Pfle­geeltern werden Diese Regeln gelten, diese Hilfen gibt es

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Pfle­geeltern werden - Diese Regeln gelten, diese Hilfen gibt es

Neue Familie.Gemein­sam verbrachte Zeit stärkt die Kinder­seele. © Westend61 / Michael Reusse

Können Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern leben, über­nehmen oft Pfle­geeltern. Wir sagen, was Sie tun müssen, wenn Sie selbst Pfle­geeltern werden möchten.

Mit vier Pflege­töchtern an der Ostsee

Es ist ruhig in Jennewitz an diesem Mitt­woch­mittag. Christiane und Ingo Kehl sind allein in ihrem Haus an der Ostsee, abge­sehen von zwei Hunden und ein paar Meer­schweinchen. Die 52-Jährige und der 59-Jährige könnten ein entspanntes Leben führen, die beiden eigenen Kinder sind längst erwachsen und ausgezogen. Doch ab 14 Uhr ist die Ruhe vorbei: Dann kommen ihre vier Pflege­töchter nach und nach aus dem Kinder­garten und der Schule.

Stabile Verhält­nisse und ein geregelter Alltag

Die vier Mädchen zwischen drei und zwölf Jahren wohnen alle hier, aber alle haben unterschiedliche leibliche Eltern. Das Ehepaar hat sie als Pflege­kinder aufgenommen, um ihnen stabile Verhält­nisse und einen geregelten Alltag zu bieten, den die Mädchen in ihren Herkunfts­familien nicht hatten.

Durch Zufall zur Pflegefamilie

„Wir sind in den 90er-Jahren von einer Drei-Zimmer-Wohnung in ein Haus gezogen und dachten uns, da ist noch Platz für ein weiteres Kind“, erinnert sich die Pflegemutter, die damals mit ihrem Mann in Berlin wohnte. Erneut schwanger werden wollte sie nicht. Über einen Spielkameraden ihrer Söhne, der in einem Heim lebte, kamen sie mit dem Thema Pflegefamilien in Berührung. „1999 haben wir unser erstes Pflegekind aufgenommen.“ Der Junge war zu dem Zeit­punkt drei Jahre alt. Er ist inzwischen ausgezogen. Seither hat das Ehepaar fünf weiteren Kindern ein Zuhause gegeben.

Modell Voll­zeit­pflege

Wenn Menschen Kinder bei sich aufnehmen, heißt diese Form der Hilfe Voll­zeit­pflege. Rund 81 000 junge Menschen lebten 2019 laut Statistischem Bundes­amt in Pflegefamilien. Weitere knapp 94 000 lebten in Heimen oder sons­tigen betreuten Wohn­formen, wobei sogenannte Fach­familien, bei denen eine Pflege­person eine pädagogische Ausbildung hat, dazu­zählen.

Zusammen­spiel von öffent­lichen und freien Trägern

Die Kinder- und Jugend­hilfe ist in Deutsch­land kommunal organisiert. Jugend­ämter als öffent­liche Träger der Jugend­hilfe koope­rieren häufig mit freien Trägern. Das können Vereine, Stiftungen oder Unternehmen sein, die Aufgaben wie die Betreuung der Pflegefamilien über­nehmen.

Befristete oder unbe­fristete Pflege

Bei Voll­zeit­pflege nehmen Einzel­personen oder Paare Kinder oder Jugend­liche bei sich auf und bekommen dafür finanzielle Unterstüt­zung (Pflegegeld, Elternzeit und Absicherung). Die leiblichen Eltern geben die Kinder entweder freiwil­lig ab, weil sie über­fordert oder nicht bereit für die Eltern­rolle sind, oder das Jugend­amt nimmt die Kinder von sich aus in Obhut, weil die Eltern sich nicht richtig um sie kümmern oder sie gefährden. Pflege­kinder werden ein Teil der neuen Familie, wohnen und schlafen dort.

Bei Dauer­pflege, auch allgemeine Voll­zeit­pflege genannt, ist das Pflege­verhältnis für einen langen Zeitraum angelegt – oft bis zur Voll­jährigkeit.

Kurz­zeit­pflege, die auch befristete Voll­zeit­pflege heißt, kommt infrage, wenn absehbar ist, dass das Kind in seine Herkunfts­familie zurück­kehren kann. In akuten Krisensituationen werden Kinder in einer Bereit­schafts­pflege versorgt, bis eine Dauer­pflegefamilie gefunden ist.

