Einen Pflegegrad gibt es schon früher, als viele denken. Wer ihn hat, kann seine Ausgaben für Pflege in der Steuererklärung ansetzen.
Wer andere pflegt oder selbst Hilfe braucht, kann seine Ausgaben nun besser und einfacher von der Steuer absetzen. Dabei helfen auch Pauschbeträge.
Von Pauschbeträgen profitieren
Gleich zwei Freibeträge rund um Pflege und Behinderung haben sich in den letzten Jahren geändert: Viel mehr Menschen profitieren vom Behindertenpauschbetrag. Sie können seit 2021 doppelt so viel absetzen und das ab einem Grad der Behinderung von 20 – ohne Pflege- und Krankheitskosten einzeln nachzuweisen.
Steuern spart auch, wer Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 versorgt (Das System der Pflegegrade). Seit 2021 gibt es bis zu 1 800 Euro Pflegepauschbetrag statt wie zuvor nur 924 Euro. Bisher bekamen ihn außerdem sehr wenige, weil zumindest Pflegegrad 4 Bedingung war. Nun haben knapp eine Million Steuerpflichtige Aussicht auf den Pflegepauschbetrag, schätzt die Bundesregierung.
Unser Rat
Antrag stellen. Selbst eine leichte gesundheitliche Behinderung sollten Sie beim Versorgungsamt feststellen lassen. Seit 2021 gibt es schon ab einem Grad von 20 einen Behindertenpauschbetrag.
Mehr Nettogehalt. Nutzen Sie den Behindertenpauschbetrag sofort. Beantragen Sie beim Finanzamt einen Freibetrag per „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ (formulare-bfinv.de). Dann steigt Ihr Nettogehalt, weil die Lohnsteuer sinkt.
Pflegende Angehörige. Sie pflegen einen Menschen, der Ihnen nahesteht und mindestens Pflegegrad 2 hat, ohne Einnahmen zu bekommen? Dann können Sie einen Pflegepauschbetrag erhalten.
Ratgeber der Stiftung Warentest. Praktische Unterstützung bietet unser Pflege-Set. Der Ratgeber hilft bei allen wichtigen Fragen: Antrag auf Pflegegrad, Pflegeprotokoll, Pflegezeit, Patientenverfügung.
Gleich weniger Lohnsteuer zahlen
Die Pauschbeträge kann jeder in seiner Steuererklärung geltend machen. Angestellte können sie schon früher nutzen. Beantragen sie dafür einen Freibetrag bei der Lohnsteuer, erhöht das gleich ihr Nettogehalt. Wer schon einen Behindertenpauschbetrag in seinen elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (Elstam) hat, muss eigentlich nichts tun. Der erhöhte Pauschbetrag sollte automatisch berücksichtig werden.
Tipp: Prüfen Sie, ob in Ihrer Gehaltsabrechnung die Pauschale beim Lohnsteuerabzug richtig angesetzt wurde. Falls nicht, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt. Es muss Ihre Elstam-Daten von Amts wegen korrigieren.
Steuerliche Möglichkeiten nutzen
Oft betreuen Angehörige pflegebedürftige Menschen zu Hause unter hohem persönlichen und finanziellen Aufwand. Wie sie ihre Kosten am besten steuerlich geltend machen, hängt von vielen Faktoren ab. Neben dem Pflegepauschbetrag können auch vorübergehende Kosten für Pflegepersonal Steuerabzug bringen.
Pflegekosten für nahe Angehörige absetzen
Sie übernehmen für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen die Pflegekosten? Dann können Sie diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung geltend machen – abhängig vom Familienstand und den Einkünften (siehe Grafik unten).
Bedingungen. Sie müssen nachweisen, dass die oder der nahe Angehörige pflegebedürftig ist, etwa einen Pflegegrad hat. Zudem müssen Sie dem Pflegebedürftigen gegenüber unterhaltspflichtig sein – zum Beispiel als Ehe- oder Lebenspartner, Enkel, Eltern oder Kind. Besteht keine Unterhaltspflicht, darf das Finanzamt abwinken (BFH, Az. III R 265/94).
