Den Antrag auf einen Pflegegrad können Pflegebedürftige oder auch Angehörige formlos stellen. Das geht sogar mündlich, ein bestimmtes Formular ist nicht nötig. Die schnellste und sicherste Methode, den Antrag auf den Weg zu bringen, ist per E-Mail oder Fax. So haben Antragstellende und Angehörige einen Nachweis über den Tag der Antragstellung. Das Datum ist wichtig, weil die Pflegekasse rückwirkend ab diesem Tag zahlt. Der Antrag darf knapp und formlos ausfallen: Name, Anschrift und ein Satz wie „Hiermit beantrage ich ab dem heutigen Tag Leistungen aus der Pflegeversicherung“ genügen.
Das Formular ausfüllen
Die Pflegekasse schickt auf den formlosen Antrag hin ein offizielles Antragsformular per Post zu, bei vielen Kassen kann es auch direkt im Internet abgerufen werden. Das Formular für den Pflegeantrag sollten Versicherte ausfüllen und unterschreiben. Das Ausfüllen können auch Angehörige übernehmen, die Unterschrift muss aber von den Versicherten selbst kommen. Grundsätzlich ist es auch möglich, für Antragsstellung eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. In der Vollmacht muss die Person namentlich genannt und zudem erklärt werden, in welchen Angelegenheiten sie Vertretungsbefugnis hat. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, ist der oder die genannte Bevollmächtigte Ansprechpartner für die Pflegekasse.
Den Entlastungsbetrag mitbeantragen
Im Formular selbst werden persönliche Daten abgefragt, genau wie die Ursache für die Pflegebedürftigkeit und welche Leistungen der Betroffene in Zukunft erhalten will. Ist noch nicht klar, wie die Pflege organisiert werden soll, sollte das Formular so ausgefüllt werden, wie es der momentanen Planung entspricht. Details können nachgereicht, Leistungen später noch geändert oder aufgestockt werden. Darüber hinaus sollte der Entlastungsbetrag gleich mitbeantragt werden. Dafür reicht ein formloser Hinweis auf dem Antrag.
Pflegepersonen bestimmen
Auch nach möglichen Pflegepersonen wird gefragt. Möchten Angehörige die Pflege übernehmen (mindestens zehn Stunden pro Woche), sollten sie außerdem den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ ausfüllen und ihn mitschicken. So können sie Rentenpunkte sammeln (Gesetzliche Altersvorsorge). Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Arbeitslosen- und Unfallversicherungsschutz.
Erste Prüfung durch die Pflegekasse
Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, prüft sie in der Regel innerhalb weniger Tage, ob die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad gegeben sind. Das ist der Fall, wenn der Pflegebedürftige in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat oder familienversichert war und voraussichtlich für mindestens sechs Monate auf Hilfe angewiesen ist.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@alle: Wechseln Sie die gesetzliche Krankenversicherung, heißt das nicht automatisch, dass Sie die privaten Pflegezusatzversicherung wechseln sollten. Denn beim Wechsel des Anbieters der privaten Pflegezusatzversicherung erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung, soweit es sich um keinen Pflege-Bahr-Tarif handelt.
Hallo Stiftung Warentest!
Bitte berichten, ob bei Vermittlung einer PV-Zusatzversicherung durch eine GKV, an die jeweiligen Partner, auch eine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Ich habe ca. 2004, gesetzlich versichert bei der DAK, eine Pflegezusatzversicherung bei der Hanse-Merkur (Versicherungspartner der DAK, Angebot exklusiv für DAK Versicherte) abgeschlossen. Es wurden keine Gesundheitsfragen erhoben.
Aktuell bin ich bei der TK gesetzlich versichert. Diese GKV arbeitet z.B. mit der Envivas Versicherung zusammen.
Mein Wechsel von der DAK zur TK führte nicht zu einer Veränderung meiner zuvor abgeschlossenen PV-Zusatzversicherung bei Hanse-Merkur.
Wie hoch darf der zinlose Kredit sein ?
2014 eingestiegen 79€ monatliche Beiträge
Ab 2024 178€ monatliche Beiträge
Die Beiträge stiegen kontinuierlich JEDES Jahr ❗️❗️❗️
@moby_HH: Wir empfehlen den Abschluss eine Pflegeversicherung nur in ganz bestimmten Fällen. Da diese Art der Versicherung aber durch unsere Leser nachgefragt ist, haben wir einen Vergleich vorgenommen. Bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-5717054/