Kfz-Versicherungs­vergleich

So haben wir getestet

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Im Test sind insgesamt 158 Tarife für Kfz-Haft­pflicht und Kasko von 70 Versicherern, die mindestens in Europa und den ­außer­europäischen EU-Gebieten Schutz bieten.

Kfz-Versicherungs­vergleich Alle Testergebnisse für Kfz-Ver­sicherungen

Berechnung des Beitrags­niveaus

In Haft­pflicht gilt das Beitrags­niveau für acht zehn Jahre alte Gebraucht­wagen und die maximale Deckungs­summe (meist 50 oder 100 Millionen Euro). In Teilkasko gilt es für acht sechs Jahre alte ­Gebraucht­wagen, in Voll­kasko für acht im ersten Halb­jahr 2022 oft verkaufte Neuwagen­typen. Die Pfeile in der Über­sicht­stabelle zeigen, wie hoch das Beitrags­niveau eines Tarifs im Vergleich zum Durch­schnitt der untersuchten Tarife ist.

Kunde. Abge­fragt haben wir die Jahres­beiträge für Kunden im Alter von 20, 40 und 70 Jahren. Unsere Modell­kunden sind in Schadenfrei­heits­klasse 2, 15 und 35 einge­stuft. Sie wohnen in einem Ort mit mitt­lerer Regionalklasse, sind verheiratet, Angestellte, sie nutzen ihren Wagen allein, fahren 15 000 Kilo­meter im Jahr und haben keine weiteren Verträge bei ihrem Versicherer. Sie haben weder ein eigenes Haus noch eine Garage, sondern parken den Pkw an der Straße.

Selbst­behalt. In der im Beitrags­niveau angenom­menen Teilkasko beläuft sie sich auf 150 Euro, in der Voll­kasko auf 300 Euro (inklusive Teilkasko mit 150 Euro Selbst­behalt).

Leistungen

Von uns empfohlene Mindest­leistungen:

Kfz-Haft­pflicht­versicherung

Deckungs­summe 100 Millionen Euro, mindestens 15 Millionen Euro als Maximal­deckung pro geschädigter Person.

Erweiterte Kfz-Haft­pflicht für Mietwagen im Ausland (Mallorca-Police).

Kasko­versicherung

Teilkasko: Tierbisse an Leitungen, Schläuchen, Kabeln, Folgeschäden mindestens bis 5 000 Euro. Kollisionen versichert mit „Tieren aller Art“ oder „allen Wirbeltieren“. Verzicht auf Einwand „grobe Fahr­lässig­keit“.

Voll­kasko: Neupreis­erstattung mindestens zwölf Monate und Schadenrück­kauf.

Halter von E-Autos sollten weitere Mindest­leistungen in Betracht ziehen, siehe unten.

Erläuterungen zu den Produktmerkmalen

Maximale Deckung. Dieser Tarif bietet mehr als die gesetz­liche Mindest­deckung, nämlich pauschal 50 oder 100 Millionen Euro. Die Deckung pro geschädigter Person ist aber auch dann auf kleinere Beträge begrenzt.

Deckung pro Person. Hier ist an­gegeben, welche Höchst­grenzen pro geschädigter Person gelten. Die ­gesetzliche Maximal­deckung bei ­Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro. Höhere Summen sind ­sinn­voll.

Pflicht­verletzung. Verstößt der Kunde gegen vertragliche Pflichten, etwa indem er jemanden ohne Führer­schein ans Steuer lässt, gilt häufig nur die gesetzliche Mindest­deckung – auch wenn er gegen Aufpreis höhere Summen vereinbart hat.

Grüner Haken = Hier gilt die höhere Deckung.

Mallorca­police. Für Mietwagen im Ausland gelten die für das eigene ­Auto in Deutsch­land vereinbarten ­Deckungs­summen (falls die Deckung durch den Mietwagen­anbieter bei einem Unfall nicht ausreicht), aber nur in der Kfz-Haft­pflicht, nicht in der Kasko. Das gilt in der Regel nur in Europa, nicht zum Beispiel in den USA oder in Asien. Hier ist ein Zusatz­schutz ratsam.

Grüner Haken = Hier gilt die volle im Haft­pflicht­vertrag vereinbarte Deckung.

eingeschränkt = Deckung begrenzt, teils auf die deutsche gesetzliche Mindest­höhe.

SF-Über­tragung von allen Dritten. Auto­halter können ihre Schadenfrei­heits­klasse (SF) an andere Personen über­tragen.

Grüner Haken = Sie können an alle Dritte über­tragen.

eingeschränkt = Nur an Personen im selben ­Haushalt oder Verwandte ersten ­Grades.

Unter­brechung. Versichert der ­Kunde maximal für die in der Spalte genannten Jahre kein Auto, bleibt er in seiner alten Schadenfrei­heits­klasse.