Informations­abende geben Über­blick

„Die Motivation der Menschen, ein Pflegekind aufzunehmen, ist ganz unterschiedlich“, sagt Ellen Hall­mann. Die Sozialpädagogin arbeitet bei Familien für Kinder, einem gemeinnützigen Unternehmen, das potenzielle Pfle­geeltern in Berlin berät. Bei ihr melden sich Paare, die keine Kinder bekommen können oder bei denen eine erneute Schwangerschaft nicht infrage kommt, gleich­geschlecht­liche Paare, Allein­stehende und Menschen mit religiöser Motivation. Die meisten interes­sieren sich für eine lang­fristig angelegte Pflege, bei der Kinder bis zur Voll­jährigkeit bleiben. Aber dafür gebe es keine Garantie. „In Berlin haben wir jedoch eine Rück­führungs­quote von nur 3 bis 6 Prozent“, so Hall­mann.

Pflege­kinder­dienst prüft Eignung

Am Anfang haben die Menschen meist viele Fragen. Deshalb veranstalten Ellen Hall­mann und ihre Kolleginnen regel­mäßig Informations­abende, um einen ersten Über­blick über das Thema zu geben. Danach folgt ein Vorbereitungs­kurs, in der Regel ein ganzer Samstag. Hall­mann: „Dieser Vorbereitungs­prozess dient der Entscheidungs­findung. Da sind auch immer Pfle­geeltern dabei, denen die Interes­senten Fragen stellen können.“ Wenn man danach weiter interes­siert ist, über­prüft der örtliche Pflege­kinder­dienst durch mehrere Gespräche und Haus­besuche, ob die Interes­senten sich als Pflege­personen eignen.

Über­prüfung durch das Jugend­amt

Eine solche Über­prüfung haben Christian Häckl, 39, und Kai Koeser, 42, aus dem nieder­sächsischen Stade hinter sich. Sie bewarben sich erst für eine Adoption – ohne Erfolg. Man habe ihnen signalisiert, dass ihnen als schwules Paar kein Adoptivkind vermittelt werde. Ohnehin gibt es in Deutsch­land deutlich weniger Adoptivkinder als Menschen, die sie aufnehmen möchten. Bei Pflege­kindern ist das Verhältnis anders herum. So saßen die inzwischen Verheirateten irgend­wann doch beim Pflege­kinder­dienst, obwohl sie sich das anfangs schlecht vorstellen konnten.

Umfang­reiche Selbst­auskunft

Häckl erzählt: „Der Prüf­prozess ist für alle potenziellen Pfle­geeltern in Hamburg sehr umfang­reich, auch vor dem Hintergrund des möglichen Miss­brauchs und der Vernach­lässigung von Kindern, weil es dort in der Vergangenheit schwerwiegende Fälle gegeben hat. Wir mussten Selbst­referate schreiben, Einblick in unsere psychische Belast­barkeit, finanzielle Situation und Gesundheit gewähren.“ Neun Monate haben Über­prüfung und Vorbereitung an der Hamburger Pfle­geeltern­schule Pfiff gedauert.

Ausgedehnte Kennen­lern­phase

Als sie dann von Hamburg in eine kleinere Stadt in Nieder­sachsen umzogen, wurde ein anderes Jugend­amt zuständig. Beim ersten Termin mit dem neuen Jugend­amt brachte die Mitarbeiterin bereits einen Vorschlag mit, zwei Schwestern. Die Anbahnung, eine Art Kennen­lern­phase, habe ein halbes Jahr gedauert. In anderen Fällen kann sie auch nur wenige Wochen dauern. „Die Kinder waren schon ein paar Jahre in einem Heim unterge­bracht“, sagt Kai Koeser. Dass die Mädchen nun bei zwei Männern aufwachsen, stelle kein Problem für die Zusammen­arbeit mit der leiblichen Mutter dar. Christian Häckl vermutet: „Vielleicht macht es die Situation sogar einfacher, weil wir keine direkte Konkurrenz sind.“

Sorgerecht bei leiblichen Eltern

Vermittelt ein Jugend­amt Kinder oder Jugend­liche erfolg­reich in eine Pflegefamilie, werden ein Pflege­vertrag geschlossen und Ziele in einem Hilfeplan fest­gehalten. Mindestens einmal im Jahr findet ein sogenanntes Hilf­eplange­spräch mit allen Beteiligten statt, also den leiblichen Eltern, den Pfle­geeltern, Mitarbeitern des Jugend­amtes, des Pflege­kinder­dienstes, gegebenenfalls dem Vormund und – ab einem gewissen Alter – dem Pflegekind selbst. Dabei besprechen die Anwesenden zum Beispiel die Regeln für Treffen mit den Herkunfts­eltern, auf welche Schule das Kind gehen soll und Fragen der religiösen Erziehung.

