
Seit Pandemie-Beginn arbeiten viele Beschäftigte teilweise oder ganz von zu Hause. Die neue Homeoffice-Pauschale soll typische Mehrkosten abgelten. So funktioniert sie.
Kosten für Strom, Heizung, Internet

Haben auch Sie mangels Arbeitszimmer zwischen Kindern und Haustieren im Wohn- oder Schlafzimmer gearbeitet oder tun es noch? Dann können Sie über die neue Homeoffice-Pauschale Mehrkosten ausgleichen, etwa für Strom, Heizung und Internetzugang.
Tipp: Welche steuerlichen Regeln sonst noch für die Heimarbeit gelten, steht in unserem Special Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer.
Das sollten Sie wissen
- Pro Tag rechnen Sie 5 Euro ab – bis zu 600 Euro pro Jahr. Das Finanzamt erkennt jährlich maximal 120 Tage im Homeoffice an.
- Die Pauschale gilt für alle Berufstätigen – egal, ob angestellt oder selbstständig. Auch für jeden Ehepartner einzeln.
- Ihre Angaben machen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung.
- Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie sparen erst Steuern, wenn Sie im Jahr mehr als 1 000 Euro Werbungskosten abrechnen.
- Die Homeoffice-Pauschale gibt es für 2020 und 2021.
Nur kleine Kompensation
Auf ein Plus bei der Steuererklärung dürfen die meisten nicht hoffen. Die Homeoffice-Pauschale gibt es nämlich nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale. Diese zieht das Finanzamt ohnehin automatisch für berufliche Kosten ab. Wer also mit Homeoffice-Pauschale plus weiteren Werbungskosten, etwa für Computer, Handy oder Drucker nicht über 1 000 Euro kommt, geht leer aus. Die Pauschale soll nur den Wegfall der Entfernungspauschale für tägliche Fahrten ins Büro ausgleichen. Wer sehr lange Arbeitswege hat, mehr als 21 Kilometer, und zu Hause arbeitet, kann weniger absetzen, als er aus früheren Jahren gewohnt war.
Hier eintragen
In den Steuerformularen für 2020 gibt es keine eigene Zeile. Tragen Sie daher Ihre Arbeitstage daheim in die Zeile 47 in Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“ ein, etwa so: „Homeoffice-Pauschale 95 Tage, 475 Euro“. Wer seine Erklärung online über Elster.de abgibt, das Portal der Finanzverwaltung, erhält über der Zeile einen Hinweis. Für 2021 gibt es dann mit Zeile 45 eine Extrastelle.
Das können Sie noch absetzen
Als Werbungskosten dürfen Sie alle sogenannten Arbeitsmittel angeben, also Monitor, Schreibtischstuhl oder Fortbildungen. Je nachdem, wie intensiv es für die Arbeit genutzt wird, erkennt das Finanzamt einen Prozentsatz der Anschaffungskosten an. Für Telefon und Internet sind bis zu 20 Prozent der Rechnung absetzbar. Jahrestickets für Bus und Bahn können Sie absetzen, wenn die Ausgaben über der Pendlerpauschale lagen (30 Cent, gegebenenfalls 35 Cent je Kilometer für die einfache Strecke).
Tipp: Mehr zum Thema Abrechnen in Corona-Zeiten in unserem Special zur Steuererklärung 2020. Sie wollen es noch ausführlicher und Schwarz auf Weiß? Werfen Sie einen Blick in unsere Steuer-Ratgeber!
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