Was zählt? Es zählen Krankheitskosten wie die für ärztlich verordnete Arzneien, Hilfsmittel, Krankengymnastik. Anerkannt sind auch Ausgaben für eine angestellte Pflegekraft, Pflegedienste oder nach Landesrecht anerkannte Betreuungsangebote. Davon zieht das Finanzamt jedoch Erstattungen aus Pflegeversicherungen ab – einschließlich der aus Pflege(tage)geld-Policen (BFH, Az. VI R 8/10). Zudem darf die Behörde eigene Einkünfte und Bezüge des Versorgten anrechnen und die Person darf höchstens 15 500 Euro Vermögen haben, ein angemessenes Wohngrundstück bleibt außen vor.
Beispiel. Nina Buhr übernahm 2021 für ihre Mutter Silvia Buhr 18 900 Euro für einen ambulanten Pflegedienst. Die Kosten wurden nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt und Silvia Buhr konnte sie von ihrer kleinen Rente nicht begleichen. Nach Abzug von 102 Euro Werbungskostenpauschale und 180 Euro Kostenpauschale blieben der Rentnerin 12 110 Euro. Das sind 2 366 Euro über dem damals geltenden Grundfreibetrag in Höhe von 9 744 Euro, aus denen sie einen Teil der Pflegekosten hätte bezahlen können.
Entsprechend konnte Tochter Nina Buhr 16 534 (18 900 – 2 366) Euro Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Davon musste sich Nina Buhr bei 70 000 Euro Gesamteinkünften 4 235 Euro zumutbare Belastung anrechnen lassen. Die 4 235 Euro sind aber nicht unter den Tisch gefallen. 20 Prozent davon, also 847 Euro, haben als haushaltsnahe Dienstleistung direkt Buhrs Steuer gemindert. Insgesamt hat sich das Finanzamt an den 16 534 Pflegekosten der Tochter mit rund 5 752 Euro beteiligt.
Tipp: Auch pflegebedingte Heimkosten zählen. Das Finanzamt kürzt allerdings die Unterkunftskosten um eine Haushaltsersparnis in Höhe des jeweils geltenden Grundfreibetrags. Dieser steigt normalerweise jedes Jahr an. 2021 lag er bei 9 744 Euro, 2022 bei 10 347 Euro, im Jahr 2023 bei 10 908 Euro. Das Finanzamt darf die Haushaltsersparnis aber erst ab dem Tag berücksichtigen, an dem der Haushalt aufgelöst wird und auch keine Miete mehr fließt (FG Rheinland-Pfalz, Az. 5 K 2017/10). Deshalb muss es monatsweise und sogar taggenau rechnen.
Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 20 festgestellt? Dann erhalten Sie einen Behindertenpauschbetrag und können damit Ihre regelmäßigen Pflege- und Betreuungskosten pauschal abrechnen, statt diese einzeln als außergewöhnliche Belastung nachzuweisen.
Wie viel? Der Pauschbetrag beträgt seit dem Jahr 2021 ab einem Grad der Behinderung von 20 zwischen 384 Euro bis maximal 7 400 Euro im Jahr. Bis Ende 2020 gab es die Pauschale erst ab einem Grad von 25. Sie erhalten den vollen Pauschbetrag auch, wenn erst während des Jahres eine Behinderung eintritt. Steigt der Grad der Behinderung, steht Ihnen entsprechend der höhere Pauschbetrag zu.
Zusätzlich können Sie ab einem Grad der Behinderung von 70 eine Fahrtkostenpauschale von 900 bis 4 500 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen. Anders als beim Behindertenpauschbetrag wirken sich diese Kosten aber erst über einem gewissen Eigenanteil aus (siehe Grafik unten).
