
Taxibranche. Im März 2021 demonstrierten Düsseldorfer und Kölner Taxifahrer mit einem Autokorso. Sie kritisieren, dass für ihre Konkurrenz nicht dieselben rechtlichen Bedingungen gelten. © picture alliance/dpa
In vielen Städten fahren nicht nur Taxis. Einen Fahrservice vermitteln auch die Apps von Uber oder Free Now. Aber: Trotz gleicher Dienstleistung gibt es Unterschiede.
Kommt daher wie ein Taxi – ist aber etwas anderes
Das Handydisplay zeigt den Countdown: Noch 80 Meter entfernt, noch 60 Meter – dann hält ein schwarzes Uber-Auto. Der Fahrgast hat den Wagen per App gebucht und sieht auf seinem Handy Ankunftszeit, Endpreis sowie das Autokennzeichen. Für Fahrgäste kommt dieser Service wie ein Taxi daher. Doch es gibt Unterschiede.
Viel Rechtsstreit rund um Uber
Die US-amerikanische Firma Uber ist eine Vermittlungsplattform für Fahrdienste und hat selbst keine Taxi- oder Mietwagenlizenz. Die Frage, ob dieses Geschäftsmodell zulässig ist, war Gegenstand vieler Gerichtsprozesse. Am Markt ist Uber noch, weil die Firma mehrfach ihr Geschäftsmodell änderte.
Heute vermittelt die App Mietautos mit Fahrer. Die Beförderung läuft in Deutschland über die Firma Safedriver Ennoo oder deren Subunternehmer. Dieses Unternehmen im Hintergrund bemerkt der Fahrgast nur einmal kurz während des Buchungsprozesses, wenn er die Geschäftsbedingungen von Safedriver Ennoo akzeptieren muss. Bezahlung und Rechnung laufen über Uber. Die Autos sind anders als Taxis nicht immer eindeutig als Uber-Autos zu erkennen.
Auch die App von Free Now vermittelt Mietautos mit Fahrer. Hier heißen sie „Ride“ (siehe Foto unten).
Taxi und Fahrdienste nutzen
- Taxi.
- Ein Taxi können Sie per App buchen, etwa über Apps Taxi.eu oder Taxi Deutschland und per Telefon, zum Beispiel wenn Sie Ihre örtliche Vorwahl plus 19410 wählen.
- Taxi-Alternative.
- In vielen Städten können Sie einen Mietwagen mit Fahrer bestellen. Oft ist dies etwas günstiger als ein Taxi. Beim Versicherungsschutz gibt es keinen Unterschied. Buchen können Sie über die Apps von Free Now oder Uber (siehe Übersicht Fahrdienste). In manchen Städten heißen diese Dienste Minicar oder einfach Taxialternative und haben eigene Buchungssysteme. Busspuren und öffentliche Warteplätze in der City dürfen sie nicht nutzen.
Was klassische Taxis besonders macht
Taxis sind – anders als Uber-Autos oder Rides – Teil des öffentlichen Personennahverkehrs. Das verschafft ihnen Privilegien: Sie dürfen zum Beispiel Busspuren nutzen und Taxistände im öffentlichen Raum, etwa am Ende von Fußgängerzonen, wo sie auf Fahrgäste warten. Außerdem dürfen sie spontan Fahrgäste aufnehmen, die am Straßenrand nach einem Taxi winken.
Ein weiterer Unterschied: Nur Taxis haben eine Beförderungs- und Bereitstellungspflicht. Sie müssen rund um die Uhr verfügbar sein und das auch zu unrentablen Zeiten. Außerdem sind sie verpflichtet, in ihrem Betriebsgebiet alle Fahrgäste zu befördern, auch wenn eine Fahrt nur wenige Minuten dauert.
Unterschiede bei den Preismodellen
Spätestens beim Preis bemerkt man den Unterschied zwischen Taxis und ihrer Konkurrenz. Taxis haben einheitliche Tarife, die sie sich von den Kommunen genehmigen lassen müssen. Uber und Ride sind frei in der Preisgestaltung. Fahrgäste sehen zwar vor der Buchung in den Apps den Endpreis. Dieser kann sich aber – abhängig von Angebot und Nachfrage – bei künftigen Fahrten ändern.
Bei unseren zwei Preisrecherchen während der Pandemie in Berlin waren die über Uber oder Free Now vermittelten Fahrten immer günstiger als ein Taxi. Bei hoher Nachfrage etwa zu Messezeiten oder Silvester kann dies anders sein. Die Fachzeitung Taxi Times stellte uns Screenshots vom Oktoberfest 2019 zur Verfügung: Eine Uber-Fahrt vom Münchener Flughafen zum Oktoberfest kostete fast 120 Euro – gut 40 Euro mehr als mit einem Taxi.

Handybild Free Now App. Wer vier Kilometer zum Berliner Hauptbahnhof fahren möchte, erhielt am 10. Juni 2021 diese sieben Angebote von Free Now. Die App vermittelt Taxis und – wie Uber auch – Mietwagen mit Fahrer, hier Ride genannt. Die App startete 2009 als Mytaxi. © Quelle: Free Now App, Screenshot Stiftung Warentest (M)
Rückkehrpflicht für Uber und Ride
Auch für Mietwagendienste gibt es Auflagen. Sie müssen nach jeder Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, sofern sie keinen Folgeauftrag haben. Diese Rückkehrpflicht regelt das Personenbeförderungsgesetz. Auch dürfen die Fahrer keinen Umweg fahren, um die Zeit bis zum neuen Auftrag zu überbrücken.
