Rechts­schutz­versicherung im Vergleich

Verkehrs­rechts­schutz für viele sinn­voll

Datum:
  • Text: Michael Sittig
  • Testleitung: Holger Rohde, Julian Chudoba, Marcia Vargas Canales

Ob Unfall­ärger oder Montags­auto – Verkehrs­rechts­schutz kann in solchen Fällen nützlich sein. Es gibt ihn einzeln oder im Versicherungs­paket.

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Für wen sich Verkehrs­rechts­schutz lohnt

Verkehrs­unfall, Fahr­verbot, Führer­schein­entzug, Ärger beim Auto­kauf. Wer Ärger dieser Art hat und rechts­schutz­versichert ist, muss sich keine Gedanken um Anwalts- und Gerichts­kosten machen. Die Stiftung Warentest hält den Abschluss eines Verkehrs­rechts­schutzes für sinn­voll. Zur Mitgliedschaft in einem Verkehrs­klub gehört Rechts­schutz nicht auto­matisch.

Eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung können Interes­sierte als einzelne Police abschließen oder als Teil eines Rechts­schutz­pakets, das etwa zusätzlich die Bereiche Privat und Beruf versichert. Das Rechtsschutzpaket Privat, Beruf, Verkehr testet die Stiftung Warentest regel­mäßig.

Als Einzel­versicherung oder im Paket

Wer möglichst umfassend versichert sein will, schließt am besten das große Paket für die Lebens­bereiche Privat, Beruf und Verkehr (PBV) ab. Denn Rechts­streit lauert über­all: Der Vermieter zahlt die Mietkaution nicht zurück, die Air­line erstattet nach Flugannullierung die Ticket­kosten nicht, das neu gekaufte Auto hat einen Mangel, der Arbeit­geber droht mit Kündigung. Mit meist rund 300 Euro Jahres­beitrag bei einem Selbst­behalt von 150 Euro ist ein PBV-Paket aber recht teuer.

Wer nicht so viel Geld für Versicherungs­schutz ausgeben will, aber wenigs­tens rund ums Thema Ärger im Straßenverkehr abge­sichert sein will, kann Verkehrs­rechts­schutz als Einzel­police abschließen. Leistungs­starke Angebote für Familien mit mehreren Autos gibt es schon für unter 100 Euro pro Jahr. Wer als Single oder Familie nur ein Auto versichert, zahlt oft weniger.

Was ist versichert?

Häufig vorkommende Streitereien rund um Führer­schein, Auto­kauf und Höhe des Schaden­ersatzes nach einem Verkehrs­unfall sind bei allen Tarifen versichert. Deshalb kann bei der Auswahl der Preis ausschlag­gebend sein.

Punkte in Flens­burg

Grund­sätzlich versichert jede Verkehrs­rechts­schutz­versicherung auch Streitig­keiten rund um Bußgelder für Ordnungs­widrigkeiten. Wer etwa einen Bußgeld­bescheid erhalten hat, weil er angeblich während der Auto­fahrt ein Handy in der Hand gehalten hat, das aber bestreitet, kann sich einen Anwalt nehmen und Einspruch einlegen. Auch die Abwehr eines Bußgelds wegen eines mutmaß­lichen Tempo­verstoßes ist versichert. Bei einigen Anbietern greift dieser Schutz aber erst ab einer bestimmten Bußgeldhöhe, in der Regel 40 bis 60 Euro.

Kleine Unterschiede gibt es auch beim Rechts­schutz fürs Falsch­parken. Der Einspruch gegen ein Knöll­chen ist nur bei wenigen Anbietern versichert. Nämlich dann, wenn die Behörde dem Fahrer zum Bußgeld noch einen Punkt in Flens­burg aufbrummt, weil er zum Beispiel länger als 60 Minuten auf einem Radweg geparkt haben soll.

Wichtig: Der Leistungs­ausschluss vieler Versicherer für Streit um behördliche Park­knöll­chen gilt nicht bei „Vertrags­strafen“, die private Park­platz­über­wacher für angeblich rechts­widriges Parken auf Supermarkt­park­plätzen verteilen. Zoff um diese Privatknöllchen fällt unter den Vertrags-Rechts­schutz, den jeder Verkehrs­rechts­schutz bietet.

Streit nach einem Unfall auf dem Arbeitsweg

Wer auch für einen Streit mit dem gesetzlichen Unfall­versicherer wegen eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit versichert sein möchte, muss bei der Auswahl seiner Rechts­schutz­versicherung darauf achten, dass sie Sozial­gerichts-Rechts­schutz enthält. Nicht jede Verkehrs­rechts­schutz-Police tut das. Im Jahr 2023 gab es rund 180 000 solcher Wegeunfälle.

Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Special ArbeitsunfalI: In diesen Fällen zahlt die Berufsgenossenschaft.

Verkehrs­rechts­schutz­versicherung ohne Warte­zeit

Bei vielen Rechts­schutz­versicherungen gilt zu Beginn in einigen Rechts­bereichen eine Warte­zeit. Steht im Vertrag zum Beispiel eine dreimonatige Warte­zeit für Vertrags­ärger, ist der Versicherungs­kunde in dieser Zeit hierfür nicht versichert. Das kann sich auswirken, wenn er direkt nach dem Versicherungs­abschluss ein Auto kauft, das sich später als mangelhaft heraus­stellt. Die Stiftung Warentest rät daher, bei einem Verkehrs­rechts­schutz-Anbieter abzu­schließen, der generell auf Warte­zeiten verzichtet.