Für wen? Für alle mit einem Grad der Behinderung ab 20 ohne weitere Anforderungen. Sie können sich als Eltern eines pflegebedürftigen Kindes, für das Sie Kindergeld erhalten, auch den Pauschbetrag übertragen lassen, wenn Ihr Kind ihn selbst nicht nutzen kann.
Belege. Das Versorgungsamt oder das zuständige Amt der Kommune muss den Grad der Behinderung festgestellt haben. Es genügt aber auch, wenn Sie wegen der Behinderung eine gesetzliche Rente oder andere laufende Bezüge erhalten und durch den Rentenbescheid oder andere laufende Bezüge das nachweisen (BMF-Schreiben vom 1. März 2021).
Freibetrag. Lena Weber (Grad der Behinderung von 40) beantragte im Mai 2021 einen Behindertenpauschbetrag als Freibetrag bei der Lohnsteuer. Ihr Chef musste die 860 Euro zusätzlich berücksichtigen. Dadurch hat sie im Jahr 2021 rund 252 Euro Steuern weniger gezahlt. Das hat sich ab Juni bereits monatlich bemerkbar gemacht: In Steuerklasse 1 hatte Weber bei 3 000 Euro Bruttogehalt ab Juni rund 36 Euro mehr Netto.
Tipp: Sammeln Sie Belege für Ihre einmaligen Kosten – etwa für den Einbau eines Treppenlifts, für Heilbehandlungen, Kuren, Arzneien, extra Rechnungen vom Pflegedienst für häusliche Intensiv- und Behandlungspflege. Diese können Sie als außergewöhnliche Belastungen mit Eigenanteil absetzen.
Dazu gehört auch das Entgelt, das Sie nahen Angehörigen für die Pflege bezahlen. Bedingung: Die verwandten Helfer leben nicht in Ihrem Haushalt und Sie haben mit ihnen einen Anstellungsvertrag wie unter Fremden üblich vereinbart – etwa als Minijob über minijobzentrale.de – und das vereinbarte Entgelt wird per Banküberweisung gezahlt.
Achtung. Sind Ihre regelmäßigen behinderungsbedingten Kosten im Jahr höher als der Behindertenpauschbetrag? Dann sollten Sie den Abzug als außergewöhnliche Belastung wählen. Hier wird zwar eine zumutbare Belastung angerechnet. Aber diese dürfen Sie als haushaltsnahe Pflege- und Betreuungskosten absetzen.
Sie pflegen einen Angehörigen oder einen anderen nahestehenden Menschen in seinem oder Ihrem Haushalt? Dann erhalten Sie seit 2021 einen Pflegepauschbetrag, wenn der Gepflegte zumindest Pflegegrad 2 hat (Das System der Pflegegrade). Bisher war mindestens Pflegegrad 4 Voraussetzung. Den Pflegepauschbetrag erhalten Sie auch, wenn ambulante Pflegedienste mithelfen (siehe Grafik unten).
Wie viel? Der neue Pflegepauschbetrag beträgt je nach Pflegegrad:
Pflegegrad 2: 600 Euro,
Pflegegrad 3: 1 100 Euro,
Pflegegrad 4 und 5 oder Hilflosigkeit: 1 800 Euro.
Für was? Der Pflegepauschbetrag soll nur Aufwendungen abgelten, die Ihnen durch Ihre Pflege entstanden – etwa Fahrtkosten.
Bedingungen. Sie müssen mit dem Menschen, den Sie betreuen, nicht verwandt sein. Eine enge persönliche Beziehung genügt (BFH, Az. III R 4/95). Zudem darf die Behörde den Pauschbetrag nicht kürzen, wenn Sie nur kurzfristig oder nur an den Wochenenden die Betreuung übernehmen (BFH, Az. III R 34/07).
Bedingung ist jedoch, dass Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten – auch kein Pflegegeld. Ausnahme: Erhalten Sie als Eltern Pflegegeld für Ihr behindertes Kind, zählt das nicht als steuerschädliche Einnahmen.
