Steuern Steuertipps für Ledige

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Ohne Trau­schein kassiert das Finanz­amt meist viel ab. Aber wer viel zahlt, für den lohnen die Spartipps besonders.

Sind Sie ledig? Eine Frage mit teuren steuerlichen Folgen. Ein lediger Berufs­tätiger bekommt auf seiner Steuerkarte die Steuerklasse I und muss abhängig vom Einkommen relativ viel Steuern zahlen. Versteuert er in diesem Jahr 50 000 Euro Einkommen, kassiert das Finanz­amt inklusive Soli 13 554 Euro Einkommensteuer.

Für Allein­erziehende ist es etwas weniger: Bei gleich hohem Einkommen sinken Steuern und Soli gegen­über dem Single ohne Kind um 634 Euro auf 12 920 Euro.

Doch Ledige können erheblich Steuern sparen – zum Beispiel durch Abzüge für Spenden, Jobkosten oder Unterhalt an den bedürftigen Lebens­gefährten (siehe Tipp 1 bis 6 auf den folgenden Seiten).

Streit um Splitting für Lebens­partner

Nach wie vor können gesetzlich einge­tragene Lebens­partner die Vorteile des Splitting­tarifs nicht nutzen. Dagegen wehren sich homo­sexuelle Paare. Sie kämpfen vor dem Bundes­verfassungs­gericht.

Einige Klagen gegen die Benach­teiligung gegen­über Ehepaaren haben sie bereits vor dem Bundes­verfassungs­gericht gewonnen. Sie dürfen sich nach der jüngsten Entscheidung nicht erst seit Ende 2010 gegen­seitig wie Eheleute ein Grund­stück über­tragen, ohne dass Grund­erwerb­steuer fällig wird. Die Steuerfreiheit gilt auch für Jahre davor (Az. 1 BvL 16/11). Bleibt noch abzu­warten, dass sie auch beim Splitting­tarif gleich­gestellt werden (siehe Tipp 2).

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