
Anschnallen und los! Hier finden Autofahrerinnen und Autofahrer alle Informationen rund um die Autoversicherung. © shutterstock
Autofahrer brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Teil- oder Voll-Kaskoschutz ist dagegen freiwillig. Lesen Sie hier, worauf es bei einer Autoversicherung ankommt.
Kfz-Versicherung: Das Wichtigste in Kürze
Kfz-Versicherung – kurz und knapp
Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Teil- und Vollkasko sind freiwillig. Bei alten Pkw von geringem Wert reicht die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei teureren Autos ist zumindest eine Teilkaskoversicherung sinnvoll, für Neuwagen, teure Gebrauchte und E-Autos eine Vollkasko.
Einfach wechseln, viel sparen. Der Preis einer Police hängt stark von individuellen Merkmalen wie Alter, Beruf, Wohnort und dem Wagen ab. Und es kommt auf den Versicherer und den Tarif an. Mit unserem Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie einfach einen günstigen Tarif. Wir zeigen im Test außerdem Musterfälle, ein Prämienniveau und erläutern unsere definierten Mindestleistungen.
Schadenfreiheitsklassen. Für jedes unfallfreie Jahr kommt der Kunde in eine bessere Schadensfreiheitsklasse (SF). Das verbilligt den Beitrag. Wer hingegen einen Unfall verursacht, rutscht in eine teurere SF-Klasse. Was das kosten kann, steht im Special Rückstufung nach Unfall: So langen Versicherer zu. Manchmal ist es finanziell günstiger, einen kleinen Unfall selber zu bezahlen, um die günstige SF-Klasse zu behalten. Unser kostenloser Rechner Autoversicherung zeigt Ihnen, ab welcher Schadenhöhe das vernünftig ist.
Wichtige Leistungen. Viele wichtige Leistungen der Kfz-Versicherung sind nicht automatisch enthalten. Wichtig ist eine möglichst hohe Deckungssumme sowie in Kasko eine Klausel, dass die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit voll zahlt. Viele Versicherer bieten inzwischen auch spezielle Tarifoptionen für E-Autos an, die zum Beispiel Schäden rund um Akku und Ladekabel abdecken.
Sparen. Bei der Kfz-Versicherung können Sie viel Geld sparen – zum Beispiel mit jährlicher statt halbjährlicher Zahlung, mit einer Selbstbeteiligung in vernünftiger Höhe, mit Werkstattbindung und vielen anderen Rabatten wie zum Beispiel fürs Parken in einer Garage. Mehr dazu steht weiter unten.
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei einem selbst verschuldeten Unfall, aber sie kommt nur für die Schäden des anderen auf. Für die Kosten der Schäden am eigenen Auto braucht es zusätzlich eine Kaskoversicherung. Was ist in der Teilkasko wichtig, was in der Vollkasko? Was bringen die Schadenfreiheitsklassen? Wie lässt sich bei der Kfz-Versicherung Geld sparen? Wir haben für Sie alles zusammengefasst.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Das Wichtigste ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb müssen die Versicherer jeden Kunden annehmen – zumindest zu den gesetzlichen Bedingungen und Mindestsummen. Ablehnen dürfen sie Kunden nur in Ausnahmefällen, etwa wenn jemand früher den Beitrag nicht bezahlt hat, wenn der Versicherer nur ausgewählte Berufsgruppen wie etwa Beamte versichert oder wenn er sein Geschäftsgebiet nur in einer bestimmten Region hat und der Kunde woanders wohnt. Verursacht der Fahrer einen Unfall, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden, die der andere Verkehrsteilnehmer erleidet – egal, ob das ein Fußgänger, ein Autofahrer oder ein Fahrradfahrer ist. Sie bezahlt auch Sachschäden an fremden Gegenständen, beispielsweise eine angefahrene Grundstücksmauer. Für die Reparatur des eigenen Autos kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf. Rund 16 Prozent der Pkw in Deutschland waren 2020 nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs, laut GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft). Meist sind es ältere Autos von geringem Wert.
Tipp: Die für Sie individuell beste Kfz-Versicherung können Sie mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest ermitteln.
Teilkasko – bei Glasbruch und Unwetter
Weitere 20 Prozent der Autobesitzer nahmen 2020, laut GDV, zusätzlich eine Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko zahlt bei Diebstahl – wenn das Auto gestohlen wird oder nur einzelne Teile davon, ebenso bei Einbruch. Außerdem greift sie bei Glasbruch, zum Beispiel wenn ein Riss die Frontscheibe unbrauchbar macht.
Darüber hinaus ersetzt sie Schäden durch Unwetter: Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag. Bei Sturmschäden gilt aber, dass die Versicherung erst ab Windstärke 8 greift. Mitversichert sind ebenfalls Schäden durch Brand und Explosion, ebenso Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Hinzu kommen Wildunfälle und Marderbisse, in einigen Tarifen auch die Folgen von Schnee- und Dachlawinen. Es geht also vor allem um Schäden, die der Fahrer durch seine Fahrweise nicht beeinflussen kann. Daher gibt es in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen und somit keine Preisnachlässe nach unfallfreien Jahren – aber bei Schäden auch keine Rückstufung.