Was dürfen die Pfle­geeltern regeln?

„Pfle­geeltern dürfen Dinge des täglichen Lebens regeln“, erklärt Sozialpädagogin Hall­mann, sie haben die sogenannte Alltags­sorge. Andere Aspekte, die das Leben des Kindes nach­haltig beein­flussen, müssen sie in der Regel mit dem oder der Sorgeberechtigten besprechen. Die elterliche Sorge liegt in vielen Fällen weiterhin bei den leiblichen Eltern, so auch bei den vier Pflege­töchtern von Ingo und Christiane Kehl. Einen Arzt­besuch aufgrund einer Erkältung müssen sie nicht besprechen, eine plan­bare Operation dagegen schon.

Im Fall der Pflege­töchter aus Nieder­sachsen hat ein Familien­gericht das Sorgerecht in Teilen einer Amts­vormundin über­tragen. Sie ist die gesetzliche Vertreterin der Kinder und besucht sie etwa alle drei Monate, um mit ihnen zu spielen und zu erfahren, wie es ihnen geht.

Leibliche Eltern dürfen Kind treffen

Ob mit oder ohne Sorgerecht: Die leiblichen Eltern dürfen ihre Kinder regel­mäßig besuchen, sofern sie keine Gefähr­dung darstellen. Bei der Regenbogenfamilie geschieht das alle sechs Wochen. „Wir treffen uns auf neutralem Boden, entweder draußen oder in Räumen des Pflege­kinder­dienstes“, so Kai Koeser. Trotz des zusätzlichen Organisations­aufwands war es für die beiden Pflegeväter die richtige Entscheidung, auf diese Weise eine Familie zu gründen. Christian Häckl: „Wir sind wirk­lich froh, diesen Schritt gewagt zu haben. Zu 95 Prozent ist der Alltag der gleiche wie von ganz normalen Familien.“

Bei Problemen hilft das Jugend­amt

Die Mädchen, mitt­lerweile sechs und neun Jahre alt, wiesen bisher keine Anzeichen eines Traumas auf. „Im Vorbereitungs­kurs wurden uns Horrorszenarien gezeigt.“ Wutausbrüche, Aggressivität oder gestörtes Verhalten wie Essen horten zeige sich bei den Pflege­kindern nicht. „Und bei Problemen können wir uns an das Jugend­amt wenden und bekommen Unterstüt­zung. Das nehmen wir als Entlastung wahr“, sagt Pflege­vater Koeser. Deshalb ärgern sie sich im Nach­hinein nicht mehr, dass es mit der Adoption nicht geklappt hat. Dort gibt es kein solches Hilfenetz wie bei der Voll­zeit­pflege.

Pflege­kinder brauchen mehr Förderung

Das Ehepaar Kehl zieht keine so positive Bilanz der Hilfe durch die Jugend­ämter. Mit ihrem ersten Pflegesohn hatten sie viele Probleme. „Wenn wir Unterstüt­zung brauchten, ging es immer um die Kosten und die Frage, wer das bezahlen soll“, sagt der Pflege­vater. Das habe sich in den 21 Jahren, seit denen sie Pflegefamilie sind, nicht gewandelt. „Wir können da heute drüber lachen, weil wir in einem gewissen Alter sind, aber wenn ich jetzt jung und erst am Anfang wäre, würde mich das wahr­scheinlich demoti­vieren“, ergänzt seine Frau. Sie ist ehren­amtliche Vorsitzende von zwei Landes­verbänden des Vereins Pflege- und Adoptivfamilien (PFAD) und tauscht sich regel­mäßig mit anderen Mitgliedern aus. „Ich kenne kein Pflegekind, das nicht irgend­einen Mehr­bedarf an Förderung hat.“

Adoption im Erwachsenen­alter

Nach dem Auszug der Pflege­kinder bleibt die Verbindung zur Pflegefamilie häufig bestehen. Mit dem Erreichen der Voll­jährigkeit sind junge Erwachsene voll geschäfts­fähig und können selbst entscheiden, ob sie sich adoptieren lassen möchten. Das geht auch dann noch zu Bedingungen der Minderjäh­rigen­adoption, wenn sie bei der Pflegefamilie aufgewachsen sind, und hat weitreichende Folgen in Sachen Unter­halts­verpflichtungen und Erbschaft. Ihr erstes Pflegekind wünscht sich das. Christiane und Ingo Kehl haben sich noch nicht entschieden.

Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Special Adoption Volljähriger.

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Kommentarliste

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  • Problem_Jugendamt am 26.10.2023 um 16:27 Uhr
    Problem der "Selbstverwaltung"

    Das eigentliche Problem für Pflegefamilien ist der Umgang mit dem Jugendamt. Das Jugendamt läuft als "Selbstverwaltung", es gibt keine fachliche Prüfinstanz (bis auf die Gerichte - bis dort etwas verhandelt wird, ist eine falsche Entscheidung des JAs meist bereits im Alltag der Kinder umgesetzt und nicht mehr zu revidieren).
    In dieser Selbstverwaltung kontrolliert das Amt die eigene Arbeit und Qualität quasi selbst.
    Die Folge und meine Erfahrung mit dem JA Greifswald:
    Nicht ausreichendes Qualitätsmanagement, Intransparenz bei der Aufarbeitung von Fehlern (bspw. verweigern Mitarbeitende vor der Justiz die Aussage; Systematisch werden Pflegeeltern, welche Fehlern nachgehen, in Misskredit gebracht) und Ausübung von Druck gegen Pflegeeltern, um Entscheidungen durchzusetzen, für welche es keine fachlich-kompetente Argumentation zu geben scheint, führen zu den aktuellen Zuständen im Jugendamt, welche eine Arbeit zum Wohl des Kindes nicht sicherstellen kann.
    #defizitjugendamt

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.03.2022 um 11:36 Uhr
    Krankenversicherung

    @sta.baer: Ist der Ehemann freiwillig gesetzlich versichert, gibt es die Möglichkeit der Aufnahme in die beitrags­freie Familien­versicherung. Das gilt für alle Ehe- oder einge­tragenen Lebens­partner, die nicht haupt­beruflich selbst­ständig sind. Und deren monatlichen Einnahmen höchs­tens 470 Euro betragen (Minijob 450 Euro).

  • sta.baer am 05.03.2022 um 19:20 Uhr
    Krankenversicherung

    Liebes Test Team,
    wie ist denn die Pflegemutter bei einer befristeten Vollzeitpflege oder dauerhaften Vollzeitpflege krankenversichert, wenn sie keiner weiteren Arbeit nachgeht und der Ehemann freiwillig gesetzlich versichert ist?
    Vielen Dank

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.07.2020 um 14:02 Uhr
    Altersvorsorge für Pflegeeltern

    @ Kuckucksmama: Die Zuschüsse gibt es für die Pflegeeltern. Dies ist mit der Überschrift „Welche staatlichen Leistungen bekommen Pflegeeltern?“ klar gestellt. Das Jugendamt erstattet Beiträge für eine private Unfallversicherung (der Pflegeperson) bis zu einer bestimmten Beitragshöhe sowie Beiträge für die private Altersvorsorge (der Pflegeperson). Einen Zuschuss zur Altersvorsorge gibt es pro Kind. (PH)

  • Kuckucksmama am 04.07.2020 um 11:01 Uhr
    Altersvorsorge für Pflegeeltern

    Liebes Test-Team,
    der Abschnitt über die Altersversorgung ist nicht so ganz richtig. Die Pflegekinder bekommen keine Altersversorgung bezahlt. Der Zuschuss zur Altersversorgung ist für den Pflegeelternteil, der keiner bezahlten Erwerbstätigkeit nachgeht, da er sich ja um die Pflegekinder kümmert. Mein Ehemann zahlt für mich in die gesetzliche Rentenversicherung jeden Monat 300 Euro ein, damit ich später mal wenigstens eine kleine Altersrente bekomme. Und das Jugendamt zahlt mir dafür zusammen mit dem Pflegegeld einen Zuschuss von 42 Euro monatlich.
    Liebe Grüße
    Bettina