Achtung. Teilen Sie sich mit anderen die Pflege, müssen Sie sich auch den Pauschbetrag teilen. Ausnahme: Der andere Pflegende erhält das Pflegegeld. Dann steht Ihnen ein Pflegepauschbetrag zu, dem anderen aber nicht, weil er Einnahmen für die Pflege hat.
Beispiel. Maria und Johann Helm haben ihren Vater (Pflegegrad 2) in seiner Wohnung versorgt. Johann hat allein den vollen Pflegepauschbetrag von 600 Euro erhalten, weil Maria das Pflegegeld von ihrem Vater bekommt. Das brachte Johann 2021 bei 50 000 Euro zu versteuerndem Einkommen 232 Euro Steuerersparnis.
Belege. Den Pflegebedarf weisen Sie durch den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad von mindestens 2 nach oder mit dem Bescheid des Versorgungsamts oder dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „H“. Eine Bescheinigung des Hausarztes genügt nicht.
Tipp: Haben Sie Kosten übernommen wie für ein behindertengerechtes Bad oder den Treppenlift? Dann können Sie diese als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn Sie gegenüber dem Menschen, den Sie pflegen, unterhaltspflichtig sind. Das gilt auch für Kosten eines zeitweisen Heimaufenthalts und vorübergehender Beschäftigung von Pflegepersonal.
Ambulante Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung
Ein professioneller Pflegedienst übernimmt die Betreuung? Dann können Sie den Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen (siehe Grafik unten). Ein Pflegegrad ist dafür nicht Bedingung.
Wie viel? Insgesamt berücksichtigt das Finanzamt im Jahr für alle Ihre haushaltsnahen Dienstleistungen Rechnungen bis zu 20 000 Euro. Dazu gehören auch die Ausgaben für Pflegedienste. 20 Prozent der Kosten mindern direkt Ihre Steuer, also bis zu 4 000 Euro im Jahr pro Haushalt.
Für wen? Sie können Ihre eigenen Kosten in der Steuererklärung abrechnen. Es zählen nach derzeitiger Auffassung der Finanzverwaltung aber auch Kosten, die Sie für andere Menschen übernommen haben, die Ihnen nahestehen, zum Beispiel Ihre Eltern. Eine Unterhaltspflicht ist dafür nicht Voraussetzung. Hier kommt es laut Finanzbehörde auch nicht darauf an, ob die Pflege in Ihrem eigenen Haushalt oder dem Haushalt der betreuten Person geleistet wird.
Bedingungen. Der pflegebedürftige Mensch nutzt nicht den Behindertenpauschbetrag und führt einen eigenen Haushalt oder lebt in Ihrem Haushalt. Zudem muss die Rechnung für den Pflegedienst per Überweisung beglichen werden.
Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege- und Betreuung rechnet das Finanzamt aber an. Nur das Pflegegeld bleibt außen vor (Paragraf 37 Sozialgesetzbuch XI).
Beispiel. Anja Klein betreut ihre Mutter (Pflegegrad 2) zu Hause. Statt Pflegesachleistungen hat die Mutter Pflegegeld von 316 Euro im Monat beantragt. Das Geld gibt sie ihrer Tochter, die sich von einem professionellen Pflegedienst unterstützen lässt.
Die Tochter übernimmt im Gegenzug 2 000 Euro Kosten im Jahr, da die Mutter nur wenig Rente hat. Setzt Klein die 2 000 Euro selbst als haushaltsnahe Dienstleistung ab, senkt das ihre Steuer um 400 Euro.
Als außergewöhnliche Belastungen würden die 2 000 Euro der Tochter keinen Vorteil bringen, da ihre zumutbare Belastung beim Gesamtbetrag der Einkünfte von 40 000 Euro darüber liegt.