Teilkaskoversicherung – Marderbiss und Wildunfälle
Viele Tarife versichern nur die direkten Schäden durch Marderbisse. Ein durchgebissenes Kabel zu ersetzen, ist aber meist nicht wirklich teuer. Viel schlimmer sind die Folgeschäden: Ein defekter Kühlschlauch kann einen kapitalen Motorschaden auslösen. Deshalb sollten Kunden beim Abschluss der Teilkaskoversicherung darauf achten, dass auch die Folgeschäden mitversichert sind.
Eine ähnliche Falle lauert bei Wildunfällen: Einige Versicherer begrenzen dies im Kleingedruckten auf Haarwild. Dann sind Unfälle mit Fasanen, einem entlaufenen Hund oder einer ausgebüxten Kuh nicht mitversichert. Besser ist es, wenn in den Versicherungsbedingungen „alle Tiere“ steht oder zumindest „alle Wirbeltiere“.
Tipp: Beim Preis für die Teilkasko können Kunden sparen, indem sie eine Selbstbeteiligung abschließen. Wir empfehlen einen Betrag von 150 Euro. Noch höhere Selbstbehalte senken den Preis für die Police nur wenig.
Vollkaskoversicherung – sinnvoll für teure Pkw
In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko automatisch enthalten – ergänzt um den Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen: Wer einen Unfall baut, bekommt von der Vollkasko die Reparatur des eigenen Wagens bezahlt. Darüber hinaus greift sie bei Vandalismus, zum Beispiel wenn Unbekannte den Lack zerkratzen oder die Antenne abbrechen. Die Vollkasko greift auch, wenn der Kunde unverschuldet einen Unfall hatte und der Verursacher Unfallflucht begeht. Außerdem kann sie bei Unfällen im Ausland Nerven sparen, falls es Streit mit der ausländischen Versicherung gibt (weitere Details im Special Unfall im Ausland).
Betroffene können dann zunächst ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Dann wird der Rabatt zwar zurückgestuft, aber wenn später die gegnerische Versicherung zahlt, macht der heimische Versicherer dies rückgängig. Sie ist ratsam für teure Autos. Wir halten einen Selbstbehalt von 300 Euro für sinnvoll.
Schadenfreiheitsklassen – viel Geld sparen
Wichtig sind in der Autoversicherung die Schadenfreiheitsklassen. Wer unfallfrei bleibt, rutscht jedes Jahr in eine höhere SF-Klasse. In den meisten Fällen fällt die Rechnung dann niedriger aus. Die Versicherer ordnen jeder Klasse einen Prozentsatz zu. Das ist der Anteil der Grundprämie, den der Kunde tatsächlich zahlt. So wird man zum Beispiel nach 15 unfallfreien Jahren meist in die SF 15 eingestuft. Das entspricht bei vielen Versicherern einem Beitragssatz von 30 Prozent. Der Kunde zahlt also weniger als ein Drittel der Grundprämie. In der Praxis wirkt sich das aus als Rabatt für bestimmte Altersstufen: Vor allem ältere Fahrer sind in den günstigen SF-Klassen.
Manche Versicherer gehen bis SF 50 oder 60
Einige Versicherer verlängern extra für Ältere sogar die Rabattstaffel. Üblicherweise reicht sie bis zur Schadenfreiheitsklasse 35. Sie ist nach 35 unfallfreien Jahren erreicht, danach ist Schluss. In vielen Tarifen sind dann nur noch 20 Prozent des Grundbeitrags fällig – ein erheblicher Rabatt also. Wer dann weiter ohne Unfall bleibt, wird nicht besser eingestuft. Doch einige Gesellschaften gehen weiter bis SF 50, oder sogar bis SF 60. Mehr zum Thema in unserem Special Schadenfreiheitsklassen.
Tipp: Wird die Police nach einer Rückstufung sehr viel teurer, kann es sich besonders lohnen, zum Jahresende den Kfz-Versicherer zu wechseln. Günstige Policen nennt Ihnen der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest.
Rückstufung nach dem Unfall
Wer einen Unfall verursacht, wird zurückgestuft – in der Regel um mehrere Stufen. Der Schadenfreiheitsrabatt verschlechtert sich dann deutlich. Die Rechnung wird nicht nur im Folgejahr teurer, sondern auch in den Jahren danach. Insgesamt kann das je nach Tarif mehrere tausend Euro ausmachen. Oft sind es gerade die besonders preisgünstigen Tarife, die nach einem Unfall besonders drastisch zurückstufen (Details im Special So langen Versicherer zu). Die Rückstufung gibt es aber nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung – nicht in der Teilkasko. Sie kennt keine SF-Klassen, denn sie versichert in erster Linie Schäden, die der Kunde durch seine Fahrweise gar nicht beeinflussen kann, beispielsweise Diebstahl oder Hagel.