Güns­tigere Einstufung für

...Kinder von Kunden, Fahr­anfänger. Angegeben sind nur SF-Klassen, die besser sind als SF ½.

... Moped, Zweitwagen und Partner. Angegeben ist die höchst­mögliche SF-Klasse.

Verpflichtende Werk­statt­bindung im Kasko­vertrag. Diese Tarife sind oft bis zu 20 Prozent güns­tiger als Tarife ohne. Bei anderen Tarifen hat der Kunde oft die Option, nach einem Kaskoschaden eine vom Versicherer vorgegebene Werk­statt zu wählen und hat dann Vorteile wie z.B. einen reduzierten Selbst­behalt.

Grüner Haken = In diesem Tarif darf der Kunde Kaskoschäden in Deutsch­land nur in Werk­stätten re­parieren lassen, die der Versicherer vorgibt.

Ausgewählte Leistungen in der Kasko

(Für Elektro­autos können andere Bedingungen gelten, siehe Produktmerkmale weiter unten.)

Neupreis. Der Versicherer ersetzt bei Neuwagen den Neuwert je nach Tarif für 6 bis 36 Monate nach dem Kauf in der Regel an Erst­besitzer. Bei Diebstahl gilt manchmal eine etwas kürzere Frist.

Kauf­preis. Bei Gebraucht­wagen gibt es nach Totalschaden für diese Zeit ab Kauf den Kauf­preis. Bei Diebstahl gilt in einigen Tarifen eine kürzere Frist.

Tierbiss­schäden. In Teilkasko sind direkte Schäden versichert, Folgeschäden in der genannten Höhe.

Grüner Haken = An allen Teilen.

eingeschränkt = Begrenzt auf bestimmte Teile.

Wild­schaden. Oft zahlt die Kasko nur für Un­fälle mit Haarwild wie Rehe und Wild­schweine (leeres Feld), nicht mit Federwild (Fasane) oder mit Haus- und Nutztieren.

Grüner Haken = Diese Tarife umfassen alle Tiere.

eingeschränkt = Haarwild und bestimmte Tiere.

Neu für Alt. Wird das Auto nach ­einem Kaskoschaden mit Neuteilen repariert, kann es an Wert gewinnen. Dann kürzt die Kasko die Erstattung.

Grüner Haken = Kein Abzug bei Neula­ckierung.

Verzicht auf grob fahr­lässig. Baut der Kunde grob fahr­lässig einen Unfall, darf die Versicherung ihre Leistung kürzen.

Grüner Haken = Der Versicherer zahlt voll, es sei denn bei Alkohol, Drogen, Diebstahl.

eingeschränkt = Weitere Ausnahmen, zum Beispiel Handy am Steuer, Raserei.

Abschluss­probleme in Voll­kasko. Ab der genannten Typklasse oder ab diesem Wert gibt der Versicherer ­keinen Voll­kasko­schutz oder verlangt Zuschläge.

Schadenrück­kauf in Voll­kasko. In Voll­kasko kann der Kunde den Schaden selbst bezahlen und eine Hoch­stufung vermeiden.

Rabatt­schutz. Damit kommt der Kunde nach einem verschuldeten ­Unfall nicht in eine teurere Schadenfrei­heits­klasse (SF-Klasse). Bei einem Versicherer­wechsel muss diese „Sonder­einstufung“ nicht akzeptiert werden.

Grüner Haken = Inklusive.

optional = Gegen Mehr­beitrag.

Auslands­schaden­schutz. Einen unver­schuldeten Unfall reguliert der eigene­ ­Versicherer mit dem ausländischen. Für Schaden­ersatz gilt deutsches Recht.

Grüner Haken = Inklusive.

optional = Gegen Mehr­beitrag.

Fahrer­unfall­schutz. Baut der Fahrer einen Unfall, ist seine Person nicht versichert – mit dieser Klausel schon.

Grüner Haken = Inklusive.

optional = Gegen Mehr­beitrag.

Besondere Leistungen für E-Autos

Die meisten Tarife gelten für Elektro- und Hybridfahr­zeuge (Plug-Ins).

Neupreis­erstattung Akku: Je nach Tarif wird unter bestimmten Voraus­setzungen (neues Fahr­zeug, Erst­besitz etc.) eine Zeit lang der Neupreis des Akkus gezahlt. Anschließend werden in der Regel Abzüge vom Neupreis pro Betriebs­jahr (Neu für alt) vorgenommen. In anderen Tarifen wird nicht explizit der Neupreis gezahlt, sondern im Schadenfall werden die Reparatur­kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungs­wertes gezahlt und für den genannten Zeitraum auf den Abzug ‚Neu für alt‘ verzichtet. Es kann sein, dass die Gesamt­höhe der Erstattung limitiert ist.

