
Zusatzleistung. Der Kinderzuschlag bringt Familien eine monatliches Plus von bis zu 297 Euro. © Westend61 / Nasos Zovoilis
Familien mit geringem Einkommen können neben dem Kindergeld einen Kinderzuschlag bekommen. Wir erklären, welche Voraussetzungen gelten und wie er beantragt wird.
Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung von bis zu 297 Euro pro Kind und Monat für Familien mit geringem Einkommen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die Kindergeld beziehen, über ein ausreichendes Einkommen für sich selbst verfügen, aber deren Einkommen nicht für die gesamte Familie ausreicht. Die genauen Einkommensgrenzen sind abhängig vom individuellen Bedarf. Seit 2024 gilt ein Vermögensfreibetrag von 4 500 Euro pro Person. Eigenes Einkommen des Kindes, etwa Unterhalt oder Waisenrente, wird zu 45 Prozent angerechnet.
Wer den KiZ erhält, hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: kostenfreies Mittagessen, Schulbedarfspaket (aktuell 195 Euro jährlich) und gegebenenfalls Erstattung von Fahrtkosten. Außerdem gilt eine Befreiung von Kita-Gebühren.
Der Antrag kann online bei der Familienkasse gestellt werden und gilt in der Regel für 6 Monate. Bei Änderungen der Lebensverhältnisse besteht eine Meldepflicht, sonst drohen Rückforderungen und Sanktionen.
Der Zuschlag wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Tipp: Ob Ihr Antrag Erfolg hat, können Sie online bei der Arbeitsagentur prüfen.
Diese Voraussetzungen müssen für den Kinderzuschlag erfüllt sein
Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben Anspruch auf den Kinderzuschlag. Wer wenig verdient, sollte diesen Anspruch prüfen. Das sind die Voraussetzungen:
- Dynamische Einkommensgrenzen: Die Einkommensgrenzen für Leistungsberechtigte sind nicht mehr pauschal (zum Beispiel 900 Euro für Paare, 600 Euro für Alleinerziehende), sondern richten sich individuell nach Bedarf und Wohnort.
- Sie beziehen kein Bürgergeld.
- Das Kind ist unter 25 Jahre alt und lebt im Haushalt der Eltern.
- Es ist nicht verheiratet oder verpartnert (eingetragene Lebenspartnerschaft).
Für die Entscheidung über den Antrag kommt es auf die Einkommensverhältnisse in den letzten sechs Monaten vor Antragsstellung an. Bei Mietwohnungen sind die Wohnkosten im Antragsmonat maßgeblich, bei Wohneigentum wird aus den monatlichen Kosten im Kalenderjahr vor Antragsstellung ein Durchschnittswert ermittelt.
So wirken sich Einkommen und Vermögen auf den Kinderzuschlag aus
Das Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes werden auf den Kinderzuschlag angerechnet – aber in unterschiedlichem Umfang.
- Eigenes Einkommen des Kindes wie Waisenrente oder Unterhalt wird nur zu 45 Prozent angerechnet. Beispiel: Das Kind erhält Unterhalt in Höhe von 300 Euro. Davon werden nur 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet, also 135 Euro. Der Kinderzuschlag beträgt in diesem Fall 162 Euro (297 Euro minus 135 Euro).
- Vermögen des Kindes wird voll auf den Kinderzuschlag angerechnet, sofern es zusammen mit dem Vermögen der übrigen Haushaltsmitglieder die Freibetragsgrenze von 40 000 Euro für die antragstellende Person und 15 000 Euro für jede weitere Person im Haushalt überschreitet. Das gilt für alle Mitglieder des Haushalts
- Auch das Einkommen der Eltern spielt eine Rolle. Dazu gehören etwa Einnahmen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld oder Krankengeld und Elterngeld. Als Vermögen gelten abzüglich fester Freibeträge etwa Bargeld, Sparguthaben und Wertpapiere. Welche Freibeträge im Einzelnen gelten, können Antragssteller im Merkblatt Kinderzuschlag der Familienkassen nachlesen.
Weitere Hilfen bei geringem Einkommen
Wohngeld. Wer wenig Einkommen hat, sollte Wohngeld beantragen. Ob und wie viel Wohngeld gewährt wird, hängt neben der Höhe des Einkommens auch vom Wohnort und der Höhe der Miete ab.
Überschuldung. Häufen sich aufgrund niedriger Einkünfte unbezahlte Rechnungen, können Menschen in eine finanzielle Schieflage geraten, aus der sie scheinbar nur schwer wieder herausfinden. Welche Möglichkeiten es gibt, steht in unserem Special Überschuldung.
Bürgergeld. Bei sehr geringen Einkünften besteht möglicherweise ein ergänzender Anspruch auf Bürgergeld. Bürgergeld wird beim Jobcenter beantragt. Bei Bezug von Bürgergeld wird kein Kinderzuschlag mehr ausgezahlt, denn dann bekommen Familien auch für Kinder einen Regelsatz ausgezahlt.
So stellen Sie den Antrag auf den Kinderzuschlag
Den Antrag auf Kinderzuschlag gibt es auf den Seiten der Familienkasse. Dort können Sie ihn direkt online beantragen. Die Familienkasse entscheidet auch, ob und in welcher Höhe er bewilligt wird. Sofern Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung in Form des Bescheids Widerspruch bei der Familienkasse einlegen. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, können Sie ebenfalls innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung in Form des Widerspruchbescheids Klage beim Sozialgericht erheben.
So lange kann der Kinderzuschlag bezogen werden
Die Familienkasse bewilligt den Kinderzuschlag für sechs Monate. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, muss der Kinderzuschlag neu beantragt werden. In der Regel zahlt die Familienkasse den Kinderzuschlag bis zur Volljährigkeit des Kindes – genauso wie das Kindergeld, das aber unter bestimmten Voraussetzungen auch länger bezogen werden kann (mehr dazu im Special Kindergeld ab 18: Kindergeld für junge Erwachsene).
An diese Regeln müssen Sie sich während des Bezugs des Kinderzuschlags halten
Wer den Kinderzuschlag bekommt, hat bestimmte Mitwirkungspflichten. Verletzt er sie, muss er mit Sanktionen rechnen.
Ganz wichtig ist es, der Familienkasse jede Veränderung der Lebensumstände zu melden, zum Beispiel wenn jemand auszieht oder ein weiteres Kind geboren wurde. Für die Veränderungsmitteilung stellen die Familienkassen online ein Formular bereit. Wird die Familienkasse verspätet oder gar nicht über Veränderungen, die wichtig für den Anspruch auf den Kinderzuschlag sind, informiert, muss möglicherweise zu Unrecht erhaltenes Geld zurückgezahlt werden. Außerdem drohen Geldstrafen und in besonders schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen.
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Kommentarliste
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Die Aussage grade am Telefon war, dass keine Auskunft mehr über die Bearbeitungsdauer gemacht werde. Man rechne wohl nicht in Jahren, aber in Monaten.
Für echte Notfälle ist das NotfallKIZ jedenfalls nicht geeignet.
Seit Mitte April habe ich den Antrag gestellt, ich möge mich doch gedulden. Nach mein Telefonat habe ich einen kompletten neuen Antrag nach Hause geschickt bekommen, ich denke mann wird nur noch hingehalten
Meinen Antrag habe ich Mitte April gestellt, nach mittlerweile 11 Wochen noch immer nicht bearbeitet, auf Nachfrage wurde mir lapidar mitgeteilt, es dauere halt.
Ist ne echte Hilfe, theoretisch einen Zuschlag zu erhalten......