Tipp: Wenn Sie einen Autounfall verursacht haben, können Sie kostenlos unseren Rückstufungsrechner nutzen. Damit können Sie schnell herausfinden, ob Sie nach einem Crash einen Schaden besser selbst zahlen sollten und damit eine unwirtschaftlichere Rückstufung vermeiden. Wichtig ist nach einem Unfall auch, sich nicht blind auf die Regulierungspraxis der Kfz-Versicherung zu verlassen. Wie manche Gesellschaften bei der Schadenregulierung tricksen, beleuchten wir in unserem Special Schadensabwicklung nach Autounfall.
Unfallopfer haben Anrecht auf kostenlosen Anwalt und Gutachter
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, kann sich auf Kosten des Unfallverursachers einen Rechtsanwalt nehmen, egal wie teuer der Schaden ist. Das Unfallopfer darf sich auch einen eigenen Sachverständigen nehmen. Hier gilt aber eine Bagatellgrenze: In der Regel muss der Schaden über etwa 1 000 Euro liegen. Mehr dazu steht in unserem Special Eigener Gutachter bei Schadenregulierung.
Diese Leistungen der Kfz-Versicherung sind wichtig
Der Umfang einer Kfz-Versicherung kann je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich sein. Was sie kosten, können Sie mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest herausfinden, indem sie dort die verschiedenen Leistungen zu- oder abwählen. Hier in aller Kürze die wichtigsten Leistungen der Kfz-Versicherung und unsere Tipps dazu:
Deckungssumme. Dies ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung wichtig. Für wenig Aufpreis bietet sie höhere Deckungssummen als die gesetzlich vorgeschriebenen. Wählen Sie 50 Millionen Euro, besser noch 100 Millionen Euro. So hohe Schäden sind zwar selten, kommen aber mitunter vor. Für Personenschäden liegt die Deckungssumme pro geschädigter Person jedoch darunter, oft bei zwölf oder 15 Millionen Euro.
Mietwagen. Auch dies ist ein Zusatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Mietwagen im Ausland sind die gesetzlichen Deckungssummen in einigen Urlaubsländern niedrig. Mit diesem Zusatz erhöht der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer die Deckung für den geliehenen Wagen. Mehr dazu in den Specials Mietwagen im Ausland und Kein Ärger mit dem Mietwagen.
Auslandsschadenschutz. Ebenfalls ein Zusatz in der Kfz-Haftpflicht. Wird man im Ausland ohne Schuld in einen Unfall verwickelt, reguliert der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer den Schaden mit der ausländischen Gesellschaft. Das spart Nerven.
Grobe Fahrlässigkeit. In der Kfz-Teilkaskoversicherung sowie in der Kfz-Vollkaskoversicherung ist diese Klausel wichtig: Wenn jemand grob fahrlässig einen Schaden verursacht, dürfen Teil- und Vollkaskoversicherung ihre Entschädigung kürzen oder komplett streichen. Viele Tarife bieten als Extra den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ an. Dann zahlen sie auch, wenn es gekracht hat, weil man zum Beispiel eine rote Ampel überfahren hat. Wir empfehlen, diese Klausel unbedingt abzuschließen.
Neuwertentschädigung. In Teil- und Vollkasko ist diese Klausel wichtig: Gerade neue Autos verlieren schnell an Wert, oft schon Wochen nach dem Kauf. Passiert dann ein Unfall, gibt es entsprechend weniger von der Kfz-Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Deshalb sollte der Vertrag eine Entschädigung zum Neuwert vorsehen. Die Frist sollte mindestens zwölf Monate betragen. Ähnliches gibt es auch für Gebrauchtwagen. Dann ersetzt der Versicherer den Kaufpreis.
Folgeschäden. Einfache Teilkaskotarife versichern oft nur den direkten Schaden, beispielsweise den Ersatz eines von Mardern durchgebissenen Schlauchs. Viel teurer sind die daraus resultierenden Folgeschäden. Oft bemerkt man den undichten Kühlerschlauch zunächst gar nicht. Das kann zu einem teuren Motordefekt führen. Folgeschäden sollten deshalb mitversichert sein.
Wild. Viele Tarife in der Kfz-Teilkaskoversicherung zahlen bei Wildunfällen nur, wenn es Haarwild war – zum Beispiel Hirsche, Rehe, Wildschweine. Unfälle mit einem Fasan, einer ausgebüxten Kuh oder einem entlaufenen Hund zählen nicht dazu. Besser ist es, wenn im Vertrag „alle Tiere“ steht. Wie Sie sich bei einem Wildunfall am besten verhalten, steht im Special Wildunfälle.
Rückkauf. Mit der Vertragsklausel „Schadenrückkauf“ haben Sie sechs, oft auch zwölf Monate Zeit, einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen – auch wenn der Versicherer bereits reguliert hat. Dann wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft.
