Wer mit einem Partner zusammenlebt, der 2012 nur wenig Einkünfte und Bezüge hat, kann bis zu 8 004 Euro Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen – zuzüglich der Beiträge für Basiskrankenschutz und gesetzliche Pflegeversicherung.
Bedingung. Das Finanzamt muss den Unterhalt anerkennen, wenn der unterstützte Partner wegen des Zusammenlebens kein oder weniger Geld vom Staat erhält oder erhalten würde. Der Unterstützte darf höchstens 15 500 Euro Vermögen besitzen.

Beispiel. Ina Teil lebt mit Leon Keil zusammen. Ina verdient 2012 in einem Midijob 420 Euro Bruttolohn im Monat, insgesamt im Jahr 5 040 Euro.
Leon erhält für die 4 840 Euro Unterhalt bei 40 Prozent Grenzsteuersatz inklusive Soli 1 881 Euro Steuern zurück.
Tipp. Lebt der Unterstützte in Ihrem Haushalt, genügt als Nachweis für Ihre Unterhaltskosten, dass Sie für Unterkunft und Verpflegung sorgen.
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