Der Akku ist auch als mitversichertes Teil in die Neuwert­erstattung des Pkw einge­schlossen.

Folgeschäden am Akku durch Tierbiss oder Kurz­schluss: Diese sind in der Teilkasko versichert. Eine Schaden­regulierung durch den Versicherer zieht keine Rück­stufung des Vertrages nach sich! Manche – speziell für E-Autos erhöhten – Teilkasko­leistungen gibt es nur bei Abschluss einer Voll­kasko­versicherung.

Diebstahl­schutz für Lade­kabel, Ladekarte, mobiles Ladegerät, Schaden­ersatz für Wall­box. Diese Leistungen – sofern aufgeführt – sind in der genannten Höhe versichert. Eine Entschädigung gibt es häufig nur, wenn die genannten Gegen­stände unter Verschluss verwahrt sind.

Allgefahren­deckung in Voll­kasko: In der Regel keine feste Betrags­grenze, maximale Erstattung wäre dann die Höhe des Wiederbeschaffungs­wertes. Bestimmte Schaden­arten sind in manchen Tarifen nur im Rahmen von ‚All-Risk‘ abge­sichert (z.B. Über­spannungs­schäden, Bedien­fehler am Akku).

Weitere Leistungen: Manche Tarife bieten weitere Leistungen wie Kosten für Wasser­container (Akku-Lösch­kosten) oder Zustands­diagnostik.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Siegmar.Reiss am 27.04.2023 um 06:31 Uhr
Versicherung für Motorräder

Schade, dass Motorräder nicht im Versicherungsvergleich dabei sind.
Ein entsprechender Test liegt Jahre zurück.

Gierhartz am 07.02.2023 um 09:25 Uhr
Auslandschutz

Hubert Gierhartz ehem. Versicherungsmakler, heute Rentner, 72 Jahre
Das Schadensbild erweitere ich dahingehend, dass nicht nur die Familienkutsche einen Totalschaden erlitten hat, sondern es auch zu erheblichen Personenschäden gekommen ist. Bewusst verzichte ich darauf ein worst case szenario zu beschreiben, sondern beschränke mich darauf, die Leistungen im Auslandschutz (erweitere Schutzbrief) darzulegen.
Der Auslandschutz reguliert den Schaden nach dem deutschen Recht für Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wie sie in der eigenen Kfz-Versicherung besteht.
z.B. Hinterbliebenen Versorgung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen, Pflegegelder etc.
Kosten für den Auslandschutz je nach Anbieter zwischen 20 – 50 € im Jahr.

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.12.2022 um 10:37 Uhr
Wechsel Kfz-Versicherung

@Caroline1: Ihre Kündigung wird mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Versicherer wirksam, nicht erst mit dem Erhalt des Bestätigungsschreibens vom Versicherer. Wenn der Versicherer sich nicht meldet, können Sie versuchen, telefonisch nachzuhaken.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Doppelversicherung aufgrund der elektronischen Versicherungsbestätigung kaum möglich. Lässt der alte Versicherung Sie nicht aus dem Vertrag, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, tritt der neue Versicherer vom Vertrag zurück.

Caroline1 am 01.12.2022 um 23:50 Uhr
Wechsel Kfz-Versicherung

Hallo,
anhand Ihres Versicherungsvergleichs habe ich am 28.11. meine bisherige Kfz-Versicherung per E-Mail zum 31.12.2022 gekündigt und um Bestätigung meiner Kündigung gebeten. Die Kündigung erfolgte ausschließlich aus Preisgründen. Nach Eingang der Bestätigung will ich meinen PKW bei einem anderen Versicherer versichern. Meine bisherige Versicherung bestätigte den Eingang meiner E-Mail und bat mich sinngemäß um Geduld aufgrund hohen Arbeitsaufkommens.
Was soll ich machen, wenn sich die angeforderte Bestätigung der Kündigung noch wochenlang verzögert, ich muss meinen PKW ja mit Wirkung vom 1.1.2023 neu versichern
Viele Grüße


ElKr63 am 26.11.2022 um 12:58 Uhr
Tschüss COSMOS

Als langjährige, immer unfallfreie Kundin (SF31) wollte die COSMOS meine Autohaftpflicht ab 1.1.2023 von 144 auf 167 € erhöhen. Es wurde allgemein auf steigende Kosten verwiesen. Ich testete, was ich unter gleichen Bedingungen als Neukundin zahlen müsste und war verblüfft: 105€. Weil ich schon dabei war, habe ich mich gleich bei anderen Versicherungen umgeschaut. Jetzt bin ich für rd. 83€ bei der HUK, zu gleichen Bedingungen wie vorher. Es lohnt sich immer mal zu vergleichen. Ehrlich: Enttäuscht bin ich schon.