Fahrerschutz. Dies ist ein eigenständiger Zusatz zur Kfz-Versicherung. Gibt es bei einem Autounfall Verletzte, zahlt der Kfz-Haftpflichtversicherer des Schuldigen. Er leistet zum Beispiel Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Doch sie trägt nur die Kosten für die Unfallopfer, sie zahlt nicht Schmerzensgeld oder andere Kosten für die Person, die den Unfall verursacht hat, sie bekommt also nichts. Für diesen Fall hilft eine Fahrerschutzpolice. Mehr dazu steht im Special Fahrerschutz.
E-Auto. Für Elektroautos sollten zusätzlich auch spezifische Schadenfälle rund um Akku und Ladevorgang versichert sein, etwa Schäden und Folgeschäden durch Kurzschluss oder der Diebstahl des Ladekabels. Wir empfehlen für E-Autos grundsätzlich den Vollkasko-Schutz mit Allgefahrendeckung. Detaillierte Infos zu wichtigen Leistungen für E-Autos und Tarifen, die sie abdecken, stehen in unserem Kfz-Versicherungsvergleich.
Weniger wichtige Zusatzleistungen
Abzug Neu für Alt. Wenn das Auto des Kunden nach einem Unfall mit Neuteilen repariert wird, kann es vorkommen, dass der Versicherer nicht die volle Werkstattrechnung übernimmt. Schließlich können die Neuteile einen Wertzuwachs des Autos bedeuten, zum Beispiel eine neue Lackierung. Diesen Gewinn zieht er von der Entschädigung ab. Mit dieser Klausel verzichtet er auf den Abzug, der Kunde bekommt also den vollen Rechnungsbetrag.
Rabattretter. Mit dieser Klausel behalten Autobesitzer ihren bisherigen Prozentsatz, wenn sie einen Unfall bauen. In alten Verträgen kann das automatisch für Kunden in sehr günstigen SF-Klassen gratis enthalten sein. In neuen Verträgen gibt es den Rabattretter nur noch selten.
Rabattschutz. Dies ist der Ersatz für den Rabattretter, kostet aber meist Aufpreis. Damit wird der Kunde nach einem Unfall nicht zurückgestuft. In einigen Tarifen darf er bis zu drei Schäden insgesamt melden. Anders als den Rabattretter können diese Klausel auch Kunden abschließen, die noch nicht in einer sehr niedrigen SF-Klasse sind. Den Schutz gibt es oft ab SF-Klasse 4. Wechselt der Kunde später den Versicherer, gilt dort die SF-Klasse, die er ohne Rabattschutz hätte. Dann zählt der Unfall also doch.
Leasing. Die GAP-Deckung (englisch für „Lücke“) greift, wenn die Versicherung nach Totalschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zahlt. Bei geleasten Autos liegt er aber oft unter dem im Vertrag vereinbarten Restwert.
Direktregulierung. Erleidet der Kunde im Inland schuldlos einen Unfall, ersetzt der eigene Versicherer den Schaden so, als wäre der Unfallgegner bei ihm versichert.
Verzichtbare Leistungen
Einige Zusatzleistungen sind in manchen Tarifen kostenlos enthalten. Einen Aufpreis wären sie auch nicht wert:
- Vignette. Wenn die Frontscheibe kaputt ist und ausgetauscht werden muss, sind meist auch die dort aufgeklebten Plaketten hinüber und müssen nachgekauft werden. Doch das sind keine so hohen Beträge, dass dafür Versicherungsschutz nötig wäre.
- Parkschaden. Dieser Zusatzschutz greift oft nur, wenn lediglich ein einziges Bauteil betroffen ist. Außerdem darf es in einigen Tarifen höchstens handflächengroß sein. Hinzu kommen häufig 50 Euro Selbstbeteiligung.
- Fähre. Mit dieser Klausel ist das Auto versichert, falls es bei einem Fährunglück im Wasser untergeht oder beschädigt wird.
- Handy. Diese Klausel versichert Handys, die im geparkten Pkw liegen, gegen Diebstahl. Das gilt aber nur, wenn das Gerät nicht von außen zu sehen ist.
So können Sie in der Kfz-Versicherung sparen
Eines vorweg: Richtig viel sparen können Sie in aller Regel durch einen Anbieterwechsel. Günstige und gute Policen nennt Ihnen der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest. Aber auch ohne einen Wechsel gibt es eine ganze Reihe von Sparmöglichkeiten:
Selbstbeteiligung. In der Kasko halten wir eine Selbstbeteiligung für sinnvoll. Dann muss der Kunde den Schaden bis zur Höhe dieser Summe aus eigener Tasche bezahlen. In der Teilkaskoversicherung empfehlen wir 150 Euro Selbstbehalt, in der Vollkaskoversicherung 300 Euro (inklusive 150 Euro in Teilkasko). Höhere Beträge bringen kaum Beitragsvorteile.
Zahlungstermin. Statt viertel- oder halbjährliche Raten zu zahlen, ist es wirtschaftlicher, die gesamte Jahresrechnung für die Versicherung auf einmal zu überweisen. Das kann rund fünf Prozent Beitragsrabatt bringen.
