
Hunderttausende von Bankkunden stecken in teuren Ratenkrediten fest. Fast immer kann der Widerruf helfen. test.de erklärt die Rechtslage.
Im Überblick
Das Wichtigste zum Thema
- Hohe Zinsen und Zusatzkosten. Oft treiben bei Ratenkrediten Gebühren und Restschuldversicherungen die Kosten. Daran verdienen Banken zusätzlich.
- Widerruf. Nach verbraucherfreundlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs können Verbraucher solche Verträge fast immer auch Jahre nach dem Vertragsschluss noch widerrufen. Wir erklären die Rechtslage.
- Sittenwidrig. Manche Verträge sind sittenwidrig und zuweilen die Rechte der Bank verjährt. Verbraucheranwälte stoppen fast jeden kostspieligen Kreditvertrag. Sogar bei Immobilienkrediten gibts zuweilen Wucherzinsen und den Versuch, Kunden über den Tisch zu ziehen. Wir schildern spektakuläre Fälle und was Verbraucheranwälte für Kreditnehmer tun können.
So treiben Banken und Sparkassen die Kosten in die Höhe
Hohe Zinsen, Kettenkredite, Restschuldversicherungen und Rechentricks: test.de erklärt, wie Banken und Sparkassen Kredite teuer machen.
Hohe Zinsen: Je dringender der Kredit, desto teurer
Welchen Zinssatz Verbraucher für einen Ratenkredit zahlen müssen, hängt vor allem davon ab, wie hoch Banken und Sparkassen das Risiko einschätzen, ihr Geld nicht zurückzubekommen. Je schlechter die Bonität, desto höher der Zins. Anders ausgedrückt: Je nötiger Kunden den Kredit brauchen, um so teurer wird er.
Kettenkredite: Ruinöse Zinseszinsfalle
So werden Ratenkredite zum Teufelskreis: Bei zusätzlichen Finanzbedarf vergeben Banken und Sparkassen gern einen neuen Kredit. Ein Teil davon dient dann dazu, den alten Vertrag abzulösen. Dabei verschwinden die Alt-Zinsen in der Einmalzahlung zur Ablösung des Altkredits. Die ist als Teil der Kreditsumme im Rahmen des Neukredits jedoch auch wieder von den Kreditnehmern zu verzinsen. Auf diese Weise laufen reichlich Extrazinsen auf.
Restschuldversicherung: Banken profitieren doppelt

Restschuldversicherungen springen ein, wenn ein Kreditnehmer stirbt, manchmal auch, wenn er arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. Die Kosten haben die Kreditnehmer zu tragen. Wie teuer das ist, hatte das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) im Jahr 2019 anhand zahlreicher Fälle überprüft. Danach kosten Restschuldversicherungen, die bei Abschluss eines Kreditvertrags angeboten werden, bis zu neun Mal mehr als ein vergleichbarer, separat angebotener Vertrag. Für Banken ist das ein gutes Geschäft: Bis über 50 Prozent des Versicherungsbeitrags kassieren sie bei Abschluss von Restschuldversicherungsverträgen als Provision. So berichtet es die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin.
Beispiel. Ein Easy-Credit-Vertrag von 2011. Effektivzins ohnehin schon: 9,98 Prozent. Kreditsumme: 26 629,85 Ausgezahlt wurden aber nur 25 000 Euro. Der Rest ging als Prämie an den Anbieter Restschuldversicherung. Effektivzins nur unter Berücksichtigung des ausgezahlten Betrags bei planmäßiger Ratenzahlung: Stolze 11,7 Prozent. Rechnet man auch 50 Prozent des Restschuldversicherungsbeitrags, wie sie Versicherungen oft als Provision an die Bank zahlen, noch zugunsten der Bank in die Easy-Credit-Verzinsung ein, liegt sie bei fast 12,7 Prozent.
