Steuern

Tipp 4 Für Allein­erziehende: Kleine Stütze für Mütter oder Väter

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1 308 Euro Entlastungs­betrag im Jahr erhalten Allein­erziehende. Dafür trägt das Finanz­amt auf der Lohn­steuerkarte Steuerklasse II ein, die den Frei­betrag schon beim Lohn­steuer­abzug berück­sichtigt. Bedingung ist, dass kein weiterer Erwachsener mit im Haushalt lebt. Ausgenommen sind erwachsene Kinder, für die es Kinder­geld gibt.

Trennung. Auch wenn das Kind gleich­wertig mal beim Vater und mal bei der Mutter lebt, kann nur einer von beiden den Entlastungs­betrag erhalten (Bundes­finanzhof, Az. III R 79/08).

Beispiel. Die sechs­jährige Luisa lebt im Wechsel mal bei ihrer Mutter und mal bei ihrem Vater. Ihre Mutter versteuert 20 000 Euro im Jahr, ihr Vater 50 000 Euro. Erhält die Mutter 1 308 Euro Entlastungs­betrag, zahlt sie 368 Euro inklusive Soli weniger Steuern im Jahr. Höher ist die Entlastung für den Vater: Er zahlt 558 Euro weniger.

Tipp. Ist noch nicht klar, wem der Entlastungs­betrag mehr bringt, können beide Eltern erst­mal die Steuerklasse I nehmen und später bei der Steuererklärung prüfen, wer ihn erhalten soll.

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