Jahreskilometer. Die Gesamtkilometer, die man voraussichtlich pro Jahr fährt, möglichst genau zu schätzen, lohnt sich oft. Sind gegen Jahresende zu viele Kilometer auf dem Tacho, ist es möglich, sie nachzumelden. Einige Versicherer berechnen dann die zu wenig gezahlte Prämie nach. Viele Kfz-Versicherungen fragen alle paar Jahre den Kilometerstand nach. Welche Folgen es haben kann, wenn Sie unrichtige Kilometerangaben machen, steht im Special Autoversicherung: Was passiert, wenn Sie schummeln.
Fahrerkreis. Wenn nur der Autohalter oder die Halterin das Auto fährt, ist das deutlich billiger, als wenn auch weitere Personen ans Steuer dürfen. Ist das nur der Partner oder die Partnerin, macht das meist keinen Unterschied. Ein unbegrenzter Fahrerkreis kann die Prämie aber – je nach Anbieter – locker um 50 Prozent oder mehr verteuern.
Wichtig: Bei einem begrenzten Fahrerkreis dürfen nur die entsprechenden Personen ans Steuer. Fährt jemand anderes, erlischt nicht gleich der Versicherungsschutz, aber die Kfz-Versicherung darf dann einen Beitragsnachschlag fordern. Einige Versicherer nehmen zusätzlich eine Strafe, zum Beispiel einen halben oder ganzen Jahresbeitrag der Versicherungsprämie. Soll trotz des begrenzten Fahrerkreises ausnahmsweise doch mal jemand anders ans Steuer, erlauben viele Versicherer das ohne Aufpreis. Dies muss der Kunde aber vorher anmelden. Mehr dazu steht im Special Wenn der Fahrer nicht eingetragen ist.
Werkstattbindung. Bei Tarifen mit Werkstattbindung verpflichtet der Kunde sich, nach Unfällen nur eine der Werkstätten anzufahren, die die Kfz-Versicherung empfiehlt. Viele Anbieter haben ein dichtes Netz an Partnerbetrieben, die ihnen günstige Preise bieten. Werkstatttarife gibt es nur in Kaskopolicen. Bei sonstigen Reparaturen, bei Inspektionen oder nach einem unverschuldeten Unfall (den reguliert der gegnerische Kfz-Versicherer) darf sich der Kunde die Werkstatt aussuchen.
Telematik. Bei diesen Spezialtarifen misst ein kleines Gerät das Fahrverhalten. Es wird fest eingebaut oder in den Zigarettenanzünder gesteckt. Einige Kfz-Versicherungen arbeiten stattdessen mit Apps, die man aufs Handy lädt. Sie registrieren Vollbremsungen, Kavalierstarts, schnelle Kurven, zu hohes Tempo und mehr. Vorsichtige Fahrer erhalten Rabatt. Einige Telematiktarife sind aber selbst beim höchsten Rabatt teurer als günstige Normaltarife anderer Anbieter.
Tipp: Oft ist für Fahranfänger eine Ersparnis von 10 bis 30 Prozent gegenüber dem Normaltarif desselben Versicherers drin. Mehr zum Thema in unserem Special Telematik in der Autoversicherung.
Berufsrabatt. Einige Kfz-Versicherer geben bestimmten Berufsgruppen Rabatt, vor allem Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, aber auch Mitarbeitern von Firmen, die dem gleichgestellt sind, zum Beispiel Stiftungen.
Garage. Wer in einer Garage parkt statt am Straßenrand, sollte dies angeben, denn das senkt das Diebstahlrisiko und daher auch den Beitrag. Das Auto muss dann nicht immer in der Garage stehen. Ausnahmen sind erlaubt, etwa beim Besuch von Freunden.
Immobilienbesitzer. Wer im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung lebt, erhält manchmal Preisnachlass. Wer ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung hat, fährt vorsichtiger, zeigen Statistiken einiger Kfz-Versicherer.
Typklasse. Wer noch überlegt, welches Auto er anschaffen möchte, kann auf die Typklasse achten. Die Versicherer stufen alle Automodelle in Klassen ein, je nach den üblichen Schäden und Reparaturkosten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind es 16 Typklassen von 10 bis 25, in der Teilkaskoversicherung reichen sie von 10 bis 33, in der Vollkasko 10 bis 34. Je höher die Typklasse, desto teurer die Versicherung. In welche Typklasse ein bestimmter Pkw eingestuft ist, steht auf der Webseite typklasse.de. Oft macht beim gleichen Pkw-Modell die Motorisierung einen entscheidenden Unterschied.
Bahnfahrer. Rabatte für Besitzer einer BahnCard oder einer Monatskarte für den Nahverkehr sind selten, aber es gibt sie noch. Ersparnis: bis zu 7 Prozent.