Rechentricks: So werden Kredite noch teurer
Zusätzlich können Rechentricks den Vertrag teurer machen. Kreditsachverständiger Torsten Rentel, Bankkontakt AG in Berlin, hat denselben EasyCredit-Vertrag anhand der Kreditkontoauszüge und der Vertragsunterlagen genau nachgerechnet. Sein Ergebnis: Tatsächlich liegt die Verzinsung wegen kundenunfreundlicher Berechnung und Verbuchung der Zahlungen und Zahlungspflichten noch viel höher: Mit insgesamt 14,3 Prozent Zinsen wollte das Unternehmen seine beiden Kreditnehmer zur Kasse bitten. Unter dem Strich hätte die Bank im Laufe von sieben Jahren knapp 40 000 Euro eingenommen und – bei 50 Prozent Provision vom Restschuldversicherer – knapp 26 000 Euro ausgegeben. Der Überschuss in diesem Fall dann genau: 13 874,24 Euro. Daraus wird aber wohl nichts. Die beiden Kunden haben den Vertrag widerrufen. Rechtsanwalt Ditmar Thielmann aus Wetzlar ist optimistisch: Allenfalls einen kleinen Teil der horrenden Zinsen werden sie am Ende zahlen müssen.
So entkommen Kreditnehmer der Schuldenfalle
Kreditnehmer im Vorteil
Die Rechtslage ist günstig für Kreditnehmer. Banken-Forderungen verjähren manchmal schneller, als deren Juristen Klage erheben. Verbraucher können den Vertrag fast immer auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen. Mancher Vertrag ist wegen Wuchers oder Sittenwidrigkeit von vorneherein nichtig. Verbraucheranwälte stoppen fast jeden Ratenkreditvertrag. Wer kein Geld für den Anwalt hat, kann Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Helfen können auch Schuldnerberater und Verbraucherzentralen.
Verjährung von Forderungen
Das Landgericht Hamburg begründete sein verbraucherfreundliches Urteils so: Die Forderung auf Rückzahlung des Kredits sei verjährt. Während der Laufzeit des Kredits ist die Verjährung der Forderungen zwar für bis zu 10 Jahre gehemmt. Die Targobank hatte den Kreditvertrag aber gekündigt, als die Kundin 2011 ihre Raten nicht mehr zahlen konnte. Die Forderung auf Rückzahlung des Kredits nach Kündigung verjähre wie jede andere Forderung auch drei Jahre nach Ende des Jahres ihrer Entstehung, erklärten die Richter. Die Targobank war zunächst nur wegen eines Teilbetrags gegen die Kundin vorgegangen. Erst 2016 erhob sie wegen des Rests Klage. Bisher gingen Sparkassen und Banken immer davon aus: Nicht nur die Raten, sondern auch die Forderung auf Rückzahlung des Kredits nach Kündigung verjährt frühestens nach zehn Jahren.
Widerruf von Verträgen
Für fast alle Ratenkreditverträge – außer Immobilienkreditverträgen – steht inzwischen fest: Verbraucher können Sie auch Jahre nach dem Vertragsschluss noch widerrufen. Rechtlicher Hintergrund: Die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg halten sowohl die in Deutschland über viele Jahre hinweg üblichen Informationen zum Widerrufsrecht als auch die zum Verzugszinssatz („Fünf Punkte über dem Basiszinssatz“) für unzureichend.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.05.2020
Aktenzeichen: C-66/19
Verbraucheranwälte: Gansel Rechtsanwälte, Berlin
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.09.2021
Aktenzeichen: C-33/20, C-155/20 und C-187/20
Gegenangriff nach Widerruf
Mehr noch: Nach dem Widerruf können Verbraucher zum Gegenangriff übergehen: Die Bank muss nach dem Widerruf nämlich nicht nur den Vertrag rückabwickeln. Sie muss auch herausgeben, was sie mit dem Geld der Kunden erwirtschaftet hat. Dabei ist laut Bundesgerichtshof von Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszinssatz auszugehen. Wie sehr sich das lohnt, zeigt ein Fall aus Berlin: Ein Ehepaar hatte sich im Jahr 2009 von der Credit Euro Bank 6 000 Euro geliehen. 12 Raten und ein Jahr später war der Kredit getilgt. Im Jahr 2014 widerrufen sie den grob fehlerhaften Vertrag. Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main im Jahr 2017: Die Bank hat den Eheleuten für die Nutzung der Kreditraten fast 1 600 Euro zu zahlen – zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszinssatz. So werden selbst teure Wucherkredite für Banken zum Verlustgeschäft.
