Testergebnisse für 15 Portale für Ferienunterkünfte 01/2020
Portale für Hotels: Alle sechs sind gut

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Besonders groß ist die Auswahl an Unterkünften bei Booking.com und Agoda. Buchen und Stornieren klappte bei allen Portalen sehr gut und gut. Expedia bot im Test eine sehr übersichtliche Trefferliste.
Schwankende Preise. Bei Expedia, Hotel DE und Hotels.com änderte sich manchmal während der Buchung der Preis. Positiv: Booking.com und Hotel DE berücksichtigten immer von Anfang an alle Zusatzkosten wie lokale Steuern oder Kurtaxen.
Buchen geht auch stressfrei. Hinweise wie „Fünfmal gebucht in der letzten Stunde“ können Kunden unter Druck setzen. Hotel DE und HRS verzichteten fast ganz darauf.
Obacht beim Stornieren. Mehrere zusammen gebuchte Zimmer mussten bei Booking.com, Expedia und Hotels.com manchmal einzeln storniert werden. Das kann nützlich, aber auch lästig sein.
Fazit: Von kleineren Schwächen abgesehen bucht es sich auf den Portalen entspannt.
Portale für Ferienwohnungen: Nur zwei überzeugen

© Getty Images / Francesco Riccardo Iacomino
Bei Airbnb und Casamundo ließen sich Trefferlisten weder nach Preis noch nach Kundenbewertung sortieren. Bei Atraveo, BestFewo und Traum-Ferienwohnung war keine Sortierung nach Preis möglich. E-Domizil, FeWo-direkt, HRS Holidays und Tourist-online erlaubten, die Treffer sowohl nach Preis als auch nach Bewertung zu ordnen.
Unklare Bewertungen. Wie sich die Gesamtnote für eine Unterkunft zusammensetzt, erläuterten Casamundo, FeWo-direkt und Tourist-online nur mangelhaft. Auf Casamundo fanden wir keine Infos darüber, welche Bedingungen für eine Bewertung gelten.
Tücken im Kleingedruckten. Deutliche Mängel in den AGB stellten wir bei Atraveo, BestFewo, E-Domizil und Tourist-online fest. Nur Casamundo und FeWo-direkt schrieben keine unzulässigen Klauseln ins Kleingedruckte.
Fazit: Buchen und Stornieren funktionierten ordentlich, doch Kleingedrucktes und Kundenbewertungen ließen zu wünschen übrig.
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@OPawel: Wie Sie der Testtabelle entnehmen können, unterliegen die AGB's nicht dem deutschen Recht. Booking.com hat das Recht der Niederlande für seine Verträge gewählt.
Wir haben über booking.com eine Privat-Unterkunft in Neapel gebucht.
Vor Ort gab es etliche Probleme mit dem Vermieter.
Leider mußte ich feststellen, daß ich außer einer Telefonnummer und der Adresse der Unterkunft absolut keine Daten vom Anbieter habe.
Heute habe ich bei booking.com angerufen, aber die geben diese Daten nicht raus. Nur an einen Anwalt.
Die sind doch nur Vermittler. Ich war der Meinung, daß die verpflichtet wären, mir als "Käufer" diese Daten sofort nach Vertragsschluß zu übermitteln.
Immerhin hat der Vermieter ja sogar ein Foto meines Ausweises haben wollen.
Ist das nicht irgendwo im deutschen Vertragsrecht geregelt?
Gut 100 Euro hätte ich gespart, wenn ich statt bei Booking.com direkt beim Hotel gebucht hätte. Allerdings ging das online nicht und ich hätte erst im Hotel anrufen müssen, um mir ein Angebot geben zu lassen. Den Preisunterschied (grob 1600 statt 1700 Euro) habe ich leider erst richtig realisiert, als ich vor Ort das Hotelprospekt in der Hand hatte.
Auf meine Reklamation hin bzgl. Best-Preis-Garantie hat Booking.Com zwar schnell reagiert, immer mehr Infos gefordert und dann letztlich abgelehnt. Wenn man sich das Kleingedruckte zur Garantie ansieht, ist es sehr unwahrscheinlich, dass man ein Angebot findet, was absolut identisch in allen der vielen geforderten Punkte ist...
FAZIT: selber sich mehr Arbeit machen, wenn man vielleicht sparen möchte...
- Die Angebote lassen sich kaum filtern oder sortieren
- Wenn man das erste Mal bucht, erhält man am nächsten Tag die Nachricht, daß die Buchung storniert wurde, weil kein Ausweisdokument und Foto hochgeladen woren seien. Das würde bei der Buchung aber nicht zwingend gefordert
- Wenn man ein messerscharf aufgenommenes Ausweisfoto hochlädt, erhält man die Nachricht, das Bild sei unscharf, und man müsse ein neues liefern. Auch weitere Versuche mit anderen völlig scharfen Bildern schlugen fehl. Ich habe aufgegeben und einen anderen Anbieter verwendet. Viel Zeit für nichts verplempert.
Liebes Stiftung-Warentest Team,
Sie haben in Ihrem Test "Portale für Ferienunterkünfte 01/2020" bei Airbnb bei "Defizite im Kleingedruckten" "sehr gering" stehen. Ich weiß zwar nicht, wie die Nutzungsbedingungen zu dem Zeitpunkt aussahen, aber so wie ich das aufgrund einer kurzen Recherche im Netz gesehen habe, war damals auch die Identifizierung per Ausweis quasi notwendig. Für mich ist das kein geringes Defizit. Mich würde Ihre Einordnung dazu interessieren, vor allem vor dem Datenschutzhintergrund. Vielen Dank!