Mit dieser Rückkehrpflicht soll das Taxigewerbe geschützt werden. Es soll außerdem verhindern, dass zusätzlicher Verkehr durch Autos entsteht, die ziellos ihre Runden drehen. Die Taxibranche kritisiert: Fahrzeuge der Uber-App würden sich nicht an die Rückkehrpflicht halten, was sie unter anderem in einem Gerichtsprozess bewiesen habe (Landgericht Frankfurt am Main, Az. 3-06 O44/19).
Kontrolle der Rückkehrpflicht ist schwierig
Uber sagt, sie hätten eine hoch entwickelte Software, die das Einhalten der Rückkehrpflicht sicherstelle. Fest steht: Kontrollen sind schwierig. Markus Burgdorf, Sprecher von Taxi Deutschland, sagt: „Weder Zoll noch Aufsichtsbehörde dürfen Mietwagen aus dem fließenden Verkehr fischen, um die Rückkehrpflicht zu überprüfen, und die Aufsichtsbehörden sind wohl überlastet. Mir sind keine Kontrollen bekannt.“
Gesetzliche Änderungen
Für einen fairen Wettbewerb zwischen Uber, Rides und Taxi sollen ab August 2021 Änderungen im Personenbeförderungsgesetz sorgen. Kommunen dürfen dann für Taxibestellungen Tarifspannen genehmigen oder Festpreise für bestimmte Strecken – etwa zwischen Bahnhof und Flughafen.
Außerdem dürfen Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern künftig auch die per App bestellbaren Fahrdienste regulieren, wenn ihr Marktanteil über 25 Prozent liegt. Dann hätten sie die Möglichkeit, zum Beispiel die Zahl der Autos oder Preisuntergrenzen festzulegen. In Großstädten könnte das ein Thema werden. Nicht nur die Autos, die für Uber oder Free Now fahren, werden immer mehr. Seit Juni 2021 vermittelt Bolt, eine dritte internationale Plattform, hierzulande Mietwagenfahrten – zunächst allerdings nur in Berlin.
Dieses Special ist im September 2014 erschienen. Wir haben es zuletzt im Juli 2021 umfassend aktualisiert. Nutzerkommentare können sich auf eine ältere Fassung beziehen.
-
- Ein Mietauto für den Urlaub zu buchen, geht schnell und einfach. Wir erklären, was beim Buchen über Onlineportale wichtig ist und wie Sie sich vor Reinfällen schützen.
-
- Wer sein Fahrverhalten aufzeichnen lässt, kann bei der Kfz-Versicherung viel Geld sparen – wenn die Bewertung stimmt. Die Telematik-Tarife der Versicherer im Vergleich.
-
- Vier Monate lang nahm sich ein Autobesitzer einen Mietwagen, nachdem ihm ein anderer in seinen Pkw gefahren war. So lange hatte es gedauert, bis die gegnerische...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@rgaertner: Danke für Ihren Hinweis. Nach den Regelungen von Uber sind die Fahrgäste für das Mitbringen und den Einbau der Kindersitze selbst verantwortlich:
www.uber.com/de/de/safety/uber-community-guidelines/follow-law
Meine Erfahrung in der Nähe von Darmstadt ist, dass man nachts kein Taxi bekommt. Wenn man anruft, wird nicht abgenommen, und das bei mehreren heimischen Unternehmen.
Wie sieht der Vergleich von Uber und Taxi bei Familien aus? Als es notwendig war, konnte ich per Telefon bei dem örtlichen Taxi Unternehmen ein Taxi mit zwei Kindesitzen (Zwillinge) bestellen.
Wer ein Taxi fährt, musste einige Hürden überwinden. Gesundheitsnachweis, Ortskenntnisse, Führungszeugnis usw. Das dient auch dem Schutz der Fahrgäste. Welche Anforderungen muss jemand bei Uber und Co erfüllen?
Dass das Taxi durchweg Teil des öffentlichen Personennahverkehres ist, da bin ich mir nicht so sicher, nur bei bestimmten Fahrten ist es das !
Was haben Krankenbeförderungen, bei denen eine Versicherung der Kostenträger ist, mit dem ÖPNV zu tun ?
Das Gleiche gilt für Warentransporte/Kurierfahrten.
Fahrten, bei denen das Stadtgebiet verlassen wird, sind ebenfalls keine ÖPNV-Fahreten mehr, da der Rechtsrahmen für Taxis an der Stadtgrenze endet. Sie fahren dann als ganz normale Mietwagen weiter, wobei der Preis Verhandlungssache ist.
Für ÖPNV-Fahrten muss dem Taxi Schutz gewährt werden !
Da es jedoch auch andere Fahrten macht -sozusagen 'in fremden Märkten wildert'- darf es sich nicht wundern, wenn es dann auch im eigenen Markt angegriffen wird.