
Hotel oder Ferienwohnung buchen: Auf den meisten Portalen klappt das gut. Manche geben Rätsel auf oder machen Stress. Wie Sie entspannt zum Ziel kommen.
Testergebnisse für 15 Portale für Ferienunterkünfte 01/2020
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- Pauschalurlauber sind rechtlich gut abgesichert. Das Pauschalreiserecht schließt Individualreisende unter bestimmten Umständen ein. Die wichtigsten Regeln.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Bis zu 600 Euro müssen Airlines bei Verspätung, Flugausfall, Überbuchung und Streik zahlen. Lesen Sie, was Ihnen zusteht, wie Sie Ihre Fluggastrechte durchsetzen.
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Gut 100 Euro hätte ich gespart, wenn ich statt bei Booking.com direkt beim Hotel gebucht hätte. Allerdings ging das online nicht und ich hätte erst im Hotel anrufen müssen, um mir ein Angebot geben zu lassen. Den Preisunterschied (grob 1600 statt 1700 Euro) habe ich leider erst richtig realisiert, als ich vor Ort das Hotelprospekt in der Hand hatte.
Auf meine Reklamation hin bzgl. Best-Preis-Garantie hat Booking.Com zwar schnell reagiert, immer mehr Infos gefordert und dann letztlich abgelehnt. Wenn man sich das Kleingedruckte zur Garantie ansieht, ist es sehr unwahrscheinlich, dass man ein Angebot findet, was absolut identisch in allen der vielen geforderten Punkte ist...
FAZIT: selber sich mehr Arbeit machen, wenn man vielleicht sparen möchte...
- Die Angebote lassen sich kaum filtern oder sortieren
- Wenn man das erste Mal bucht, erhält man am nächsten Tag die Nachricht, daß die Buchung storniert wurde, weil kein Ausweisdokument und Foto hochgeladen woren seien. Das würde bei der Buchung aber nicht zwingend gefordert
- Wenn man ein messerscharf aufgenommenes Ausweisfoto hochlädt, erhält man die Nachricht, das Bild sei unscharf, und man müsse ein neues liefern. Auch weitere Versuche mit anderen völlig scharfen Bildern schlugen fehl. Ich habe aufgegeben und einen anderen Anbieter verwendet. Viel Zeit für nichts verplempert.
Liebes Stiftung-Warentest Team,
Sie haben in Ihrem Test "Portale für Ferienunterkünfte 01/2020" bei Airbnb bei "Defizite im Kleingedruckten" "sehr gering" stehen. Ich weiß zwar nicht, wie die Nutzungsbedingungen zu dem Zeitpunkt aussahen, aber so wie ich das aufgrund einer kurzen Recherche im Netz gesehen habe, war damals auch die Identifizierung per Ausweis quasi notwendig. Für mich ist das kein geringes Defizit. Mich würde Ihre Einordnung dazu interessieren, vor allem vor dem Datenschutzhintergrund. Vielen Dank!
@Diplom-Ingenieur: Bei unseren Überprüfungen der Portale haben wir folgende Kriterien untersucht: Buchung und Stornierung: 50 %, Suche: 20 %, Unterkunftsbewertungen: 20 %, Website: 10 %. Wir haben Ihren Hinweis registriert. Praxisbeispiele sind für uns immer interessant.
Hallo test-Team,
ich habe nun schon zum 3. Mal erleben müssen, wie meine Buchungen bei Booking.com und AirBnB einfach unter einem Vorwand storniert wurden, um anschließend das gleiche Objekt zum gleichen Zeitraum für einen höheren Preis anzubieten.
Wie kann so ein Geschäftsgebahren mit "GUT" bewertet werden?
Egal ob für Geschäftsreisen oder Familien-Urlaub - man muss sich doch auf eine Buchung verlassen können, oder?
Natürlich haben die Portale überhaupt kein Interesse daran, so etwas zu unterbinden - denn höhere Preise bringen ja höhere Provisionen.
Aber diese Unzuverlässigkeit sollte unbedingt als Abwertung in das Bewertungsurteil einfließen!