Tritt ein akuter Pflegefall ein, können sich Angestellte sofort für bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Sinnvoll ist es, sich vorab zu erkundigen, ob der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt, da das eine freiwillige Leistung ist. Wer kein Gehalt für den Zeitraum der Freistellung erhält, kann von der Pflegeversicherung des Angehörigen Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Der Zuschuss beträgt maximal 120,75 Euro pro Tag (2024) und deckt in vielen Fällen einen Großteil des Lohnausfalls ab.
Seit dem 1. Januar 2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld jährlich in Anspruch genommen werden – sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
So gehts: Informieren Sie sofort Ihren Arbeitgeber. Er kann ein Attest verlangen, in dem ein Arzt bestätigt, dass Ihr Angehöriger voraussichtlich pflegebedürftig ist und Ihre Hilfe benötigt. Beantragen Sie, wenn nötig, Pflegeunterstützungsgeld. Legen Sie dem Antrag die ärztliche Bescheinigung zur prognostizierten Pflegebedürftigkeit bei.
Bis zu sechs Monate Pflegezeit
Darüber hinaus haben Angestellte das Recht, sich für die Pflege naher Angehöriger bis zu sechs Monate freizunehmen oder auf eine Teilzeitstelle zu wechseln. Die Voraussetzung dafür ist, dass in einer Firma mehr als 16 Mitarbeitende beschäftigt sind und dass der pflegebedürftigen Person mindestens Pflegegrad 1 bescheinigt wurde . Angestellte, die sich für die Pflegezeit freinehmen, erhalten keinen Lohn. Um den Verdienstausfall zu überbrücken, haben sie die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) zu beantragen.
So gehts: Kündigen Sie Chefin oder Chef Ihre bis zu sechsmonatige Auszeit mindestens zehn Tage vorher schriftlich an. Möchten Sie Ihre Arbeitszeit lediglich reduzieren, informieren Sie Ihre Firma, wie Sie die Arbeitszeit aufteilen wollen. Legen Sie eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen vor.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@alle: Wechseln Sie die gesetzliche Krankenversicherung, heißt das nicht automatisch, dass Sie die privaten Pflegezusatzversicherung wechseln sollten. Denn beim Wechsel des Anbieters der privaten Pflegezusatzversicherung erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung, soweit es sich um keinen Pflege-Bahr-Tarif handelt.
Hallo Stiftung Warentest!
Bitte berichten, ob bei Vermittlung einer PV-Zusatzversicherung durch eine GKV, an die jeweiligen Partner, auch eine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Ich habe ca. 2004, gesetzlich versichert bei der DAK, eine Pflegezusatzversicherung bei der Hanse-Merkur (Versicherungspartner der DAK, Angebot exklusiv für DAK Versicherte) abgeschlossen. Es wurden keine Gesundheitsfragen erhoben.
Aktuell bin ich bei der TK gesetzlich versichert. Diese GKV arbeitet z.B. mit der Envivas Versicherung zusammen.
Mein Wechsel von der DAK zur TK führte nicht zu einer Veränderung meiner zuvor abgeschlossenen PV-Zusatzversicherung bei Hanse-Merkur.
Wie hoch darf der zinlose Kredit sein ?
2014 eingestiegen 79€ monatliche Beiträge
Ab 2024 178€ monatliche Beiträge
Die Beiträge stiegen kontinuierlich JEDES Jahr ❗️❗️❗️
@moby_HH: Wir empfehlen den Abschluss eine Pflegeversicherung nur in ganz bestimmten Fällen. Da diese Art der Versicherung aber durch unsere Leser nachgefragt ist, haben wir einen Vergleich vorgenommen. Bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-5717054/