Steuern

Tipp 6 Für getrennte Eltern: Unterhalt senkt die Steuerlast

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Geschiedene oder getrennt Lebende, die den Ex unterstützen, können bis zu 13 805 Euro im Jahr als Sonder­ausgaben absetzen und zudem die Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge.

Beispiel. Franz Beut zahlt an seine Exfrau Inge im Monat 750 Euro. Er kann 9 000 Euro absetzen und zahlt bei 40 Prozent Grenz­steu­ersatz mit Soli 3 407 Euro weniger Steuern. Inge muss die 9 000 Euro zwar versteuern, zahlt dafür am Ende aber keine Steuern. Ihr Einkommen sinkt unter den Grund­frei­betrag von 8 004 Euro: Sie kann 1 680 Euro Versicherungs­beiträge als Sonder­ausgaben absetzen. Das Geld aus einem abgabenfreien 400-Euro-Minijob muss sie nicht versteuern.

Tipp. Alternativ können Sie bis 8 004 Euro Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen. Den muss der Empfänger nicht versteuern. Das lohnt aber nur, wenn der Empfänger nicht viel verdient und Sie den Unter­halts­höchst­betrag von 13 805 Euro nicht ausschöpfen (siehe Tipp 1).

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