Test Buchungs­portale

Urlaubs­ärger und was Sie dagegen tun können

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Von Kakerlaken bis Abzocke: In einer Online-Umfrage* baten wir unsere Lese­rinnen und Leser, unangenehme Erleb­nisse mit Ferien­wohnungen zu schildern. Wir fragten: Worüber haben Sie sich geärgert? (Anteil der Antworten in Prozent). Das sind häufige Probleme und unsere Tipps zur Lösung.

Test Buchungs­portale Testergebnisse für 15 Portale für Ferien­unterkünfte 01/2020 freischalten

55 % - Beschreibung stimmt nicht

Mehr als jeder Zweite gab an, dass die Unterkunft nicht der Beschreibung entsprach. „Der versprochene Pool im Haus lag elf Auto­minuten entfernt“, berichtet ein Teilnehmer. Ein anderer: „Die Ferien­wohnung sollte unmittel­bar am Meer liegen. Es waren 45 Minuten zu Fuß.“ Mal fehlte die Küche, mal hatte die Wohnung nur zwei statt drei Zimmer.

Das können Sie tun. Melden Sie sich vor Ort sofort beim Vermieter. Bietet er keine Lösung an, kontaktieren Sie das Buchungs­portal. Reisende schließen den Vertrag zwar mit dem Vermieter, die Portale dürfen die Haftung für die Richtig­keit der Beschreibung aber nicht generell ablehnen. Klappt die Reklamation nicht, fotografieren Sie die Mängel, notieren Sie Zeugen. In Deutsch­land haben Sie gute Chancen, bei nach­weislich falschen Angaben eine Miet­minderung oder Schaden­ersatz durch­zusetzen. Bei Ferien­wohnungen im Ausland kann das schwieriger sein. Urlauber müssten dann eventuell dort klagen.

42 % - Grobe Mängel in der Unterkunft

Grobe Mängel entpuppten sich als zweitgrößtes Ärgernis. „Unsere Unterkunft war baufäl­lig. Fenster ließen sich trotz 40 Grad nicht öffnen“, schreibt ein Leser. Beim nächsten war die Heizung kaputt, einmal stand der Dusch­kopf unter Strom, oft wurde es eklig: Schimmel, Kakerlaken, Mäusekot oder die Wohnung „war versifft wie eine Absturz­kneipe“.

Das können Sie tun. Verlangen Sie vor Ort Abhilfe. Bringt das nichts, melden Sie die Mängel möglichst direkt vom Urlaubs­ort dem Portal, wenn Sie darüber gebucht haben. Dokumentieren Sie Miss­stände, suchen Sie Zeugen. Ist eine Einigung nicht möglich, bleibt der Gang vors Gericht. Allerdings gilt dann eventuell das Landes­recht des Vermieters.

20 % - Absagen und anderer Ärger

Mehrere Lese­rinnen und Leser schildern Fälle, in denen sie eine gebuchte Wohnung nicht beziehen konnten: Mal war eine Unterkunft doppelt belegt, mal wurde sie reno­viert, mal stornierte der Vermieter sie kurz­fristig.

Das können Sie tun. Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen das Geld zu erstatten oder eine Ersatz­wohnung zu besorgen, sofern die Schuld bei ihm liegt. Haben Sie über ein Portal gebucht, kann es helfen, ein neues Domizil zu finden. Lassen Sie sich im Anschluss an den verpatzten Urlaub von einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt beraten, ob Sie etwaige höhere Kosten für die Ersat­zunterkunft vom Vermieter zurück­fordern können.

4 % - Das Ferien­haus gibt es nicht

Es ist wohl das übelste Ärgernis: Die gebuchte Wohnung ist Betrug. In einem Fall existierte das Haus zwar, war aber nicht zu mieten – „wir waren auf Internet­betrüger herein­gefallen“. Ein anderer zahlte 630 Euro für ein Ferien­haus auf Ebay-Klein­anzeigen an – und hörte nie wieder vom vermeintlichen Vermieter.

Das können Sie tun. Erstatten Sie Straf­anzeige bei der Polizei. Wenden Sie sich an Ihre Bank: Je nachdem, auf welchem Weg Sie Vorkasse geleistet haben, können Sie versuchen, sich Ihr Geld zurück­zuholen. Generell gilt: Wer beim Vermieter direkt bucht, sollte dessen Impressum prüfen. Ist er unter der Adresse zu finden? Gibt es Beschwerden in Reiseforen? Buchungs­portale oder Angebote von regionalen Tourismus­verbänden sind sicherer als der direkte Weg.