Bündnis gegen Wucher
Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) und die Verbraucherzentralen Hamburg und Sachsen haben das unter stopwucher.de erreichbare Bündnis gegen Wucher gegründet. Die Verbraucherschützer wollen eine Verschärfung der Bewertung von Kreditverträgen erreichen. Die Gerichte berücksichtigen Extras wie die Restschuldversicherung bisher nicht, wenn sie prüfen, ob ein Kredit sittenwidrig überteuert ist. Sie vergleichen allein die Zinssätze. Das Bündnis will den Wucherparagraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch auch wegen Restschuldversicherungen und unter Berücksichtigung von Provisionen zur Geltung bringen. Danach wären insbesondere viele Kredite der Targobank und der Santander Consumer Bank wegen Wuchers nichtig.
Spektakuläre Fälle
test.de zeigt Fälle, in denen Verbraucheranwälte ihre Mandanten von Kreditschulden befreit oder die Restschuld erheblich gesenkt haben. Die Restschuld sinkt erheblich und oft müssen Kreditnehmer gar nichts mehr zahlen. test.de beschreibt einschlägige Fälle und erklärt die Urteile.
- Umschuldung mit hohen Kosten. Eine Frau aus Berlin hatte im Jahres 2016 einen alten Kredit mit einem neuen Darlehen der Santander Bank abgelöst. Sie lieh sich 17 373,03 Euro bei einem Zinssatz von 6,774 Prozent. Zusätzlich hat die Bank nach Meinung der Anwälte der Schuldnerin im Vertrag reichlich Kosten versteckt. Nachdem die Klägerin den Vertrag widerrufen hatte, zogen sie vor Gericht. Mit Erfolg: Der Vertrag sei fehlerhaft und daher nach dem Widerruf rückabzuwickeln, urteilte das Landgericht Berlin. Die Restschuld sinkt dadurch erheblich.
Landgericht Berlin, Urteil vom 15.12.2021
Aktenzeichen: 10 O 52/21 (nicht rechtskräftig)
Klägerinanwälte: Hahn Rechtsanwälte, Hamburg - Rettung aus Kettenkredit. Eine Frührentnerin war tief in die Schuldenfalle geraten, nachdem sie in den neunziger Jahren an Kinderlähmung erkrankt war. Sie hatte von 1997 an insgesamt acht Kredite bei der Citibank – später Targobank – aufgenommen. Ein Großteil der neuen Kredite diente jeweils dazu, die alten abzulösen. Jedes Mal waren neue Gebühren und Kosten für eine neue Restschuldversicherung fällig. Als am Ende gar nichts mehr ging, verklagte die Targobank sie auf Zahlung von über 22 000 Euro. Das Landgericht Hamburg wies die Klage der Bank ab. Es begründete sein verbraucherfreundliches Urteils so: Die Forderung auf Rückzahlung des Kredits sei verjährt. Während der Laufzeit des Kredits ist die Verjährung der Forderungen zwar für bis zu 10 Jahre gehemmt. Die Targobank hatte den Kreditvertrag aber gekündigt, als die Kundin 2011 ihre Raten nicht mehr zahlen konnte. Die Richter erklärten: Die Forderung auf Rückzahlung des Kredits nach Kündigung verjähre wie jede andere Forderung auch drei Jahre nach Ende des Jahres ihrer Entstehung. Die Targobank war zunächst nur wegen eines Teilbetrags gegen die Kundin vorgegangen. Erst 2016 erhob sie wegen des Rests Klage. Bisher gingen Sparkassen und Banken immer davon aus: Nicht nur die Raten, sondern auch die Forderung auf Rückzahlung des Kredits nach Kündigung verjährt frühestens nach zehn Jahren.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.12.2017
Aktenzeichen: 307 O 142/16
Verbraucheranwalt: Achim Tiffe von Juest + Oprecht, Hamburg
Einzelheiten zum Fall - Halbierung der Restschuld. Ein Arbeiter hatte im Jahr 2003 bei der Norisbank AG einen Kredit aufgenommen. Der reichte nicht lang. Es folgten zahlreiche weitere Verträge. Immer wenn das Geld knapp wurde, bekam der Verbraucher von der Teambank AG, wie das Unternehmen inzwischen heißt, einen höheren neuen Kredit. Ein Teil des Geldes diente zur Ablösung des alten Kredits, der andere Teil stopfte die Löcher in der Kasse des Mannes. Am Ende stand er bei der Bank mit über 20 000 Euro in der Kreide. Allein die Restschuldversicherung für den letzten Vertrag kostete fast 5 000 Euro. Als diese Versicherung sich weigerte, wie versprochen die Raten übernehmen, als ihr Kunde arbeitslos wurde, schaltete der Mayer & Mayer Rechtsanwälte in Freiburg ein. Die widerriefen den Kreditvertrag. Der Widerruf ist wegen Fehlern im Vertrag auch Jahre nach seinem Abschluss noch wirksam, urteilte das Landgericht Freiburg schließlich. Erfreuliche Folge: Die Schulden des Arbeiters sind jetzt halbiert. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Die Bank hatte zunächst Berufung eingelegt, nahm die aber wieder zurück, nachdem das Oberlandesgerichts Karlsruhe signalisiert hatte: Das Urteil aus Freiburg ist korrekt.
