Ohne Trauschein kassiert das Finanzamt meist viel ab. Aber wer viel zahlt, für den lohnen die Spartipps besonders.
Sind Sie ledig? Eine Frage mit teuren steuerlichen Folgen. Ein lediger Berufstätiger bekommt auf seiner Steuerkarte die Steuerklasse I und muss abhängig vom Einkommen relativ viel Steuern zahlen. Versteuert er in diesem Jahr 50 000 Euro Einkommen, kassiert das Finanzamt inklusive Soli 13 554 Euro Einkommensteuer.
Für Alleinerziehende ist es etwas weniger: Bei gleich hohem Einkommen sinken Steuern und Soli gegenüber dem Single ohne Kind um 634 Euro auf 12 920 Euro.
Doch Ledige können erheblich Steuern sparen – zum Beispiel durch Abzüge für Spenden, Jobkosten oder Unterhalt an den bedürftigen Lebensgefährten (siehe Tipp 1 bis 6 auf den folgenden Seiten).
Streit um Splitting für Lebenspartner
Nach wie vor können gesetzlich eingetragene Lebenspartner die Vorteile des Splittingtarifs nicht nutzen. Dagegen wehren sich homosexuelle Paare. Sie kämpfen vor dem Bundesverfassungsgericht.
Einige Klagen gegen die Benachteiligung gegenüber Ehepaaren haben sie bereits vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen. Sie dürfen sich nach der jüngsten Entscheidung nicht erst seit Ende 2010 gegenseitig wie Eheleute ein Grundstück übertragen, ohne dass Grunderwerbsteuer fällig wird. Die Steuerfreiheit gilt auch für Jahre davor (Az. 1 BvL 16/11). Bleibt noch abzuwarten, dass sie auch beim Splittingtarif gleichgestellt werden (siehe Tipp 2).
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