Geschiedene oder getrennt Lebende, die den Ex unterstützen, können bis zu 13 805 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen und zudem die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Beispiel. Franz Beut zahlt an seine Exfrau Inge im Monat 750 Euro. Er kann 9 000 Euro absetzen und zahlt bei 40 Prozent Grenzsteuersatz mit Soli 3 407 Euro weniger Steuern. Inge muss die 9 000 Euro zwar versteuern, zahlt dafür am Ende aber keine Steuern. Ihr Einkommen sinkt unter den Grundfreibetrag von 8 004 Euro: Sie kann 1 680 Euro Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen. Das Geld aus einem abgabenfreien 400-Euro-Minijob muss sie nicht versteuern.
Tipp. Alternativ können Sie bis 8 004 Euro Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen. Den muss der Empfänger nicht versteuern. Das lohnt aber nur, wenn der Empfänger nicht viel verdient und Sie den Unterhaltshöchstbetrag von 13 805 Euro nicht ausschöpfen (siehe Tipp 1).
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