Private Kranken­versicherung

Steck­brief: Der Basis­tarif

Private Kranken­versicherung - Beitrag zu hoch? Das bringen Stan­dard­tarif, Basis­tarif und Notlagen­tarif

Hilfe in der Not. Der Basis­tarif ist vor allem dann sinn­voll, wenn jemand Hilfe vom Jobcenter oder vom Sozial­amt bezieht oder eine finanzielle Hilfebedürftig­keit durch die PKV-Beiträge droht. © Getty Images / Moment

Private Kranken­versicherer müssen den Basis­tarif anbieten. Er ist branchen­einheitlich geregelt. Ende 2023 gab es laut PKV-Verband 34 800 Versicherte in diesem Tarif.

Für wen ist der Basis­tarif gut?

Der Basis­tarif ist sinn­voll für alle, die sonst gar keine Kranken­versicherung hätten oder finanziell hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze sind. Für Beamte gibt es mehrere Varianten – abhängig von der Höhe ihres Beihilfe­anspruchs.

Wer kann rein?

In den Basis­tarif ihres bisherigen Versicherers können Kunden,

  • die sich ab dem 1. Januar 2009 privat versichert haben,
  • die sich vor dem Januar 2009 privat versichert haben, wenn sie entweder bereits 55 Jahre alt sind, Anspruch auf gesetzliche Rente oder Ruhe­gehalt nach beamtenrecht­lichen Vorschriften haben, hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze oder bereits im Stan­dard­tarif versichert sind.

Zu allen Versicherern können

  • Menschen ohne Kranken­versicherung, für die die gesetzliche Kasse nicht zuständig ist. Die Beihilfe, die Beamte erhalten, gilt allein nicht als ausreichende Absicherung für den Krank­heits­fall,
  • freiwil­lig gesetzlich Kranken­versicherte, wenn sie den Wechsel inner­halb von sechs Monaten nach dem Ende ihrer Versicherungs­pflicht beantragen,
  • privat Kranken­versicherte, die sich ab dem 1. Januar 2009 privat versichert haben. Ablehnen darf ein Unternehmen einen Kunden nur, wenn es ihn zuvor schon einmal wegen einer schwerwiegenden Vertrags­verletzung rausgeworfen hat, zum Beispiel wegen eines Betrugs­versuchs.

Wie hoch ist der Beitrag?

Erwachsene ab 21 Jahren zahlen derzeit maximal 942,64 Euro im Monat (Wert für 2025). Das ist der Höchst­beitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung inklusive des durch­schnitt­lichen Zusatz­beitrags. Für rund 80 Prozent der Versicherten im Basis­tarif wird der Beitrag an dieser Grenze gekappt. Wenn jemand allerdings hilfebedürftig im Sinne des Sozial­rechts ist oder wegen des Kranken­versicherungs­beitrags eine Hilfebedürftig­keit droht, muss der Versicherer den Beitrag halbieren. Von Beitrags­erhöhungen wie im Jahr 2025 sind also die wenigsten Basis­tarif-Versicherten betroffen. Risiko­zuschläge wegen Vorerkrankungen sind im Basis­tarif nicht erlaubt.

Welche Leistungen gibt es?

Die Leistungen des Basis­tarifs entsprechen nahezu denen der gesetzlichen Kranken­versicherung und werden angepasst, wenn es dort Änderungen gibt. Hier gibt es eine Tabelle mit allen Leistungen des Basistarifs im Vergleich zu normalen PKV-Tarifen und zur gesetzlichen Kranken­versicherung.

Wie kommt man wieder raus?

Wer wegen bestehender oder drohender Hilfebedürftig­keit nach dem 15. März 2020 in den Basis­tarif gewechselt ist, kann ohne Gesundheitsprüfung in den früheren Tarif zurück, wenn die Hilfebedürftig­keit inner­halb von zwei Jahren endet. In allen anderen Fällen können Versicherer eine Gesund­heits­prüfung und Risiko­zuschläge für die Mehr­leistungen im alten Tarif verlangen. Diese kann man vermeiden, indem man Mehr­leistungen vom Schutz ausschließt. Auf die höhere Erstattung von Arzt­honoraren sollte man aber nicht verzichten, denn Ärzte dürfen in normalen Tarifen höhere Honorare verlangen als von Versicherten im Basis­tarif.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Stift-123 am 21.02.2025 um 19:18 Uhr
    Basistarif oder zurück in GKV vor dem 55. ?

    Die Anzahl der Versicherten in Basistarif ist äußerst gering mit 34100 (2022). Es stellt sich mir die Frage: welcher Arzt verzichtet gerne auf höhere Honorare bei einem Basistarif Versicherten…Ich könnte mir vorstellen, dass es bei rechnungserstattung da häufig Ärger mit PKV gibt…ist da nicht die Rückkehr in die GKV die klarere Entscheidung ( sofern Arbeitgeber dies ermöglicht)…

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.07.2023 um 12:22 Uhr
    PKV-Standardtarif/Höhe

    @tanteherma: Die individuelle Beitragashöhe kann nur der Anbieter selbst ermitteln. Sie ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter. Altersrückstellungen aus dem Altvertrag müssen voll angerechnet werden.

  • tanteherma am 10.07.2023 um 05:11 Uhr
    Die Höhe in der PKV-Standard?

    Wie errechnet sich diese?