland existierenden Verbraucherzentralen. Die Anschriften und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de