
Wer einen Autounfall verschuldet, muss zahlen – selbst mit Vollkaskoversicherung. Die meisten Kfz-Versicherungen stufen den Schadenfreiheitsrabatt zurück, sodass der Beitrag fürs folgende Jahr deutlich höher ausfällt. Das gilt auch für die Rechnungen in den nächsten Jahren. Deshalb ist es vor allem bei kleinen Schäden oft wirtschaftlicher, die Kosten aus eigener Tasche zu begleichen. Wann das der Fall ist, sagen Ihnen unsere beiden Gratis-Rechner zur Rückstufung nach einem Verkehrsunfall mit dem Pkw.
Was bei der Rückstufung zu beachten ist
Wer seit Jahren unfallfrei fährt, zahlt weniger für die Autoversicherung. Manchmal lohnt es sich, diesen Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten und einen Unfallschaden selbst zu bezahlen. Gerade bei kleineren Schäden kann das am Ende viel Geld sparen, denn die Höhe des Schadens spielt bei der Rückstufung keine Rolle. Egal, ob der Schaden 20 000 oder 1 000 Euro beträgt – der Versicherer stuft Sie in dieselbe Schadenfreiheitsklasse zurück.
Der Rechner spart bares Geld
Sie wollen es genau wissen? Der kostenlose Rückstufungsrechner ermittelt den Grenzwert, bis zu dem es für Sie finanziell günstiger ist, den Schaden nicht über die Kfz-Versicherung laufen zu lassen, sondern selbst zu bezahlen. Der Rechner kalkuliert das individuell für Ihren persönlichen Schadenfreiheitsrabatt und Ihre Autoversicherung.
Tipp: Sparen können Sie natürlich auch mit der Wahl der richtigen Versicherung. Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest ermitteln Sie günstige Tarife genau für Ihren Bedarf. Grundlegende Informationen zum Thema Autoversicherung erhalten Sie in unserem Special Kfz-Versicherung: Alles was Sie wissen müssen. Antworten auf Ihre konkreten Fragen liefern unsere FAQ Autoversicherung.
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Wichtig zu wissen
Wie stuft der Versicherer zurück? Die Rückstufung läuft nicht bei allen Autoversicherungen gleich. Einige Tarife stufen stärker zurück als andere. Es kann sich daher lohnen, schon bei der Auswahl des Tarifs auf die Rückstufungspraxis zu achten.
Welcher Stichtag gilt? Die Auswertung gilt für die aktuellen Tarifbestimmungen der Autoversicherer vom 31. Dezember 2019. Wer einen Versicherungsvertrag mit älteren Tarifbestimmungen hat, sollte beim Versicherer nachfragen, ob die Zuordnung der Beitragssätze zu den Schadenfreiheitsklassen und die Rückstufungspraxis den Bestimmungen vom 31. Dezember 2019 entsprechen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Wie aktuell sind die Daten? Wir aktualisieren unseren Datenbestand zweimal im Jahr. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, lassen Sie sich das Ergebnis unserer Berechnung von Ihrer Autoversicherung bestätigen.
Welche Versicherer sind dabei? Versicherungsgesellschaften, die die Beitragssätze der Schadenfreiheitsklassen und ihre Rückstufungstabellen nicht dokumentiert haben, sind im Rechner nicht enthalten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Kfz-Versicherung zwar die Schadenfreiheitsklassen nennt, ihnen aber in den Versicherungsbedingungen keine festgelegten Prozente zuordnet.