Kinder im Well­ness­hotel BGH: Reine Erwachsenenhotels sind zulässig

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Kinder im Well­ness­hotel - BGH: Reine Erwachsenenhotels sind zulässig

Kinder­freie Zone. Hotels dürfen Knirpse als Gäste ablehnen. © Getty Images

Betreiber von Well­ness- und Tagungs­hotels haben das Recht, Kinder und Jugend­liche generell als Gäste abzu­lehnen. So urteilte der Bundes­gerichts­hof (BGH) in Karls­ruhe (Az. VIII ZR 401/18). Kläger war eine Familie mit fünf Kindern, die Ende 2016 im brandenburgischen Bad Saarow für vier Nächte Zimmer buchen wollte. Das gewählte Hotel lehnte die Gäste mit der Begründung ab, dass nur Personen ab 16 Jahren aufgenommen werden. Aus diesem Grund verlangte die Familie eine Entschädigung und berief sich in ihrer Klage auf das Allgemeine Gleichbe­hand­lungs­gesetz.

Der Bundes­gerichts­hof entschied, dass die Kinder zwar wegen ihres Alters benach­teiligt würden – allerdings aus einem sachlichen Grund, schließ­lich würden Ruhe und Entspannung bei den Leistungen des Hotels entscheidend sein. Die Familie war mit ihrer Klage bereits in den Vorinstanzen gescheitert. Der Bundes­gerichts­hof wies jetzt auch die Revision zurück.

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