
Parkschaden. Die hässlichen Kratzer bleiben erst einmal. Der Verursacher ist weg. Solche Fälle von Fahrerflucht kennt fast jeder. © Getty Images / Matija Keber
Auf dem Parkplatz vorm Supermarkt gegen ein anderes Auto gefahren? Dann wegzufahren, kann teuer werden und sogar den Führerschein kosten.
Das kann schnell passieren: Beim Ein- oder Ausparken haben Sie versehentlich ein stehendes Auto gerammt. Bemerken Sie den Schaden, dürfen Sie nicht einfach wegfahren. Damit begehen Sie Fahrerflucht und machen sich strafbar. Unter Umständen kommen Sie noch um eine Strafe herum, wenn Sie den Unfall innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden. Liegt der Schaden unter 1 300 Euro, mildert das Gericht die Strafe oder sieht ganz davon ab. Werden Sie der Fahrerflucht beschuldigt, kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Vielleicht kann er die Einstellung des Strafverfahrens erreichen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie zunächst die Kosten der Verteidigung. Werden Sie allerdings verurteilt, wird der Versicherer die verauslagte Summe zurückverlangen. Anders sieht es bei einer Einstellung des Verfahrens aus: Dann zahlt die Versicherung. Wir erklären die Rechtslage bei Parkplatzunfällen.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
@Test-an-der-Leine: Die in unserem obigen Beitrag dargestellten Regeln beziehen sich ausdrücklich auf Autofahrer. Aber in § 34 Straßenverkehrsordnung heißt es:
Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
1. unverzüglich zu halten,
2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
4. Verletzten zu helfen (§ 323c des Strafgesetzbuches),
5. anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten a) anzugeben, daß er am Unfall beteiligt war und
b) auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen,
6. a) solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat oder b) eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen,
7. unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, daß er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten.
(2) Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.
(3) Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.
Außerdem greift das Strafgesetzbuch mit Paragraph 142 Abs. 1, der die Fahrerflucht definiert: "Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Im Gesetz ist keine Rede davon, mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist. Als Unfallbeteiligter darf man also nicht einfach weggehen, egal, ob man nun zu Fuß oder mit einem Fahrzeug unterwegs ist. (PH)
Ihr Artikel bezieht sich nur auf PKWs. Gelten die Regeln für andere Verkehrsteilnehmer nicht entsprechend (von Kfz über Fahrräder/E-Scooter bis hin zu Rollstuhlfahrer/Fußgänger) ?