Privatpark­plätze Profi-Park­platz­wächter dürfen Park­sünder abkassieren

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Privatpark­plätze - Profi-Park­platz­wächter dürfen Park­sünder abkassieren

Private Park­wächter. Wo wie an dieser Aldi-Filiale in Düssel­dorf solche Schilder auf dem Kunden­park­platz stehen, fordern sie so genannte Vertrags­strafen von Falsch­parkern. Im Prinzip ist das legal, urteilte der Bundes­gerichts­hof. © IMAGO / Michael Gstettenbauer

Viele Supermärkte schalten Spezial-Firmen für die Über­wachung ihrer Park­plätze ein. Falsch Parken wird dann teuer. test.de erklärt, welche Strafen zulässig sind.

Schnell ein paar Sachen einkaufen. Für die paar Minuten brauche ich doch keine Park­scheibe – denkste. Viele Supermärkte sind dazu überge­gangen, Park­plätze, die Kunden an sich kostenfrei zur Verfügung stehen, externen Park­platz­wächtern zu über­tragen. Die sollen dafür sorgen, dass Dauer­parker und Nicht-Kunden keine Kunden­stell­plätze blockieren. Erwischt die private Park­raum­über­wachung jemanden dabei, wie er ohne Park­scheibe parkt, die Höchst­park­dauer über­schreitet oder mit seinem Auto nicht genau inner­halb der Park­platz­markierungen steht, ist eine Vertrags­strafe fällig – bis zu 30 Euro. Das ist im Grunde legal, urteilte der Bundes­gerichts­hof. Aber nicht immer müssen Auto­halter die Strafe auch bezahlen. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest erklären, was wann gilt.

30 Euro, weil die Park­scheibe fehlt

Meist sollen die Betroffenen für die angeblichen Verstöße gegen die Park­ordnung zwischen 20 und 30 Euro bezahlen. Zahlt ein Auto­fahrer nicht, ermitteln die Über­wacher den Halter oder die Halterin des Autos und fordern von ihr oder ihm die Summe. Nach Ansicht der Firmen haftet der Halter eines Pkw für Park­platz­verstöße – auch wenn nicht er, sondern etwa sein Ehepartner oder ein Bekannter das Auto auf den Park­platz gefahren hat.

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34 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • radibi am 20.11.2023 um 16:38 Uhr
    Den Abzockern die Stirn bieten

    Auch ich wurde von einer Münchner Parkplatzmafia auf einem Hamburger Supermarktparkplatz wg. Parkzeitüberschreitung zur Zahlung einer "Vertragsstrafe" von 35,-€ aufgefordert. Ein befreundeter Anwalt meinte zu mir, ich solle bezahlen und den Vorfall vergessen, da die Gerichte überwiegend zugunsten der Abzocker urteilen. An der Einfahrt war tatsächlich ein Augenpulver-Schild angebracht - um den ganzen Text zu lesen, hätte man aussteigen, die Einfahrt blockieren und erst mal 1/2 Std den ganzen Text lesen müssen - aber ich habe mich entschieden, 34, und den 35. Euro nicht zu zahlen. Aus dem Auto heraus war das Schild nicht lesbar. Inzwischen gab es 2 "Mahnungen" und mit deren Mahnkosten sind wir für den 1,-€ jetzt auf 10,-€. Ich warte mal ab, was noch passiert....

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2023 um 09:40 Uhr
    Verjährung

    @strega_di_misura: Völlig richtig: Die Verfolgung von Parkverstößen nach der Straßenverkehrsordnung durch Ordnungsamt oder Polizei verjährt innerhalb von nur drei Monaten ab der Tat. Allerdings: Private Parkplatz-Wächter verhängen keine Bußgelder. Sie fordern so genannte Vertragsstrafen. Für die gilt die normale gesetzliche Verjährung. Erst drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem die (angeblich) fehlerhafte Benutzung des Parkplatzes geschah, ist die Vertragsstrafenforderung nicht mehr durchsetzbar.

  • strega_di_misura am 19.05.2023 um 14:12 Uhr
    Nach 5 Monaten kommt erst ein Brief

    Habe heute 5 Monate nach dem Vorfall einen Brief bekommen. Bußgeldbescheide müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten entgehen. Ich werde erstmal schauen, wie der Parkplatz überhaupt gekennzeichnet ist. Wo die Schilder stehen und wie deutlich daraus die Vertragsbedingungen hervor gehen. Das ist schon eine Lizenz zum Gelddrucken, die die Geschäfte diesen Parkplatzkontrolleuren in die Hand geben. Ein Grund für mich dort nicht mehr einzukaufen. Die verlassen sich auch darauf, das wenig Gegenwehr kommt.

  • Argbeil am 30.04.2023 um 12:31 Uhr
    Parksünder

    Wieso ist eigentlich ein Falschparker ein "Parksünder", aber Ladendieb nicht?

  • auchegal500 am 16.08.2022 um 17:46 Uhr
    Mein Fahrer lebt in Florida

    Uwe Ausgedachtername (ein alter Studienfreund der ein paar Tage da war.)
    10685-B Hazelhurst Dr. #50600
    Houston TX 77043
    Die Adresse ist ein Postdienstleister in den USA, ich vermute der wirft weg was keiner abholt. #50600 ist die Kundennummer des Empfängers. Ich denke mal niemand wird versuchen das einzuklagen. Falls was zurückkommt einfach eine andere Kundennummer angeben