
Werden Selbstständige länger krank, kann schnell ihre Existenz bedroht sein: Denn die Kosten laufen weiter, während die Einnahmen ausbleiben. Ein ausreichend hohes Krankengeld kann einen großen Teil des Verdienstausfalls absichern. Gesetzlich versicherte Selbstständige können dafür Angebote ihrer Krankenkasse nutzen. Das ist unkompliziert – doch unser Test von 66 Krankenkassen zeigt: Preise und Leistungen der Wahltarife unterscheiden sich enorm.
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Sinnvoller Basisschutz: Gesetzliches Krankengeld
Selbstständige Mitglieder von Krankenkassen haben nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld – anders als Arbeitnehmer. Fallen sie längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen aus, müssen sie die nötigen Mittel komplett aus eigenen Reserven aufbringen. Ein sinnvoller Basisschutz ist in der Regel das gesetzliche Krankengeld, das ab dem 43. Tag fließt.
Kasse muss zustimmen
Wichtig: Selbstständige müssen ihrer Krankenkasse schriftlich mitteilen, dass sie diese Absicherung wünschen. Verweigern darf die Kasse die Zustimmung nicht. Statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14 Prozent zahlen sie dann den normalen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Je nach Kasse kann noch ein Zusatzbeitrag dazu kommen.
Tipp: Beitragssätze und Extraleistungen von derzeit 76 Kassen zeigt der monatlich aktualisierte Krankenkassenvergleich. Und alle grundlegenden Informationen zum Krankengeld – auch für Nicht-Selbstständige – finden Sie im Special Krankengeld.
Das bietet der Test Krankengeld für Selbstständige
Vergleich. Unsere Tabellen zeigen 17 ausgewählte Wahltarife für ein frühes Krankengeld ab dem 15., 22. oder 29. Krankentag, 3 Wahltarife für Krankengeld bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt sowie 6 Wahltarife für ein höheres gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag. Bei den Aufstocker-Tarifen haben wir die Beiträge beispielhaft für Monatseinkommen von 2 500 und 6 000 Euro erhoben. Außerdem nennen wir Höchsteintrittsalter und Wartezeit und sagen, wie lange Sie an die jeweilige Kasse gebunden sind, wenn Sie einen Wahltarif abschließen.
Hintergrund und Tipps. Wir erklären, welche Regeln für das gesetzliche Krankengeld gelten, und für wen es sinnvoll ist, einen Krankengeld-Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen. Hat Ihre Krankenkasse keinen passenden Wahltarif, können Sie wechseln. Wir sagen, worauf Sie beim Wechsel achten müssen. Ein Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund ums Thema gesetzliches Krankengeld.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus Finanztest 11/2018.
Höchstens 26,55 Euro
Maximal kostet das gesetzliche Krankengeld 26,55 Euro zusätzlich im Monat. Denn die Beiträge werden nur auf Einkommen bis zur derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4 425 Euro monatlich angerechnet. Wer mehr verdient, zahlt trotzdem nicht mehr Beitrag. Dafür gibt es 70 Prozent des letzten Arbeitseinkommens als Krankengeld. Und genauso gilt: Nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gibt es Krankengeld, das sind also maximal 3 097,50 Euro im Monat oder 103,25 Euro täglich.
Mit Wahltarifen gibt es früher Krankengeld
Zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld können Selbstständige bei ihrer Kasse einen Wahltarif Krankengeld abschließen. Damit können sie das Krankengeld vorziehen oder aufstocken. Dann gibt es zum Beispiel schon ab dem 22. Krankheitstag Geld. Meist ist die Entscheidung für das gesetzliche Krankengeld Voraussetzung, um bei den Kassen zusätzlich einen Wahltarif abschließen zu können.
Krankengeld darf nicht über dem Arbeitseinkommen liegen
Für gut verdienende Selbstständige, die mehr als 4 425 Euro monatlich verdienen, kann die Deckelung des gesetzlichen Krankengeldes auf 103,25 Euro pro Tag zum Problem werden. Unter Umständen reicht diese Summe nicht für Lebensunterhalt und Betriebsausgaben. Daher bieten einige Kassen Wahltarife, mit denen sich das Krankengeld ab dem 43. Tag aufstocken lässt. Auch hier gilt: Das gesamte Krankengeld darf nicht über dem Arbeitseinkommen liegen.
Keine Gesundheitsprüfung
Der große Vorteil dieser Wahltarife: Anders als bei privaten Anbietern gibt es keine Gesundheitsprüfung. So dürfen Krankenkassen zum Beispiel auch Selbstständige mit chronischen Erkrankungen nicht ablehnen. Ebenfalls positiv: Die Beiträge für den Wahltarif steigen nicht mit dem Alter. Allerdings können Kassenmitglieder ihr Krankengeld nicht unendlich hoch wählen: Meist beschränken die Kassen die tägliche Zahlung auf 70 Prozent des letzten Arbeitseinkommens.
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