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Versicherung früh abschließen

So oder so müssen Interes­sierte aufpassen, dass sie ihre Rechts­schutz­versicherung nicht zu spät abschließen. Zu spät ist es in der Regel, wenn das Problem schon da ist. Es hat also keinen Sinn, nach einem Wegeunfall für den Streit mit der Unfall­versicherung noch eine Police abzu­schließen.

Wer für einen möglichen Streit mit seinem Auto­händler im Falle eines Mangels am Fahr­zeug versichert sein will, muss die Verkehrs­rechts­schutz­versicherung schon vor dem Auto­kauf abge­schlossen haben.

Verkehrs­rechts­schutz rück­wirkend

Eine interes­sante Verkehrs­rechts­schutz­versicherung hat der Versicherer Arag vor Jahren auf den Markt gebracht: den Verkehrsrechtsschutz Sofort. Das Besondere an dieser Rechts­schutz­versicherung ist, dass Kunden darüber teil­weise Rechts­schutz sogar dann noch bekommen, wenn sie die Versicherung erst nach dem Ereignis (etwa Bußgeld für einen Rotlicht­verstoß) abschließen, das Ursache des Streits war.

Allerdings klingt das Angebot besser als es bei näherer Betrachtung ist: Der rück­wirkende Rechts­schutz gilt nur für Ordnungs­widrigkeiten. Das heißt: Wenn Auto­fahrer einen Bußgeld­bescheid etwa für einen Rotlicht- oder Tempo­verstoß bekommen haben, können sie nach­träglich Rechts­schutz für den Streit mit der Bußgeldbehörde bekommen. Der für Unfall­opfer so wichtige Schaden­ersatz-Rechts­schutz kann nach den aktuellen Versicherungs­bedingungen nicht rück­wirkend abge­schlossen werden.

Außerdem ist die Police teuer: 421 Euro (Rechts­schutz­schutz für ein Fahr­zeug) und 485 Euro (Rechts­schutz für mehrere Fahr­zeuge) beträgt der Jahres­beitrag für den Arag Verkehrs­rechts­schutz Sofort (Stand: Januar 2025). Da der Vertrag mindestens drei Jahre lang läuft, zahlt der Kunde für diese Verkehrs­rechts­schutz­versicherung also insgesamt deutlich über 1 000 Euro.

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930 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.09.2025 um 12:34 Uhr
    Beschwerdestatistik der BaFin

    @amai: Die Beschwerdestatistik der BaFin gibt (nur) an, wie viele Beschwerden die BaFin pro Jahr für den Geschäftsbereich der Versicherungsaufsicht abschließend bearbeitet hat. Darüber, ob die bearbeiteten Beschwerden begründet sind und damit auch über die Qualität des Versicherungsgeschäfts, trifft die Statistik keine Aussage. Deswegen können wir aus der Statistik keinen Schluss auf die Qualität der Schadensbearbeitung ziehen.

  • amai am 18.09.2025 um 12:25 Uhr
    Beschwerdestatistik der BaFin

    Die Bafin dokumentiert die Anzahl der Beschwerden über die jeweiligen Versicherungen unter
    https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Statistiken/Beschwerde/beschwerdestatistik_node.html
    Müsste nicht außer Ihrer theoretischen Bewertungen auch Erfahrungen aus der Praxis wie diese einfließen?
    Das bereits erwähnte Thema "Umgehende Kündigung" nach Leistungsfall ist auch ein sehr wichtiges. Inwieweit sich das z.B. in obiger Statistik widerspiegelt, weiss ich nicht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.09.2025 um 09:19 Uhr
    Rechtsschutz für Vermieter

    @alle: Die Klauseln für den Rechtsschutz für Vermieter haben wir nicht getestet, bzw. bewertet. Denn hier bieten eigentlich alle Rechtsschutzversicherer im Baustein Mietrechtsschutz (oder auch Baustein Wohnen genannt) den gleichen Schutz an. Heißt: Mieter oder Vermieter, die nur eine Mietrechtspolice suchen, können diese eigentlich allein nach dem Preis aussuchen. Nicht alle Rechtsschutzversicherer bieten den Mietrechtsschutz als Einzelpolice an. In diesem Artikel befindet sich deswegen eine Liste der Anbieter, die 2021 Mietern und Vermietern den Mieterrechtsschutz als Einzelpolice angeboten hatten.
    In unserem Test der Rechtsschutzpakete, die die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr nebst Mietrechtsschutz als Baustein vereinen, haben wir die Jahresbeiträge genannt, die Mieter für den Baustein Mietrechtsschutz zusätzlich bezahlen.
    Nach einer Recherche aus dem Jahr 2021 (Finanztest, November 2021, Seite 68) zahlen Vermieter zum Teil erheblich mehr Aufpreis für den Baustein als Mieter.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.08.2025 um 17:02 Uhr
    Runterladbarer Artikel

    @yatr: Unter Punkt 9 finden Sie den Heftartikel als PDF in einem Dokument.

  • yatr am 09.08.2025 um 22:28 Uhr
    Runterladbarer Artikel unvollständig

    Hallo, seit wann enthält denn runtergeladene Artikel nicht mehr sämtliche Inhalte der Web-Seiten? Jetzt muss man stattdessen jeden Abschnitt einzeln als PDF drucken? Das finde ich sehr umständlich.