1 308 Euro Entlastungsbetrag im Jahr erhalten Alleinerziehende. Dafür trägt das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte Steuerklasse II ein, die den Freibetrag schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bedingung ist, dass kein weiterer Erwachsener mit im Haushalt lebt. Ausgenommen sind erwachsene Kinder, für die es Kindergeld gibt.
Trennung. Auch wenn das Kind gleichwertig mal beim Vater und mal bei der Mutter lebt, kann nur einer von beiden den Entlastungsbetrag erhalten (Bundesfinanzhof, Az. III R 79/08).
Beispiel. Die sechsjährige Luisa lebt im Wechsel mal bei ihrer Mutter und mal bei ihrem Vater. Ihre Mutter versteuert 20 000 Euro im Jahr, ihr Vater 50 000 Euro. Erhält die Mutter 1 308 Euro Entlastungsbetrag, zahlt sie 368 Euro inklusive Soli weniger Steuern im Jahr. Höher ist die Entlastung für den Vater: Er zahlt 558 Euro weniger.
Tipp. Ist noch nicht klar, wem der Entlastungsbetrag mehr bringt, können beide Eltern erstmal die Steuerklasse I nehmen und später bei der Steuererklärung prüfen, wer ihn erhalten soll.
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