
Wenn schon die Buchung der Urlaubsreise reibungslos läuft, ist es am Strand dann noch viel schöner. © Westend61 / hsimages
Urlaubsplanung beginnt oft im Internet. Stiftung Warentest hat 15 Buchungsportale für Hotelzimmer und Ferienwohnungen getestet, darunter AirBnb, Booking.com und Expedia.
Testergebnisse für 15 Portale für Ferienunterkünfte 01/2020
Liste der 15 getesteten Produkte
Trefferlisten der Buchungsportale oft rätselhaft
Das Ferienhaus auf Mallorca, das Hotelzimmer in Brüssel, die Ferienwohnung an der Ostsee: Der Besuch auf den Online-Buchungsportalen erspart den Gang ins Reisebüro. Schon nach wenigen Klicks spucken sie Dutzende Ferienunterkünfte aus. Doch Nutzer erkennen nicht immer, warum ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus in der Liste ganz oben steht. Es kann vorkommen, dass Hotels für ihre Platzierung bezahlt haben. Nicht alle Buchungsportale weisen deutlich darauf hin.
Das bietet der Buchungsportale-Test der Stiftung Warentest
Testergebnisse. In der Tabelle finden Sie Bewertungen von insgesamt 15 Buchungsportalen: Sechs von ihnen vermitteln vor allem Hotelzimmer und neun Portale legen den Schwerpunkt auf Ferienhäuser und Ferienwohnungen.
Tipps und Hintergrund. Wie Sie bei der Online-Buchung Geld sparen können, welche Fallstricke im Kleingedruckten lauern, was Stress-Hinweise wie „nur noch zwei Zimmer frei“ wirklich bedeuten und was Sie tun können, wenn Ihre Unterkunft ein Flop ist.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus test 1/2020.
Buchen, stornieren oder beschweren
Die Buchung oder Stornierung von Hotelzimmer oder Ferienwohnung sollte reibungslos funktionieren und schnell bestätigt werden. Meistens klappt das gut, manche Portale lassen sich aber mehrere Stunden Zeit für die Bestätigung. Bei Fragen oder Beschwerden lassen sich nicht alle Anbieter gut erreichen, zwei haben ihren Gerichtsstand im Ausland. Das kann bei einem Rechtsstreit zu Problemen führen.
Wie setzen sich Kundenbewertungen zusammen?
Was frühere Besucher über eine Unterkunft geschrieben haben, gibt oft den Ausschlag bei der Buchung: Schimmelte die Dusche, lag der Strand vor der Tür? Doch wie ein Buchungsportal die Gesamtnote für eine Unterkunft berechnet, können Nutzer nicht immer nachvollziehen. Wie fließen Einzelnoten ein, etwa für Sauberkeit oder Ausstattung? Fallen Anzahl und Aktualität der Bewertungen ins Gewicht? Auf immerhin elf getesteten Portalen gilt: Wer eine Unterkunft bewerten will, muss selbst dort gewesen sein.
Dieses Thema wurde am 18. Dezember 2019 vollständig aktualisiert. Ältere Nutzerkommentare beziehen sich auf die Vorgängeruntersuchung.
-
- Das Portal Zimmersuche24 umwirbt Vermieter von Reiseunterkünften mit einem kostenlosen Testeintrag. Dieser geht automatisch in einen mehrere hundert Euro teuren Vertrag...
-
- Reiseportale wie HolidayCheck, Expedia.de und Opodo bieten Urlaubern die Möglichkeit, ihre Reise gegen Risiken wie Krankheit und Gepäckverlust abzusichern – und das...
-
- Pauschalurlauber sind rechtlich gut abgesichert. Das Pauschalreiserecht schließt Individualreisende unter bestimmten Umständen ein. Die wichtigsten Regeln.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Gut 100 Euro hätte ich gespart, wenn ich statt bei Booking.com direkt beim Hotel gebucht hätte. Allerdings ging das online nicht und ich hätte erst im Hotel anrufen müssen, um mir ein Angebot geben zu lassen. Den Preisunterschied (grob 1600 statt 1700 Euro) habe ich leider erst richtig realisiert, als ich vor Ort das Hotelprospekt in der Hand hatte.
Auf meine Reklamation hin bzgl. Best-Preis-Garantie hat Booking.Com zwar schnell reagiert, immer mehr Infos gefordert und dann letztlich abgelehnt. Wenn man sich das Kleingedruckte zur Garantie ansieht, ist es sehr unwahrscheinlich, dass man ein Angebot findet, was absolut identisch in allen der vielen geforderten Punkte ist...
FAZIT: selber sich mehr Arbeit machen, wenn man vielleicht sparen möchte...
- Die Angebote lassen sich kaum filtern oder sortieren
- Wenn man das erste Mal bucht, erhält man am nächsten Tag die Nachricht, daß die Buchung storniert wurde, weil kein Ausweisdokument und Foto hochgeladen woren seien. Das würde bei der Buchung aber nicht zwingend gefordert
- Wenn man ein messerscharf aufgenommenes Ausweisfoto hochlädt, erhält man die Nachricht, das Bild sei unscharf, und man müsse ein neues liefern. Auch weitere Versuche mit anderen völlig scharfen Bildern schlugen fehl. Ich habe aufgegeben und einen anderen Anbieter verwendet. Viel Zeit für nichts verplempert.
Liebes Stiftung-Warentest Team,
Sie haben in Ihrem Test "Portale für Ferienunterkünfte 01/2020" bei Airbnb bei "Defizite im Kleingedruckten" "sehr gering" stehen. Ich weiß zwar nicht, wie die Nutzungsbedingungen zu dem Zeitpunkt aussahen, aber so wie ich das aufgrund einer kurzen Recherche im Netz gesehen habe, war damals auch die Identifizierung per Ausweis quasi notwendig. Für mich ist das kein geringes Defizit. Mich würde Ihre Einordnung dazu interessieren, vor allem vor dem Datenschutzhintergrund. Vielen Dank!
@Diplom-Ingenieur: Bei unseren Überprüfungen der Portale haben wir folgende Kriterien untersucht: Buchung und Stornierung: 50 %, Suche: 20 %, Unterkunftsbewertungen: 20 %, Website: 10 %. Wir haben Ihren Hinweis registriert. Praxisbeispiele sind für uns immer interessant.
Hallo test-Team,
ich habe nun schon zum 3. Mal erleben müssen, wie meine Buchungen bei Booking.com und AirBnB einfach unter einem Vorwand storniert wurden, um anschließend das gleiche Objekt zum gleichen Zeitraum für einen höheren Preis anzubieten.
Wie kann so ein Geschäftsgebahren mit "GUT" bewertet werden?
Egal ob für Geschäftsreisen oder Familien-Urlaub - man muss sich doch auf eine Buchung verlassen können, oder?
Natürlich haben die Portale überhaupt kein Interesse daran, so etwas zu unterbinden - denn höhere Preise bringen ja höhere Provisionen.
Aber diese Unzuverlässigkeit sollte unbedingt als Abwertung in das Bewertungsurteil einfließen!