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Testergebnisse für 15 Portale für Ferienunterkünfte 01/2020Im Test: 6 Buchungsportale mit Angebotsschwerpunkt Hotels und 9 mit Schwerpunkt Ferienwohnungen. Wir untersuchten sie von August bis Oktober 2019.
Untersuchungen: Zwei Serviceexperten suchten anhand von fünf Reisevorhaben (z. B. Städtereise, Erholungsurlaub oder Fernreise) nach Angeboten. Sie buchten und stornierten zehn Unterkünfte pro Buchungsportal.
Buchung und Stornierung: 50 %
Buchung: Wir erwarteten klare Informationen zu Zahlungsmodalitäten und Buchungsprozess. Der Preis für die Unterkunft sollte vollständig angegeben sein und sich im Verlauf der Buchung nicht ändern.
Stornierung: Sie sollten zeitnah bestätigt werden – ohne überraschende Kosten.
Suche: 20 %
Suchfunktion: Wichtig waren eine übersichtliche Suchmaske und vielfältige Filtermöglichkeiten.
Trefferliste: Wir prüften unter anderem, ob die Angebote verfügbar und nach verschiedenen Kriterien, etwa nach dem Preis, sortierbar waren.
Unterkunftsbewertungen: 20 %
Für das Urteil Anforderungen an die Bewertungsabgabe zählte etwa, dass nur Kunden bewerten können, die auf dem Portal gebucht und in der Unterkunft übernachtet haben. Zur transparenten Darstellung und Nachvollziehbarkeit gehörte etwa, ob sich Bewertungen nach Personengruppen (z.B. Paare, Einzelreisende) oder Zeitpunkt filtern ließen. Wichtig war, dass die Portale erklärten, wie sich ein Gesamturteil für eine Unterkunft errechnet.
Website: 10 %
Die Website sollte übersichtlich gestaltet sein, ohne störende Werbung und mit einfach auffindbaren Kontaktinformationen.
Datensendeverhalten der Apps: 0 %
Wir schalteten einen Rechner zwischen App und Servern im Internet und lasen den Datenverkehr aus. Als kritisch stuften wir Apps ein, die Daten übertrugen, die zum Betrieb der App nicht erforderlich sind.
Defizite im Kleingedruckten: 0 %
Bei rechtlichen Mängeln in den AGB prüfte eine juristische Gutachterin, ob unzulässige Klauseln die Kunden benachteiligen. Für Konfliktfälle bewerteten wir unter anderem, ob für den Vertrag deutsches Recht gilt.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit Sternchen *) gekennzeichnet. Lautete die Note für Unterkunftsbewertungen mangelhaft, wurde das Qualitätsurteil um eine halbe Note abgewertet. Bewerteten wir Mängel in den AGB als „deutlich“ oder wählte der Anbieter ausländisches Recht, führte das zu deutlichen Defiziten im Kleingedruckten. In der Folge werteten wir das Qualitätsurteil um eine halbe Note ab.
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Wir hatten für 7 Tage eine Ferienwohnung in Medulin gebucht. Die verbindliche Bestätigung der Buchung wurde uns 2 Tage vor Reiseantritt per E-Mail mitgeteilt. Das Geld wurde einen Tag vor Reiseantritt vom Veranstalter abgebucht. Der Checkin wäre dann am 09.08. um 16 Uhr am Objekt laut Veranstalter. Wir sind dann am Tag des Reiseantrittes um 5 Uhr am Morgen losgefahren und waren pünktlich um 16 Uhr vor Ort.Dort wusste niemand etwas von unserer Buchung und wir würden mit den Worten "Problem, anrufen beim Veranstalter" abgewiesen. Beim öffnen meines E-Mail Postfaches fand ich dann folgende E-Mail vor:
Guten Tag RALF,
wir konnten Sie telefonisch nicht erreichen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, nachdem uns vom Eigentümer des Objektes CIM690 mitgeteilt wurde, dass dieser die von Ihnen gebuchte Unterkunft für diese Daten aus dem Verkauf nimmt. Leider bedeutet dies, dass Ihr Aufenthalt in dieser Unterkunft nicht stattfinden kann
Am Anreisetag mittags um 12.27 Uhr!!!
Glückwunsch:(
sind lt. Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen nach deutschem Datenschutzrecht zumindest fragwürdig! - Und wer unter diesem Gesichtspunkt alle empfohlenen Sicherheitsempfehlungen der VSZ Niedersachsen bei einer Airbnb-Buchung berücksichtigt, dem wird an der schnellen Buchung in diesem Portal die Lust noch schneller vergehen - wie mir.
In dem Test werden nur Portale auf Provisionsbasis untersucht.
Die günstigste Möglichkeit Ferienobjekt zu buchen ist nicht enthalten.
Das sind neben der direkten Buchung beim Eigentümer die Listingportale.
Hier fallen keine Provisionen an und die Preise entsprechen meist denen, die man auch direkt beim Vermieter erhält.
Bekannte Portale wären ferienhausmiete.de, traum-ferienwohnungen und ferienwohnungen.de.
Immerhin geht es um Ersparnisse von 16 - 25 % der Miete.
@a_steininger: Sie könnten sich an die Rechtsabteilung Ihrer Verbraucherzentrale wenden. Die Anschriften und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.com
Am 25.04. habe ich bei booking.com eine Abbuchung von 64,80 reklamiert, zu der es meinerseits keine Bestellung bzw. Buchung gibt. Es ist vielmehr so, dass ich noch nie in Geschäftsbeziehungen mit booking.com stand und dort auch keinen Kundenaccount besitze. Was folgte war ein lange E-Mail Kommunikation, wo immer wieder dieselben Informationen (Screenshot der Details der Abbuchung) erbeten und von mir gesendet worden sind. Es wurde zu keinem Zeitpunkt der Eindruck vermittelt, dass man mein Anliegen ernst genommen hatte. Man hatte vielmehr den Eindruck, als würde man mit einer Art E-Mail Bot kommunizieren. Man konnte auch keine Angaben machen, welche Buchung oder Reservierung meinerseits hinter der Abbuchung steht. Die Reklamation der Abbuchung über meine Online Bank verlief bisher ebenfalls ergebnislos.
Frustrierend sowas!