
Selbstständige Reiseleiter verdienen oft sehr wenig. Seit 2019 gilt für sie und andere Selbstständige mit kleinem Einkommen ein reduzierter Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegekasse.
Selbstständige mit geringen Einkünften mussten bis zum Jahr 2018 unverhältnismäßig hohe Krankenkassenbeiträge zahlen. Das ist nun vorbei: Für rund 200 Euro im Monat gibt es die Kranken- und Pflegeversicherung.
Früher hohe Beiträge für gering verdienende Selbstständige
Gering verdienende Selbstständige mussten zuvor mehr als 400 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen. Ausnahmen galten lediglich für Existenzgründer und in Härtefällen. Anders als bei Angestellten im Niedriglohnsektor richtet sich der Beitrag bei Selbstständigen nicht immer nach dem Einkommen. Die Kassen setzen bei ihnen ein fiktives Mindesteinkommen an, unabhängig davon, wie wenig sie tatsächlich verdienen. Von diesem Betrag, der jährlich neu festgelegt wird, errechnen sich dann die Beiträge.
Entlastung durch niedrigeren Mindestbeitrag
Jetzt gilt für Selbstständige ein fiktives Mindesteinkommen von 1 096,67 Euro im Monat. Selbstständige, deren regelmäßige monatliche Einkünfte diesen Betrag nicht übersteigen, zahlen für Kranken- und Pflegeversicherung rund 210 Euro Beitrag im Monat. Der Beitrag verringert sich nicht weiter, wenn jemand zum Beispiel nur 800 Euro im Monat verdient. Etwas günstiger wird es, wenn eine Kasse weniger als den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von derzeit 1,3 Prozent verlangt.
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Vorsorgen für krankheitsbedingten Verdienstausfall
Der Mindestbeitrag von 210,56 Euro (Wert für 2021) sichert Selbstständigen mit geringem Einkommen den kompletten Versicherungsschutz einschließlich eines Krankengelds ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Auf das gesetzliche Krankengeld zu verzichten, um nur den ermäßigten statt des allgemeinen Beitragssatzes zu zahlen, lohnt sich für Selbstständige mit kleinem Einkommen nicht. Die Versicherung einschließlich des Krankengeldes kostet sie nur 6,58 Euro im Monat mehr.
Wer schon ab dem 15., 22. oder 29. Krankheitstag einen Ersatz für fehlende Einkünfte braucht, kann dafür einen speziellen Wahltarif bei seiner Kasse abschließen.
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Wer anfangs zu viel zahlt, kann Geld zurückverlangen
Ein weiterer Vorteil für Selbstständige: Legt jemand keine Einkommensnachweise vor, zum Beispiel, weil es noch keinen Steuerbescheid gibt, muss er erst einmal den Höchstbeitrag von 928,80 Euro (2021) für Kranken- und Pflegeversicherung berappen. Sobald er sein tatsächliches Einkommen bei der Kasse belegen kann, und dieses niedriger ist, reduziert diese den Beitrag. Für bis zu zwölf Monate können die Beiträge rückwirkend neu festgesetzt werden, wenn Selbstständige ihren Steuerbescheid nachreichen. Für viele kann es Geld zurückgeben.