In vielen europäischen Großstädten sind Elektro-Tretroller weitverbreitet. Gern fahren Touristen mit den kleinen Gefährten durch die Stadt. Mancherorts wie etwa in Paris regt sich Widerstand in der Bevölkerung. Wer plant, einen E-Scooter zu kaufen, sollte sicherstellen, dass das Gefährt den gültigen Anforderungen entspricht.
Tipp: Die Stiftung Warentest hat vier E-Scooter-Verleiher getestet. Was Circ, Lime, Tier und Voi taugen, zeigt unser Test E-Scooter mieten.
E-Roller und Alkohol - diese Promillegrenzen gelten
Viele Nutzer von E-Scootern glauben, man dürfe auch damit fahren, wenn man ein wenig über den Durst getrunken hat. So hat die Münchner Polizei in den ersten acht Wochen nach Zulassung der Roller mehr als 700 angetrunkene Fahrer erwischt, viele mit über 1,1 Promille. Dabei sind E-Scooter wegen ihres Motors Kraftfahrzeuge. Es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Autos. Ab 0,5 Promille setzt es 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte und einen Monat Führerscheinentzug. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Kommt es zu alkoholtypischen Ausfällen, gilt das sogar schon ab etwa 0,3 Promille. Bei Radfahrern ist die Grenze höher. Erst ab 1,6 Promille liegt strafbare Trunkenheit vor. Dieselbe Grenze gilt für Elektroräder, bei denen der Motor nur läuft, wenn man in die Pedale tritt. Aber bei alkoholtypischen Ausfällen droht auch Radlern schon bei Werten darunter ein Strafverfahren.
Null Promille für Fahranfänger, auch auf dem Roller
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren besteht absolutes Alkoholverbot. Verstöße kosten 250 Euro Geldbuße. Dazu gibt es einen Punkt. Dann wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit auf vier Jahre verlängert.
Schnellcheck: Bremsen nur mittelmäßig
Die Stiftung Warentest hat Leihroller von Circ, Lime, Tier und Voi einem Schnellcheck unterzogen. Bei Huckeln oder Kopfsteinpflaster mussten wir mehrfach aus Sicherheitsgründen die Fahrt abbrechen. Einige Bremsen waren nur mittelmäßig. Ärgerlich waren saftige Minutenpreise und Rechtsverstöße im Kleingedruckten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Verleiher wegen 85 Klauseln abgemahnt.
Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel
Die Bundesregierung verspricht sich einiges von den kleinen Flitzern: Sie hofft, dass viele Bürger erst zum Kauf und dann zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel ermutigt werden. Besonders in Innenstädten kann der Umstieg auf Elektroroller in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachhaltig zur Luftverbesserung beitragen, hofft das Bundesverkehrsministerium (BMVI).
Mitnahme in Bus und Bahn unterschiedlich
Die Roller sind klein, wendig, handlich, manche sogar zusammenklappbar. Ob sie sich auch überall noch in Bus und Bahn mitnehmen lassen werden, hängt von den regionalen Verkehrsbetrieben ab. Sie müssen jeweils ihr Einverständnis geben.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
voll schade. zb in den usa kannst du escooter bekommen die 80 km/h können und 40km reichweite haben. das ist ein spaß! das hier ist 20 km/h...
Ich hätte nicht gedacht, dass es für solche Rolle auch auflagen gibt. Aber irgednwie ist es auch ein wenig verständlich. Diese Roller können schon ziemlich schnell fahren und sind ebenfalls recht massiv. Wenn man damit Jemanden erwischt, so können wohl ernste Schäden auftreten.
Eine interessante Information, dass sogar der E-Scooter betrunkene Menschen nicht vor dem Führerscheinentzug schützen kann. Dann bleibt wohl das Fahrrad die beste alternative, wenn man getrunken hat - und das beste am Fahrrad ist, es verbraucht keinen Strom. Auch muss für ein Fahrrad keine chemischen Batterien produziert werden, die aufwändig zu produzieren und zu entsorgen sind.
Als MR-Ing. kann ich nur sagen "Je größer die Laufräder desto besser kommt man über Unebenheiten hinweg. BMW MORORRAD/KETTLER haben es begriffen.
Die meisten sind kriminell!