Landgericht Freiburg, Urteil vom 02.04.2019
Aktenzeichen: 5 O 80/18
Oberlandesgericht Karlsruhe, (Hinweis-)Beschluss vom 27.01.2020
Aktenzeichen: 14 U 67/19
Verbraucheranwalt: Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Freiburg
Weitere Einzelheiten zum Fall auf der Homepage der Kanzlei. - Kredit komplett zurück. Ein Verbraucher hatte den Kauf von zwei Notebooks bei notebooksbilliger.de mit einem Kredit über rund 10 000 Euro bei der Hanseatic Bank GmbH & Co. KG finanziert. Nachdem die Geräte trotz Nachbesserungsversuchen nicht richtig funktionierten, widerrief er den Kreditvertrag. Das Landgericht Hamburg urteilte: Die Bank muss ihm Zinsen und Raten, insgesamt fast 13 000 Euro erstatten und das Notebook zurücknehmen. Grund: Im Kreditvertrag fehlte die Fälligkeit der Rate. Das Feld war leer geblieben. Rechtsanwalt Achim Tiffe vermutet: Das war bei ganz vielen Hanseatic Bank-Krediten so. Nicht nur notebooksbilliger.de, sondern auch zahlreiche weitere Händler vermittelten solche Kredite zur Finanzierung von Käufen.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.06.2019
Aktenzeichen: 302 O 420/16
Verbraucheranwalt: Achim Tiffe von Juest + Oprecht, Hamburg
Weitere Einzelheiten zum Fall auf der Homepage der Kanzlei. - Restschuldversicherung für fast 12 000 Euro. Im Rahmen eines Ratenkreditvertrags der Targobank, den das Landgericht Ravensburg zu beurteilen hatte, sollten die beiden Kreditnehmerinnen 29 500 Euro Kredit erhalten und innerhalb von sechs Jahren insgesamt 59 195,69 Euro zurückzahlen. Beitrag für die Restschuldversicherung: 11 895,58 Euro, Kreditbearbeitungsgebühr: weitere 1 117,68 Euro. Rechtsanwältin Danja Rimmele aus Tettnang setzte durch: Die beiden Kreditnehmerinnen durften den Kredit auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen. Es sei für Verbraucher unklar, wann Vertragsschluss ist und damit die Widerrufsfrist beginnt. Laut Vertragsbedingungen verzichteten Kreditnehmer nämlich auf den Zugang der Erklärung, dass die Bank das Vertragsangebot ihrer Kunden annimmt. Wann die Bank den Kredit akzeptiert und die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, können Kunden dann nicht wissen, begründeten die Richter ihr Urteil.
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 02.04.2019
Aktenzeichen: 2 O 335/18
Verbraucheranwältinnen: Rechtsanwältin Danja Rimmele, Tettnang - Verbrauchergewinn. Der Kreditwiderruf kann sogar einen satten Gewinn bringen. Das zeigt ein Fall aus Berlin. Ein Ehepaar hatte sich im Jahr 2009 von der Credit Euro Bank 6 000 Euro geliehen. 12 Raten und ein Jahr später war der Kredit getilgt. Im Jahr 2014 widerrufen sie den grob fehlerhaften Vertrag. Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main im Jahr 2017: Die Bank hat den Eheleuten den mit den Ratenzahlungen erwirtschafteten Ertrag herauszugeben. Der liegt laut Bundesgerichtshof bei Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszinssatz, wenn Bank oder Kreditnehmer nichts anderes behaupten und beweisen können. Die Eheleute bekamen fast 1 600 Euro, die die Bank auch noch verzinsen musste. So werden selbst teure Wucherkredite für Banken zum Verlustgeschäft.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.06.2017
Aktenzeichen: 30 C 62/17 (20)
Verbraucheranwalt: Dirk Dametz, Frankfurt am Main - Ärger um teuren Immobilien-Kredit. Selbst Kunden von Immobilienkrediten, bei denen Banken und Sparkassen über das Grundbuch abgesichert sind, können sich nicht auf faire Behandlung verlassen. Das erlebte eine Frau aus dem Raum Hamburg: 9,33 Prozent Zinsen forderte die Von Essen-Bank von ihr, als die Journalistin im Jahr 2014 zur Finanzierung eines Hauskaufs Kredit brauchte. Hinzu kamen noch die Kosten für eine Restschuldversicherung. Bei anderen Banken kostete ein solcher Kredit seinerzeit durchschnittlich 2,11 Prozent Zinsen.