Erstbesitzer. Einige Kfz-Versicherer geben Erstbesitzerinnen und Erstbesitzern eines Fahrzeugs Rabatt. Sie gehen davon aus, dass Leute, die ein neues Auto kaufen, ihren Wagen besonders vorsichtig fahren.
Baujahr. Für Neuwagen oder junge Gebrauchtwagen gibt es manchmal zusätzlich Rabatt.
Kinder. Wer minderjährige Kinder versorgt, fährt vorsichtiger, glauben einige Kfz-Versicherungen. Sie geben Rabatt, wenn Kinder im Haushalt leben.
Elektroautos. Für Elektroautos geben einige Kfz-Versicherer Rabatt, sowohl für reine Elektroautos als auch für Hybridmodelle.
Kraftstoffverbrauch. Manche Kfz-Versicherer gewähren Rabatt für ein besonders spritsparendes Auto.
Sicherheitstraining. Die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining kann bei manchen Kfz-Versicherern einen Preisnachlass bringen.
Wechsel. Eine Preisersparnis von oft weit über 100 Euro kann es bringen, den Versicherer zu wechseln. Selbst wer schon jahrelang bei einer preisgünstigen Kfz-Versicherung ist, kann – gerade zur Wechselsaison im Oktober und November – als Neukunde bei einer anderen Gesellschaft viel Geld sparen. Günstige Tarife nennt Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest.
Spartipps für Fahranfänger
Für Führerscheinneulinge ist die Kfz-Versicherung besonders teuer. Oft lohnt es sich, das erste eigene Auto als Zweitwagen der Eltern anzumelden. Nach einigen Jahren können Anfängerin oder Anfänger dann den Rabatt auf sich selber übertragen lassen. Auch den ersten eigenen Vertrag beim Versicherer der Eltern abzuschließen, kann Geld sparen (5 Spartipps für Fahranfänger).
Spartipps für Senioren
Auch ältere Leute werden von den Kfz-Versicherungen kräftig zur Kasse gebeten. Zwar profitieren sie von günstigen Schadenfreiheitsklassen, was wie eine Alterseinstufung wirkt. Aber ab etwa 60 Jahren steigen die Beiträge dennoch. Die Statistiken der Kfz-Versicherer zeigen, dass das Unfallrisiko ab diesem Alter steigt – allerdings nur für kleine Blechschäden. Schwere Unfälle von älteren Leuten sind eher selten. Warum das so ist und was Betroffene machen können, erklären wir in unserem Special Wie ältere Fahrer zur Kasse gebeten werden.
Typklassen und Regionalklassen
Einen starken Einfluss auf den Preis hat die Region, in der Autobesitzerinnen und Autobesitzer leben. Die Kfz-Versicherer ordnen die bundesweit mehr als 400 Zulassungsbezirke in Regionalklassen ein – je nach Schadenaufkommen in den vergangenen fünf Jahren. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 12 Klassen, in der Teilkasko 16 Klassen, in der Vollkaskoversicherung 9 Klassen. In diese Einteilung fließt die Unfallhäufigkeit im jeweiligen Zulassungsbezirk ein, ebenso die Straßenverhältnisse und die Zahl der zugelassenen Autos. In der Kasko kommen Diebstähle, Sturm- und Hagelschäden oder die Anzahl der Wildunfälle hinzu. Die Preisunterschiede können je nach Region beträchtlich sein. Welche Regionalklasse wo gilt, steht in der Rechnung des Versicherers und auf regionalklasse.de.
Tipp: Die für Sie individuell beste Kfz-Versicherung ermittelt der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest.
Typklasse – auf das Modell kommt es an
Auch auf das jeweilige Automodell kommt es an. Einige Pkw-Typen sind oft in Unfälle verwickelt oder besonders teuer zu reparieren. Die Kfz-Versicherer schauen bei den rund 32 000 verschiedenen Modellen, die auf den Straßen unterwegs sind, nach Schäden und Reparaturkosten der vergangenen drei Jahre. Danach werden die Autos in Typklassen eingeteilt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind es 16 Typklassen von 10 bis 25, in Teilkasko 24 Typklassen von 10 bis 33, in Vollkasko 25 Typklassen von 10 bis 34. Ein Blick auf die Typklasse empfiehlt sich vor dem Kauf eines Pkw. Oft gibt es beim gleichen Pkw-Modell große Unterschiede, je nach Motorisierung. Häufig sind die Dieselvarianten teurer als die Benziner. Welche Typklasse gilt, steht unter typklasse.de.
Viele Infos im FAQ Autoversicherung
Viele weitere Fragen rund um Kfz-Policen beantwortet unser FAQ Autoversicherung. Ist zum Beispiel eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz sinnvoll? Und was ist der Unterschied zum Rabattretter? Sind Direktversicherer bei der Schadenregulierung schlechter? Können Großeltern ihren Schadenfreiheitsrabatt auf Enkelkinder übertragen, wenn sie ihr Auto abgeben? Was ist mit Sondertarifen für Behinderte? Was ist ein Werkstatttarif?
