Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht oder beantragt, hat Anspruch auf eine kostenlose Beratung durch die Pflegekasse oder den privaten Krankenversicherer. Auch die Angehörigen haben das Recht, sich beraten zu lassen, wenn der Betroffene zustimmt. Die Pflegekasse hilft in der Regel erst einmal telefonisch weiter.
Gesetzlich Versicherte
Kassenmitarbeiter sollten Auskunft über Hilfsangebote in der Nähe des Pflegebedürftigen geben und wenn notwendig auch vor Ort bei einem Hausbesuch beraten. Berät die Kasse selbst nicht, muss sie eine Anlaufstelle nennen, die das in ihrem Auftrag übernimmt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Pflegeversicherte ihren Anspruch auf eine unabhängige und fachlich kompetente Beratung vor allem in Pflegestützpunkten einlösen. Pflegestützpunkte sind einzeln oder gemeinsam von Krankenkassen, Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden organisiert und befinden sich meist in Wohnortnähe.
Privat Krankenversicherte
Die privaten Krankenversicherungen haben für ihre pflegebedürftigen Mitglieder und deren Angehörige eine Pflegeberatung eingerichtet. Die Compass Pflegeberatung (compass-pflegeberatung.de oder 0 800/1 01 88 00) gibt Informationen am Telefon – oder ein Berater kommt zum Versicherten nach Hause oder ins Pflegeheim, um ihn individuell zu beraten. Auch übernehmen die Pflegeberater, die gesetzlich vorgeschrieben Beratungsbesuche, wenn Versicherte ausnahmslos Pflegegeld bekommen (siehe auch Beratung durch Pflegedienste).
Leistungs- und Preislisten von Pflegeheimen
Die Krankenkassen müssen außerdem ihren Versicherten auf Anfrage Leistungs- und Preislisten von Pflegeheimen, Pflegediensten und weiteren Hilfsangeboten zusenden. Viele große Kassen geben auf Onlineportalen einen Überblick über zugelassene Dienste und Einrichtungen, ihre Leistungen und Preise:
aok-pflegedienstnavigator.de (AOK)
der-pflegekompass.de (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft)
pflegelotse.de (Verband der Ersatzkassen)
bkk-pflegefinder.de (BKK)
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Auch ich kam diese Woche in den Genuss einer Erhöhung von der DFV von +20% ab 2023 für meine Pflegeversicherung (bei gleichbleibender Leistung). 2021 waren es +18% und 2020 durch die Pflegegrad-Umstellung +45%. Bisher konnte ich das dadurch kompensieren, dass ich wie von Test empfohlen die Leistungen reduziert habe.
In der aktuellen Situation, wo vmtl. immer weniger Menschen sich das noch leisten können und ggf. kündigen, frage ich mich, ob die Kostenerhöhungen zum gewissen Teil auch einfach nur daher kommen, dass die Anzahl der Versicherten immer weiter schrumpft und immer weniger die anfallenden Kosten schultern müssen.
Macht es unter dieser Annahme überhaupt noch sinn die Leistungen immer weiter zu reduzieren und den Vertrag zu behalten?
Ich habe die Vermutung, dass die Beiträge dadurch zukünftig zusätzlich stark steigen werden und man über die Zeit (bin jetzt 49) die Leistungen so weit reduzieren muss, dass es sich fast kaum noch lohnt, was man dann am Schluss rausbekommen kann.
@Harald.Klemm: Vielen Dank für Ihre Information. Es ist leider so, dass niemand weiß, was der Schutz einer privaten Pflegetagegeldversicherung in Zukunft kosten wird. Neben einem aktuell niedrigen Rechnungszins gibt es viele weitere Faktoren, die einen Einfluss auf den Beitrag haben. Höhere Löhne für Pflegekräfte und andere Kostensteigerungen sind nur ein weiterer Aspekt.
Heute kam ein kleines Weihnachtsgeschenkpaket von der privaten Pflegeversicherung (HUK) an. Beitragserhöhung ab 01.01.2023 von 158 EUR auf 220 EUR = +40% zusammen für mich und Gattin .... schon erstaunlich, dass steigende Leistungen (+6,8%) und niedrigerer Rechnungszins solche Auswüchse ermöglichen. Wie das langfristig weitergehen soll??
@medici: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Jetzt funktioniert der Link wieder.
Beim Anklicken des "aok-pflegedienstnavigator.de (AOK)" erscheint nur "Seiten-Ladeflehler".
Gibt es anderen Link der funktioniert?
Danke