*) Online-Umfrage der Stiftung Warentest vom 7. bis 20. Oktober 2019. 143 Teilnehmer haben auf die Frage geant­wortet: Worüber haben Sie sich geärgert? (Mehr­fach­antworten möglich). Teilnehmer insgesamt: 429.

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83 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.06.2023 um 15:30 Uhr
    Booking.com

    @a_steininger: Sie könnten sich an die Rechtsabteilung Ihrer Verbraucherzentrale wenden. Die Anschriften und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.com

  • a_steininger am 14.06.2023 um 14:57 Uhr
    Booking.com und der nicht vorhandene Kundenservice

    Am 25.04. habe ich bei booking.com eine Abbuchung von 64,80 reklamiert, zu der es meinerseits keine Bestellung bzw. Buchung gibt. Es ist vielmehr so, dass ich noch nie in Geschäftsbeziehungen mit booking.com stand und dort auch keinen Kundenaccount besitze. Was folgte war ein lange E-Mail Kommunikation, wo immer wieder dieselben Informationen (Screenshot der Details der Abbuchung) erbeten und von mir gesendet worden sind. Es wurde zu keinem Zeitpunkt der Eindruck vermittelt, dass man mein Anliegen ernst genommen hatte. Man hatte vielmehr den Eindruck, als würde man mit einer Art E-Mail Bot kommunizieren. Man konnte auch keine Angaben machen, welche Buchung oder Reservierung meinerseits hinter der Abbuchung steht. Die Reklamation der Abbuchung über meine Online Bank verlief bisher ebenfalls ergebnislos.
    Frustrierend sowas!

  • kaykiu am 05.06.2023 um 18:56 Uhr
    Komissionen / Preisgestaltung

    @SoundUndMehr
    Du bist noch richtig preiswert davongekommen - etliche Plattformen verlangen VIEL mehr !
    Gerade auch die sehr bekannten, wie airbnb verlangen sowohl vom Reisenden als auch vom Vermieter Kommissionen, die WEIT höher sind als die von FE-WO!
    Aber es geht noch sehr viel höher, wenn man beispielsweise in Katalogen aufgeführt wird...
    Ich meine, es sei EXPEDIA gewesen uV(!) wo man auf meinem Preis 35% aufschlagen wollte.
    Das booking.com - sehr zurückhaltend - eine "schwierige Plattform" ist kann man sehr leicht nachlesen - geht zu "trustpilot" und lest !
    ICH habe diese "Vermittler" ( eigentlich sind es nur Computer ) schon vor Jahren hinausgeworfen, weil sie meine Gäste schlecht behandeln und abzocken !
    Meine Mutter vermittelte mir schon die Weisheit, dass zu viel Geld den Charakter verdirbt - hier findet man sehr schöne Beispiele dafür.
    Die Daumen sind ein Problem für mich, da man wirklich (wirklich!!) an "seinem Glück" beteiligt ist !
    Nutzt diese Plattformen nur zur Info !!

  • kaykiu am 05.06.2023 um 18:45 Uhr
    Kompetenz von Reisenden

    Ich bin etwas verwirrt - als Vermieter von zwei Ferienhäusern bei Rom ( direkt am Meer ) frage ich mich immer wieder, wie kompetent Reisende ihren Jahresurlaub angehen!
    Für MICH gehört es zur Sorgfaltspflicht mir und meiner Familie gegenüber Informationen so gut wie möglich zusammenzutragen !!
    Will ich also "nach Rom an's Meer", dann bitte ich GOOGLE mir die Links zu suchen.
    Ich bekomme dann etliche gewerbliche Adressen, die ich für weitere Informationen suchen kann - aber ich buche dort doch nicht ! Diese Plattformen bewegen sich für mich von "Habgierig bis kriminell" - und nur wenige ( die, die keine Provisionen nehmen, sondern das Annoncen-Modell haben ) sind dabei empfehlenswert.
    Habe ich also eine solche Adresse für meinen Urlaub gefunden, so untersuche ich sie, indem ich erneut GOOGLE bemühe - und auch "Maps ( hat oft veraltete Daten ) - man kontaktiert den Anbieter und lässt sich gezielt neuere Fotos und zB eine Stromrechnung schicken. Danach erst kann es weiter gehen...

  • SoundUndMehr am 05.06.2023 um 13:22 Uhr
    Fe-Wo direkt - unverschämt hohe Servicegebühren

    Wir haben ein Ferienhaus über Fe-Wo direkt gebucht.
    Bei Ferienhaus kosten von unter 2000 Euro, wurden 250 Euro Servicegebühren in Rechnung gestellt.
    Das sind über 10% der Kosten.
    Warum?
    Das finde ich mehr als frech und sollte auch zur Abwertung führen.