Preise vergleichen, wechseln und sparen
Unser individueller Preisvergleich für die Kfz-Versicherung hilft Ihnen
In der Kfz-Versicherung herrscht ein enormer Konkurrenzdruck. Gerade im Herbst versuchen die Anbieter, sich gegenseitig Kundschaft abzujagen – vor allem durch Preissenkungen für Neuabschlüsse. Es lohnt sich deshalb jedes Jahr aufs Neue, Preise zu vergleichen. Dabei hilft der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest. Den Kfz-Versicherer zu wechseln, ist nicht schwer. Auf was Sie dabei achten müssen, erklären wir hier Schritt für Schritt.
Schritt 1: Kfz-Versicherung kündigen
Termingerecht kündigen. Die meisten Verträge laufen bis 31. Dezember und verlängern sich dann automatisch um ein Jahr. Dann muss das Kündigungsschreiben bis 30. November beim Versicherer sein. Anders ist das bei den wenigen Verträgen, die unterjährig immer zu dem Termin enden, an dem die Police abgeschlossen wurde. Da läuft die Kündigungsfrist jeweils einen Monat vor diesem Termin ab. Es reicht ein formloses Schreiben: „Hiermit kündige ich.“ Nicht vergessen: Unterschrift, Vertragsnummer und Kfz-Kennzeichen. Bitten Sie aus Beweisgründen außerdem um eine Kündigungsbestätigung. Kommt keine, schicken Sie das Ganze erneut los, diesmal per Einschreiben. Die Kündigung einer Autoversicherung ist aber auch ohne schriftliche Bestätigung wirksam (OLG Braunschweig, Az. 11 U 103/18).
Termin verpasst? Meist kommt die Jahresrechnung im Oktober oder November. Manchmal aber auch erst im Dezember. Wenn Sie so lange warten, haben Sie den Kündigungstermin verpasst und bleiben ein weiteres Jahr an die Kfz-Versicherung gebunden. Wenn die Jahresrechnung nicht bis spätestens Mitte November eingetroffen ist, sollten Sie schon vorher kündigen. Falls sich später zeigt, dass der bisherige Kfz-Versicherer doch der günstigste ist, können Sie einfach dort neu abschließen. Eventuell bekommen Sie dann sogar einen besonderen Rabatt für Neuabschlüsse.
Treuebonus rauskitzeln. Wer sich die Mühe des Wechselns nicht machen will, kann es auch mit einem Anruf beim Kfz-Versicherer versuchen. Oft reicht der Hinweis, man habe anderswo ein günstigeres Angebot und überlege zu wechseln – schon zauber manche Sachbearbeitung einen Treuebonus oder ähnliches heraus.
Ihre Rechte. Hat Ihr Kfz-Versicherer den Beitrag erhöht, dürfen Sie außerordentlich kündigen mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Rechnung – also auch nach dem 30. November. In der Regel steht in der Jahresrechnung ein Vergleichsbeitrag. Das ist die Summe, die Sie hätten zahlen müssen, wenn der neue Schadenfreiheitsrabatt schon im Vorjahr gegolten hätte. Liegt der Vergleichsbeitrag unter dem neuen Beitrag, wurde der Preis angehoben. Schauen Sie genau hin: Einige Kfz-Versicherer verstecken den Vergleichsbeitrag im Kleingedruckten.
Schritt 2: Leistungen festlegen
Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei alten Pkw von geringem Wert reicht die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für gut erhaltene Gebrauchtwagen sollte eine Teilkaskoversicherung hinzukommen, um zumindest bei Unwetterschäden, Glasbruch und Diebstahl versichert zu sein. Eine Vollkasko ist für teure Autos sinnvoll. Wichtig sind auch einzelne Leistungen wie der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, Erweiterung der Wildschadendeckung auf alle Tiere (nicht nur Haarwild), nach Marderbissen die Versicherung auch der Folgeschäden sowie bei Neuwagen eine Neuwertentschädigung über mindestens zwölf Monate.
Schritt 3: Preise vergleichen mit Kfz-Versicherungsvergleich
Der Preisdruck am Markt für Kfz-Versicherungen ist enorm. Rund 90 Gesellschaften bieten Policen an. Häufig hängt der Preis stark von individuellen Merkmalen ab wie Alter, Beruf, Wohnort, Jahreskilometer, Pkw-Modell. Daher kann selbst ein Tarif, der ansonsten eher günstig ist, im Einzelfall teuer sein. Da hilft nur ein individueller Preisvergleich. Den bietet die Stiftung Warentest mit ihrem unabhängigen Kfz-Versicherungsvergleich. Wir ermitteln für Sie ganz individuell passende Policen, mit denen Sie möglichst viel sparen.
Schritt 4: Neuen Vertrag abschließen
Danach ist Zeit, einen neuen Vertrag abzuschließen. Sie können den Versicherer per Post anschreiben und um ein Angebot bitten oder in eine Filiale gehen. Besonders einfach ist der Abschluss übers Internet. Am Bildschirm nennen die Kfz-Versicherungen gleich den Preis für den neuen Vertrag. Die Police kommt dann wenige Tage später auf dem Postweg.
