Test Buchungs­portale

So haben wir getestet

Test Buchungs­portale Testergebnisse für 15 Portale für Ferien­unterkünfte 01/2020 freischalten

Im Test: 6 Buchungs­portale mit Angebots­schwer­punkt Hotels und 9 mit Schwer­punkt Ferien­wohnungen. Wir untersuchten sie von August bis Oktober 2019.

Unter­suchungen: Zwei Service­experten suchten anhand von fünf Reise­vorhaben (z. B. Städtereise, Erholungs­urlaub oder Fernreise) nach Angeboten. Sie buchten und stornierten zehn Unterkünfte pro Buchungs­portal.

Buchung und Stornierung: 50 %

Buchung: Wir erwarteten klare Informationen zu Zahlungs­modalitäten und Buchungs­prozess. Der Preis für die Unterkunft sollte voll­ständig angegeben sein und sich im Verlauf der Buchung nicht ändern.

Stornierung: Sie sollten zeit­nah bestätigt werden – ohne über­raschende Kosten.

Suche: 20 %

Such­funk­tion: Wichtig waren eine über­sicht­liche Suchmaske und vielfältige Filter­möglich­keiten.

Treffer­liste: Wir prüften unter anderem, ob die Angebote verfügbar und nach verschiedenen Kriterien, etwa nach dem Preis, sortier­bar waren.

Unter­kunfts­bewertungen: 20 %

Für das Urteil Anforderungen an die Bewertungs­abgabe zählte etwa, dass nur Kunden bewerten können, die auf dem Portal gebucht und in der Unterkunft über­nachtet haben. Zur trans­parenten Darstellung und Nach­voll­zieh­barkeit gehörte etwa, ob sich Bewertungen nach Personen­gruppen (z.B. Paare, Einzel­reisende) oder Zeit­punkt filtern ließen. Wichtig war, dass die Portale erklärten, wie sich ein Gesamt­urteil für eine Unterkunft errechnet.

Website: 10 %

Die Website sollte über­sicht­lich gestaltet sein, ohne störende Werbung und mit einfach auffind­baren Kontakt­informationen.

Daten­sende­verhalten der Apps: 0 %

Wir schalteten einen Rechner zwischen App und Servern im Internet und lasen den Daten­verkehr aus. Als kritisch stuften wir Apps ein, die Daten über­trugen, die zum Betrieb der App nicht erforderlich sind.

Defizite im Klein­gedruckten: 0 %

Bei recht­lichen Mängeln in den AGB prüfte eine juristische Gutachterin, ob unzu­lässige Klauseln die Kunden benach­teiligen. Für Konfliktfälle bewerteten wir unter anderem, ob für den Vertrag deutsches Recht gilt.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Lautete die Note für Unter­kunfts­bewertungen mangelhaft, wurde das Qualitäts­urteil um eine halbe Note abge­wertet. Bewerteten wir Mängel in den AGB als „deutlich“ oder wählte der Anbieter ausländisches Recht, führte das zu deutlichen Defiziten im Klein­gedruckten. In der Folge werteten wir das Qualitäts­urteil um eine halbe Note ab.

Mehr zum Thema

86 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Ralf_Ha am 11.08.2024 um 14:24 Uhr
    Buchen über Novasol

    Wir hatten für 7 Tage eine Ferienwohnung in Medulin gebucht. Die verbindliche Bestätigung der Buchung wurde uns 2 Tage vor Reiseantritt per E-Mail mitgeteilt. Das Geld wurde einen Tag vor Reiseantritt vom Veranstalter abgebucht. Der Checkin wäre dann am 09.08. um 16 Uhr am Objekt laut Veranstalter. Wir sind dann am Tag des Reiseantrittes um 5 Uhr am Morgen losgefahren und waren pünktlich um 16 Uhr vor Ort.Dort wusste niemand etwas von unserer Buchung und wir würden mit den Worten "Problem, anrufen beim Veranstalter" abgewiesen. Beim öffnen meines E-Mail Postfaches fand ich dann folgende E-Mail vor:
    Guten Tag RALF,
    wir konnten Sie telefonisch nicht erreichen.
    Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, nachdem uns vom Eigentümer des Objektes CIM690 mitgeteilt wurde, dass dieser die von Ihnen gebuchte Unterkunft für diese Daten aus dem Verkauf nimmt. Leider bedeutet dies, dass Ihr Aufenthalt in dieser Unterkunft nicht stattfinden kann
    Am Anreisetag mittags um 12.27 Uhr!!!
    Glückwunsch:(

  • sisiphos am 12.03.2024 um 22:07 Uhr
    AIRBNB-Verifizierungsanforderungen

    sind lt. Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen nach deutschem Datenschutzrecht zumindest fragwürdig! - Und wer unter diesem Gesichtspunkt alle empfohlenen Sicherheitsempfehlungen der VSZ Niedersachsen bei einer Airbnb-Buchung berücksichtigt, dem wird an der schnellen Buchung in diesem Portal die Lust noch schneller vergehen - wie mir.

  • danzio am 10.03.2024 um 16:09 Uhr
    günstigste Möglichkeit zu buchen nicht enthalten

    In dem Test werden nur Portale auf Provisionsbasis untersucht.
    Die günstigste Möglichkeit Ferienobjekt zu buchen ist nicht enthalten.
    Das sind neben der direkten Buchung beim Eigentümer die Listingportale.
    Hier fallen keine Provisionen an und die Preise entsprechen meist denen, die man auch direkt beim Vermieter erhält.
    Bekannte Portale wären ferienhausmiete.de, traum-ferienwohnungen und ferienwohnungen.de.
    Immerhin geht es um Ersparnisse von 16 - 25 % der Miete.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.06.2023 um 15:30 Uhr
    Booking.com

    @a_steininger: Sie könnten sich an die Rechtsabteilung Ihrer Verbraucherzentrale wenden. Die Anschriften und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.com

  • a_steininger am 14.06.2023 um 14:57 Uhr
    Booking.com und der nicht vorhandene Kundenservice

    Am 25.04. habe ich bei booking.com eine Abbuchung von 64,80 reklamiert, zu der es meinerseits keine Bestellung bzw. Buchung gibt. Es ist vielmehr so, dass ich noch nie in Geschäftsbeziehungen mit booking.com stand und dort auch keinen Kundenaccount besitze. Was folgte war ein lange E-Mail Kommunikation, wo immer wieder dieselben Informationen (Screenshot der Details der Abbuchung) erbeten und von mir gesendet worden sind. Es wurde zu keinem Zeitpunkt der Eindruck vermittelt, dass man mein Anliegen ernst genommen hatte. Man hatte vielmehr den Eindruck, als würde man mit einer Art E-Mail Bot kommunizieren. Man konnte auch keine Angaben machen, welche Buchung oder Reservierung meinerseits hinter der Abbuchung steht. Die Reklamation der Abbuchung über meine Online Bank verlief bisher ebenfalls ergebnislos.
    Frustrierend sowas!