Achtung. Den Pflegepauschbetrag von 600 Euro kann Anja Klein nicht in ihrer Steuererklärung geltend machen, weil sie das Pflegegeld erhält.
Tipp: Sie können auch Pflegekosten absetzen, wenn die gepflegte Person nicht mit in Ihrem Haushalt lebt, sondern im eigenen (BFH, Az. VI R 2/20). Das Finanzamt muss Rechnungen auch anerkennen, wenn der oder die Steuerpflichtige sie bezahlt hat, aber diese nicht auf ihre Adresse, sondern die des gepflegten Angehörigen ausgestellt sind.
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Stiftung_Warentest am 22.05.2023 um 12:14 Uhr
Weiß das auch die Steuererklärungs-Software?
@ohdannyboy: Unser Test der Steuerprogramme umfasst auch Sonderfälle, zum Beispiel für Menschen mit Einschränkungen: www.test.de/Steuerprogramme-im-Test-5165521-0/
Vielen Dank für diese Tipps. Ein echter geldwerter Vorteil. Hoffe, ich muss diesen nicht versteuern. 😆 Ich hoffe weiterhin, dass Sie bei dem Test von Steuererklärungs-Programmen auch versuchen, ihre Empfehlungen mit diesen Programmen umzusetzten, z.B. den Behinderten-Pauschbetrag und einmalige Pflegekosten beantragen. Ich bin daran gescheitert. 🤔
@B1055: Hier finden Sie unseren aktuellen Artikel vom Mai 2021 zum Thema Pflegekosten absetzen. Finanztest-Abonnenten, die online einen Artikel aus dem Heft lesen möchten, bitten wir in die PDF zur Gesamtausgabe nachzuschauen: www.test.de/shop/finanztest-hefte/finanztest_04_2020 Unsere Artikel auf test.de stellen kein 1:1 – Abbilder der Artikels dar, die zuvor in Print veröffentlicht wurden. Beide Veröffentlichungen richten sich an unterschiedliche Leserkreise. Unsere Online-Artikel werden vornehmlich über Google-Suchen angesteuert und sind auf diesen Userkreis abgestimmt. Diese suchen themengesteuert Informationen und kennen oft die aktuelle und ältere Printausgabe zum Thema nicht.
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@ohdannyboy: Unser Test der Steuerprogramme umfasst auch Sonderfälle, zum Beispiel für Menschen mit Einschränkungen: www.test.de/Steuerprogramme-im-Test-5165521-0/
Vielen Dank für diese Tipps. Ein echter geldwerter Vorteil. Hoffe, ich muss diesen nicht versteuern. 😆
Ich hoffe weiterhin, dass Sie bei dem Test von Steuererklärungs-Programmen auch versuchen, ihre Empfehlungen mit diesen Programmen umzusetzten, z.B. den Behinderten-Pauschbetrag und einmalige Pflegekosten beantragen. Ich bin daran gescheitert. 🤔
@B1055: Hier finden Sie unseren aktuellen Artikel vom Mai 2021 zum Thema Pflegekosten absetzen.
Finanztest-Abonnenten, die online einen Artikel aus dem Heft lesen möchten, bitten wir in die PDF zur Gesamtausgabe nachzuschauen:
www.test.de/shop/finanztest-hefte/finanztest_04_2020
Unsere Artikel auf test.de stellen kein 1:1 – Abbilder der Artikels dar, die zuvor in Print veröffentlicht wurden. Beide Veröffentlichungen richten sich an unterschiedliche Leserkreise. Unsere Online-Artikel werden vornehmlich über Google-Suchen angesteuert und sind auf diesen Userkreis abgestimmt. Diese suchen themengesteuert Informationen und kennen oft die aktuelle und ältere Printausgabe zum Thema nicht.
....Dies ist nicht der Artikel - Wie der Staat hilft- aus Heft 4/2020.
mit freundlichem Gruß
@dicki67: Danke für den Hinweis, wir korrigieren das. (maa)