Home­office-Pauschale So rechnen Sie mit dem Finanz­amt ab

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Home­office-Pauschale - So rechnen Sie mit dem Finanz­amt ab

Das etwas andere Arbeits­zimmer. Auch wer so arbeitet, kann sich vom Finanz­amt Geld zurück­holen. © Oliver Rossi

Seit Beginn der Pandemie arbeiten viele Beschäftigte teil­weise oder ganz von zu Hause. Die Home­office-Pauschale soll typische Mehr­kosten abgelten. So funk­tioniert sie.

Kosten für Miete, Strom, Heizung

Home­office-Pauschale - So rechnen Sie mit dem Finanz­amt ab

Viele Berufs­tätige arbeiten von zu Hause aus. Fehlt es am Arbeits­zimmer, erledigen sie ihre Aufgaben zwischen Kindern und Haustieren im Wohn- oder Schlaf­zimmer oder am Küchentisch. Lange hat das Finanz­amt das steuerlich ignoriert. Doch mit der Pandemie und dem damit oft einhergehenden beruflichen Haus­arrest hat der Staat eine neue Regelung geschaffen: die Home­office-Pauschale. Sie soll Berufs­tätigen pauschal die Mehr­kosten ausgleichen, die ihnen durch die Arbeit in den eigenen vier Wänden entstanden sind, etwa Miete, Strom, Heizung und Reinigung.

Tipp: Welche steuerlichen Regeln sonst noch für die Heim­arbeit gelten, steht in unserem Special Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer.

Das sollten Sie wissen

  • Die 2020 einge­führte Home­office-Pauschale wurde entfristet und gibt es nun dauer­haft.
  • Die Pauschale gilt für alle Berufs­tätigen – egal, ob angestellt oder selbst­ständig. Auch für jeden Ehepartner einzeln.
  • Ihre Angaben machen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung.
  • Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie sparen erst Steuern, wenn Sie im Jahr mit all Ihren beruflichen Ausgaben den Werbungs­kosten-Pausch­betrag über­springen. Dieser lag 2022 bei 1 200 Euro, im Jahr 2023 beträgt er 1 230 Euro.
  • In Ihrer Steuererklärung 2022 rechnen Sie je 5 Euro für bis zu 120 Home­office-Tagen ab, in der Steuererklärung 2023 machen Sie jeweils 6 Euro an bis zu 210 Tagen geltend.

Home­office-Pauschale kompensiert Mehr­kosten

Auf ein Plus bei der Steuererklärung dürfen die meisten nicht auto­matisch hoffen. Die Home­office-Pauschale gibt es nämlich nicht zusätzlich zum Werbungs­kosten-Pausch­betrag. Diesen zieht das Finanz­amt ohnehin auto­matisch für berufliche Kosten ab. Ihr Einkommen rechnen also nur Angestellte klein, die mit Home­office-Pauschale plus weiteren Werbungs­kosten, etwa für Computer, Handy oder Drucker über 1 230 Euro (2022 noch 1 200 Euro) kommen.

Die Home­office-Pauschale soll den Wegfall der Entfernungs­pauschale für tägliche Fahrten ins Büro ausgleichen. Für die Steuer­jahre 2020 bis 2022 gibt es 5 Euro pro Tag im Home­office. Mit 120 Tagen ist der Höchst­betrag von 600 Euro aber erreicht.

Ab dem Steuer­jahr 2023 ist mehr drin: Pro Tag im Home­office lassen sich 6 Euro abrechnen, das Finanz­amt akzeptiert maximal 210 Tage. Der Höchst­betrag liegt somit bei 1 260 Euro. Positiv: Wer die Home­office-Pauschale ausreizt, knackt nun allein damit den Werbungs­kosten-Pausch­betrag von 1 230 Euro.

Steuererklärung: Pauschale hier eintragen

In den Steuerformularen für 2020 gibt es noch keine eigene Zeile für die Home­office-Pauschale. Angestellte tragen daher ihre Arbeits­tage daheim in die Zeile 47 in Anlage N unter „Weitere Werbungs­kosten“ ein, etwa so: „Home­office-Pauschale für 95 Tage, 475 Euro“. Wer seine Erklärung online über Elster.de – das Portal der Finanz­verwaltung – abgibt, erhält über der Zeile einen Hinweis.

Ab dem Steuer­jahr 2021 gibt es in den Erklärungs­formularen dann in Anlage N mit Zeile 45 eine Extra­stelle. Hier muss nur die Zahl der Home­office-Tage angegeben werden. Das Finanz­amt errechnet, wie hoch die Pauschale ausfällt.

Diese Jobkosten zählen zusätzlich

Als Werbungs­kosten dürfen Angestellte alle sogenannten Arbeitsmittel angeben, also Monitor, Schreibtischstuhl oder Fort­bildungen. Je nachdem, wie intensiv es für die Arbeit genutzt wird, erkennt das Finanz­amt einen Prozent­satz der Anschaffungs­kosten an. Für Telefon und Internet sind bis zu 20 Prozent der Rechnung absetz­bar. Jahres­tickets für Bus und Bahn zählen, wenn die Ausgaben über der Pendlerpauschale lagen.

Tipp: Mehr zum Thema Abrechnen in Corona-Zeiten in unserem Special zur Steuererklärung 2020 und zur Steuererklärung 2021. Sie wollen es noch ausführ­licher? Werfen Sie einen Blick in unsere Steuer-Ratgeber!

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Profilbild Stiftung_Warentest am 15.09.2022 um 13:07 Uhr
Zuschuss AG Strom/Internet + Homeofficepauschale

@Amij81: Bekommen Arbeitnehmende einen lohnsteuerpflichtige Kostenerstattung für die Nutzung des heimischen Internets, steht das dem Erhalt der Homeofficepauschale nicht im Wege.

Amij81 am 14.09.2022 um 19:43 Uhr
Zuschuss Strom/Internet vom AG + Homeofficepausch.

Hallo,
Seit Januar 2021 bin ich zu 100% im Homeoffice tätig. Im Arbeitsvertrag auch so deklariert.
Im August 2021 wechselte ich den Arbeitgeber, welcher zusätzlich zum Gehalt 50 Euro für Strom/Internet auszahlt.
Kann hier dennoch die Homeoffice Pauschale geltend gemacht werden?