Annahmezwang in Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht in Kasko
Nach diesem Muster können die meisten Betroffenen vorgehen. Anders kann das aber bei besonders teuren Pkw sein. In der Kfz-Haftpflichtversicherung herrscht Annahmezwang. Da müssen die Versicherer jeden Antrag annehmen, mit wenigen Ausnahmen (siehe oben). Nicht aber in der Kasko: Da dürfen sie auch ablehnen. In der Praxis ist das höchst selten. Aber bei besonders teuren Autos kann das schon mal passieren. Einige Kfz-Versicherer bieten schon bei Pkw mit einem Wert von über 60 000 Euro keine Vollkasko an oder nehmen Aufpreise. Andere orientieren sich nicht am Preis, sondern an der Typklasse. Wer so ein Auto fährt, sollte sich im ersten Schritt zunächst um einen neuen Vertrag kümmern und erst danach die bisherige Police kündigen.
Zehn Irrtümer über die Autoversicherung
Viele Menschen haben falsche Vorstellungen von der Autoversicherung. In unserem Print-Magazin Finanztest haben wir zehn Irrtümer richtiggestellt. Sie können den Artikel aus Finanztest 3/2021 hier als PDF herunterladen.
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Kfz-Versicherungsvergleich Sparen Sie Geld mit einem Wechsel der Autoversicherung
- Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest zeigt die günstigsten Angebote. Tarife vergleichen, wechseln, Geld sparen!
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Wildtierschäden Wann die Versicherung bezahlt
- Wenn Marder oder Reh Schäden anrichten, helfen Versicherungen nur selten. Die Experten der Stiftung Warentest sagen, wann sich ein Blick in den Vertrag dennoch lohnt.
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17 Kommentare Diskutieren Sie mit
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@Loewenjaeger: Ob das Angebot preislich attraktiv ist, können Sie mit dem Vergleichsrechner selbst ermitteln. Sonst sind uns keine Vor- oder Nachteile bekannt, sofern es sich um den gleichen Versicherungsinhalt handelt.
Wir leasen seit etlichen Jahren unsere Autos. Auch dieses Mal bietet uns der Leasinggeber eine KfZ-Versicherung an. Diese Versicherungen (hier: AUDI) finde ich nicht in Ihrem Versicherungsvergleich. Preislich ist es attraktiv.
Gibt es Vor-/Nachteile, wenn man die Versicherung ebenfalls beim Lesinggeber abschließt?
Hubert Gierhartz ehem. Versicherungsmakler, heute Rentner, 72 Jahre
Das Schadensbild erweitere ich dahingehend, dass nicht nur die Familienkutsche einen Totalschaden erlitten hat, sondern es auch zu erheblichen Personenschäden gekommen ist. Bewusst verzichte ich darauf ein worst case szenario zu beschreiben, sondern beschränke mich darauf, die Leistungen im Auslandschutz (erweitere Schutzbrief) darzulegen.
Der Auslandschutz reguliert den Schaden nach dem deutschen Recht für Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wie sie in der eigenen Kfz-Versicherung besteht.
z.B. Hinterbliebenen Versorgung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen, Pflegegelder etc.
Kosten für den Auslandschutz je nach Anbieter zwischen 20 – 50 € im Jahr.
@Gierhartz: Vielen Dank für das Beispiel. Die Vollkasko greift auch, wenn der Kunde unverschuldet einen Unfall hatte und der Verursacher Unfallflucht begeht. Außerdem kann sie bei Unfällen im Ausland Nerven sparen, falls es Streit mit der ausländischen Versicherung gibt (weitere Details im Special www.test.de/Autounfall-im-Ausland-4387473-0/)
Hubert Gierhartz, ehemaliger Versicherungsmakler, jetzt Rentner und 72 Jahre alt
Schadensbeispiel: Da fährt die 4-köpfige Familie mit ihrer Familienkutsche, 6 Jahre alt und 12.000 € Zeitwert, in den wohlverdienten Sommerurlaub nach Italien.
Vollkaskoversicherung ist die Familienkutsche nicht versichert, da lt. Stiftung Warentest eine Vollkaskoversicherung nur für „wertvolle“ Fahrzeuge sinnvoll ist. Ein erweiterter Schutzbrief (Auslandsschutz) wird auch nicht empfohlen.
Die Familienkutsche erleidet durch einen nicht selbstverschuldeten Unfall in Italien einen Totalschaden. Die Ansprüche müssen gegenüber dem italienischen Versicherer geltend gemacht werden. Auch mit einem Rechtsanwalt ist das ein schwieriges Unterfangen und kann eine Bearbeitungszeit von 2 Jahren und mehr in Anspruch nehmen.
Fehlender Versicherungsschutz führt dazu, dass die Kosten für ein Ersatzfahrzeug womöglich die finanziellen Rahmen der Familie sprengen.