Ledige mit einem Zweithaushalt am Arbeitsort können die Kosten jetzt leichter absetzen. Sie müssen nicht mehr ihren ersten Haushalt aus eigenen Mitteln bestreiten. Wichtig ist, dass dort ihr Lebensmittelpunkt ist – weil etwa dort ihre Familie lebt – und die erste Wohnung groß genug ist, um eigenständig zu wirtschaften (Bundesfinanzhof, Az. VI R 87/10).
Beispiel. Marie lebt mit ihrem Freund in Hamburg und arbeitet in Berlin. 2012 kann sie 6 000 Euro Miete für ihre Berliner Wohnung absetzen plus 2 160 Euro für Heimfahrten: 24 x 0,30 Euro x300 km. Die 8 160 Euro senken ihre Abgaben bei 40 Prozent Grenzsteuersatz um 3 105 Euro.
Tipp. Ihr Zweithaushalt darf auch in einer WG sein (BFH, Az. VI R 25/11).
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