
Das etwas andere Arbeitszimmer. Auch wer so arbeitet, kann sich vom Finanzamt Geld zurückholen. © Oliver Rossi
Seit Beginn der Pandemie arbeiten viele Beschäftigte teilweise oder ganz von zu Hause. Die Homeoffice-Pauschale soll typische Mehrkosten abgelten. So funktioniert sie.
Kosten für Miete, Strom, Heizung

Viele Berufstätige arbeiten von zu Hause aus. Fehlt es am Arbeitszimmer, erledigen sie ihre Aufgaben zwischen Kindern und Haustieren im Wohn- oder Schlafzimmer oder am Küchentisch. Lange hat das Finanzamt das steuerlich ignoriert. Doch mit der Pandemie und dem damit oft einhergehenden beruflichen Hausarrest hat der Staat eine neue Regelung geschaffen: die Homeoffice-Pauschale. Sie soll Berufstätigen pauschal die Mehrkosten ausgleichen, die ihnen durch die Arbeit in den eigenen vier Wänden entstanden sind, etwa Miete, Strom, Heizung und Reinigung.
Tipp: Welche steuerlichen Regeln sonst noch für die Heimarbeit gelten, steht in unserem Special Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer.
Das sollten Sie wissen
- Die 2020 eingeführte Homeoffice-Pauschale wurde entfristet und gibt es nun dauerhaft.
- Die Pauschale gilt für alle Berufstätigen – egal, ob angestellt oder selbstständig. Auch für jeden Ehepartner einzeln.
- Ihre Angaben machen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung.
- Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie sparen erst Steuern, wenn Sie im Jahr mit all Ihren beruflichen Ausgaben den Werbungskosten-Pauschbetrag überspringen. Dieser lag 2022 bei 1 200 Euro, im Jahr 2023 beträgt er 1 230 Euro.
- In Ihrer Steuererklärung 2022 rechnen Sie je 5 Euro für bis zu 120 Homeoffice-Tagen ab, in der Steuererklärung 2023 machen Sie jeweils 6 Euro an bis zu 210 Tagen geltend.
Homeoffice-Pauschale kompensiert Mehrkosten
Auf ein Plus bei der Steuererklärung dürfen die meisten nicht automatisch hoffen. Die Homeoffice-Pauschale gibt es nämlich nicht zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag. Diesen zieht das Finanzamt ohnehin automatisch für berufliche Kosten ab. Ihr Einkommen rechnen also nur Angestellte klein, die mit Homeoffice-Pauschale plus weiteren Werbungskosten, etwa für Computer, Handy oder Drucker über 1 230 Euro (2022 noch 1 200 Euro) kommen.
Die Homeoffice-Pauschale soll den Wegfall der Entfernungspauschale für tägliche Fahrten ins Büro ausgleichen. Für die Steuerjahre 2020 bis 2022 gibt es 5 Euro pro Tag im Homeoffice. Mit 120 Tagen ist der Höchstbetrag von 600 Euro aber erreicht.
Ab dem Steuerjahr 2023 ist mehr drin: Pro Tag im Homeoffice lassen sich 6 Euro abrechnen, das Finanzamt akzeptiert maximal 210 Tage. Der Höchstbetrag liegt somit bei 1 260 Euro. Positiv: Wer die Homeoffice-Pauschale ausreizt, knackt nun allein damit den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1 230 Euro.
Steuererklärung: Pauschale hier eintragen
In den Steuerformularen für 2020 gibt es noch keine eigene Zeile für die Homeoffice-Pauschale. Angestellte tragen daher ihre Arbeitstage daheim in die Zeile 47 in Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“ ein, etwa so: „Homeoffice-Pauschale für 95 Tage, 475 Euro“. Wer seine Erklärung online über Elster.de – das Portal der Finanzverwaltung – abgibt, erhält über der Zeile einen Hinweis.
Ab dem Steuerjahr 2021 gibt es in den Erklärungsformularen dann in Anlage N mit Zeile 45 eine Extrastelle. Hier muss nur die Zahl der Homeoffice-Tage angegeben werden. Das Finanzamt errechnet, wie hoch die Pauschale ausfällt.
Diese Jobkosten zählen zusätzlich
Als Werbungskosten dürfen Angestellte alle sogenannten Arbeitsmittel angeben, also Monitor, Schreibtischstuhl oder Fortbildungen. Je nachdem, wie intensiv es für die Arbeit genutzt wird, erkennt das Finanzamt einen Prozentsatz der Anschaffungskosten an. Für Telefon und Internet sind bis zu 20 Prozent der Rechnung absetzbar. Jahrestickets für Bus und Bahn zählen, wenn die Ausgaben über der Pendlerpauschale lagen.
Tipp: Mehr zum Thema Abrechnen in Corona-Zeiten in unserem Special zur Steuererklärung 2020 und zur Steuererklärung 2021. Sie wollen es noch ausführlicher? Werfen Sie einen Blick in unsere Steuer-Ratgeber!
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@Amij81: Bekommen Arbeitnehmende einen lohnsteuerpflichtige Kostenerstattung für die Nutzung des heimischen Internets, steht das dem Erhalt der Homeofficepauschale nicht im Wege.
Hallo,
Seit Januar 2021 bin ich zu 100% im Homeoffice tätig. Im Arbeitsvertrag auch so deklariert.
Im August 2021 wechselte ich den Arbeitgeber, welcher zusätzlich zum Gehalt 50 Euro für Strom/Internet auszahlt.
Kann hier dennoch die Homeoffice Pauschale geltend gemacht werden?