
Einen Pflegegrad gibt es schon früher, als viele denken. Wer ihn hat, kann seine Ausgaben für Pflege in der Steuererklärung ansetzen.
Egal ob zu Hause oder im Heim, egal ob auf Dauer oder Zeit — wer privat Pflegekosten tragen muss, kann das oft von der Steuer absetzen. Zwar muss jeder einen individuellen Eigenanteil selbst stemmen, darüber hinaus kennt das Finanzamt aber keinen Grenzen. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest verraten, was Steuerzahler beachten müssen.
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Pflegekosten absetzen lohnt sich
Günstig gibt es professionale Hilfe nicht. Auch mit den Leistungen von Pflegekasse und privaten Versicherungen bleiben viele Steuerzahler auf hohen Kosten sitzen — besonders Pflege im Heim ist teuer.
Das Pflegekosten-Special der Stiftung Warentest
Experten-Tipps. Wir sagen, was Sie beachten müssen und welche Posten das Finanzamt in welchen Fällen als Pflegekosten akzeptiert. Und wir bieten konkrete Hilfen, wo und wie Sie Ihre Pflegekosten in Ihre Steuererklärung eintragen.
Fallbeispiel. Was das Finanzamt als Pflegekosten anerkennt, hängt von einigen Faktoren ab. Je nach Fall sind mitunter unterschiedliche Posten begünstigt. Wir veranschaulichen anhand einen Beispielfalles, worauf es ankommt.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Special aus Finanztest 4/2020.
Grundbedingungen beachten
Unabhängig vom individuellen Fall müssen Steuerzahler drei Bedingungen beachten. Ist eine davon nicht erfüllt, winkt das Finanzamt ab. Am wichtigsten: Die Ausgabe muss medizinisch notwendig sein. Das Finanzamt akzeptiert Kosten nur, wenn der Gepflegte einen Pflegegrad hat oder die Hilfe aufgrund von Krankheit oder Behinderung benötigt. Je nach Fall unterscheiden sich auch die Belege, die das Amt sehen will.
Krankheitskosten nicht vergessen
Unabhängig von einer Pflegesituation können Steuerzahler auch privat getragene Krankheitskosten von der Steuer absetzen. Dabei handelt es sich um einen breiten Katalog, der von relativ kleinen Posten wie Zuzahlungen für Medikamente bis zu großen Beträgen wie etwa für Hörgeräte reicht.
Die Pflege anderer
Auch wer für die Pflege anderer aufkommt, kann das in manchen Fällen von der Steuer absetzen. Zwar gelten strengere Regeln, aber mitunter bieten sich auch hier Steuervorteile. Unser Special zeigt, wann das möglich ist.
Dieses Thema wurde am 17. März 2020 vollständig aktualisiert. Zuvor gepostete Nutzerkommentare beziehen sich auf eine ältere Fassung.
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