Später übernahm BNP Paribas die Bank. Als die Frau 2018 schwer erkrankte und kein Gehalt mehr bekam, fragte sie bei BNP nach, ob nun die Versicherung einspringe. Nein, hieß es dort, obwohl die Versicherung tatsächlich hätte zahlen müssen.
Die Journalistin überzog ihr Konto und zahlte die Raten weiter. Als sich das Ende der Zinsbindung näherte, bot BNP eine Verlängerung des Kredits an. Der Zinssatz sollte dann bei 8,16 Prozent liegen. Und das bei einem Durchschnittszins von gerade mal noch 1,14 Prozent. Und tatsächlich: Die örtliche Sparkasse vermittelte ihr ein passendes Angebot zu 1,17 Prozent Zinsen. Also kündigte sie den alten Kreditvertrag. Selbst das klappte nicht. BNP meldete sich nicht. Also fragte die Kreditnehmerin nach. Die Bestätigung dauere etwas, erfuhr sie nur. Als die Umschuldung anstand, hieß es: Die Kündigung sei nicht angekommen und der Vertrag hätte sich automatisch verlängert. Es bleibe bei dem Kredit und seinen hohen Zinsen.
Die Frau schaltete nun die Rechtsanwaltskanzlei Juest + Oprecht ein. Jetzt lenkte die Bank endlich ein und entließ die Frau aus dem Vertrag. Rechtsanwalt Achim Tiffe will nun aber mehr. Der Vertrag sei wegen sittenwidrig überhöhter Zinsen nichtig und die Bank müsse wegen der falschen Auskunft zur Restschuldversicherung Schadenersatz zahlen, erklärt er seine Sicht der Rechtslage.
Außerdem sei die Vertragsklausel unwirksam, wonach sich ein Vertrag nach Ende der Zinsbindung automatisch verlängere. Die Bank dagegen meint: Die Kundin habe automatisiert ein Angebot für die Verlängerung des Kredits erhalten und sich nicht rechtzeitig zurückgemeldet. Sie habe sie aus dem Vertrag entlassen, bevor sich Rechtsanwalt Tiffe bei ihr gemeldet habe. Über die Erkrankung 2018 habe das Unternehmen keine Informationen. Die Kreditnehmerin könne aber den Schaden nachträglich melden. Im übrigen handele es sich nicht um einen Standard-Immobilienkredit, sondern um eine Mischfinanzierung mit Beleihung jenseits des Immobilienwerts und hohem Ausfallrisiko.
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3 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Verbrauchern als Kreditnehmern eine Vermittlungsprovision in Rechnung zu stellen, ist absolut unüblich & 6,95 Prozent sind sehr hoch. Grundsätzlich ist ein Provision nicht ausgeschlossen, aber die Hürden sind sehr hoch. Die Einzelheiten sind in § 655a - d geregelt https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__655a.html
Hallo zusammen, 6,95% für die Vermittlung eines Darlehens ist doch auch Wucher, oder? Wie kann man sich diese wiederholen?
Oder ist das rechtmäßig?
Für ein Bündnis gegen Wucher fehlt der -gesetzgeberische- Einsatz der Bundesregierung, endlich den Provisionsdeckel von 2,5 Prozent für Restschuldversicherungen, Sofortrenten gegen Einmalzahlungen etc. zu beschließen. Der SPD-Finanzminister, der die schwarze Null propagiert , auf Investitionen des Staates in Zukunftstechnologien verzichtet, mit den Negativzinsen der EZB die Sparer enteignet und zu Provisionsexzessen und Wucherkreditkonditionen, die ca. 8,2 Millionen Schuldner knebeln, schweigt, verrät das Ideal der sozialen Gerechtigkeit!