49-Euro-Ticket für Bus und Bahn
Bund und Länder haben sich geeinigt: Das 49-Euro-Ticket startet im Mai 2023. Es wird Nachfolger des günstigen ÖPNV-Ticket für 9 Euro im Monat und ermöglicht ebenfalls bundesweit Fahrten in allen regionalen Bussen und Bahnen. Fernzüge sind weiter tabu. Ab 2024 könnte das Ticket teurer werden, 2025 ist die Finanzierung nicht mehr gesichert.
Geld fürs Heizen für Menschen im Ruhestand
Ab dem 1. Dezember 2022 erhalten auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Sie wird über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Rentner, die einen Minijob haben und darüber bereits im September 2022 die Pauschale erhielten, können noch einmal kassieren. Für Gaskunden wird der Staat einmalig im Dezember 2022 einen monatlichen Abschlag übernehmen. Die Umsatzsteuer auf Gas ist seit Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Das gilt bis zum 31. März 2024.
An Wohngeldempfänger wird ein einmaliger Zuschuss von 415 Euro (1 Person) oder 540 Euro (2 Personen) sowie 100 Euro für jede weitere Person im Haushalt ausgeschüttet. Anspruch hat jeder, der von September bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezieht.
Schüler, Azubis und Studierende, die in diesem Zeitraum mindestens einen Monat lang Schüler-Bafög, Ausbildungsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Bafög oder den Unterhaltsbeitrag zum Aufstiegs-Bafög beziehen, bekommen einen einmaligen Heizkosten-Zuschuss von 345 Euro. Sie müssen außerhalb der elterlichen Wohnung leben, dürfen kein Wohngeld beziehen oder als Haushaltsmitglied eines Wohngeldempfängers aufgeführt sein.
Alle Studenten und Studentinnen sowie Fachschülerinnen und Fachschüler, die am 1. Dezember 2022 eingeschrieben sind oder eine Fachausbildung machen, bekommen außerdem jeweils 200 Euro als Zuschuss, ohne Bedingungen. Sie müssen das Geld über eine digitale Plattform beantragen, die noch im Aufbau ist. Es wird voraussichtlich Anfang 2023 ausgezahlt.
Mehr Geld für Kinder
Das Kindergeld wird ab 1. Januar 2023 für das erste, zweite und dritte Kind um jeweils 18 Euro im Monat angehoben – auf 237 Euro. Ab dem vierten Kind gibt es 250 Euro. Auch der Kinderfreibetrag steigt: für jedes Elternteil rückwirkend für 2022 von 2 730 Euro auf 2 810 Euro. Ab dem Jahr 2023 gibt es jeweils 2 880 Euro, und 2 994 Euro ab 2024.
Mit dem Kinderzuschlag bekommen einkommensschwache Familien monatlich bis zu 229 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Das soll unter anderem Kindern mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Ab Januar 2023 gibt es 250 Euro Zuschlag.
Steuererleichterungen für Beschäftigte
Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet und ausgeweitet. Ab 2023 sind für Beschäftigte weiterhin 5 Euro pro Tag in Heimarbeit als Werbungskosten absetzbar. Statt bisher 120 Tage akzeptiert das Finanzamt allerdings bis zu 200 Tage im Homeoffice. Heimarbeitende können so bis zu 1 000 Euro geltend machen.
Der Sparer-Pauschbetrag für Anlegerinnen und Anleger steigt von 801 Euro auf 1 000 Euro. Damit wird die private Altersvorsorge gestärkt – damit sich Sparen und Investieren lohnt.
Erwerbstätige sollen ab 1. Januar 2023 ihre Beiträge zur Altersvorsorge zu 100 Prozent absetzen können – zwei Jahre früher als geplant. Zugleich werden 2023 – nach derzeitigem Stand – dann 83 Prozent der Rente in der Auszahlungsphase besteuert.
Wer einen Midi-Job hat, darf ab 1. Oktober 1 600 Euro statt 1 300 verdienen, ab 1. Januar 2023 sind es dann 2 000 Euro.
Firmen unter die Arme gegriffen
Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld wurde über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Die Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt auf 7 Prozent gesenkt.
Aus Hartz IV soll Bürgergeld werden
Ab 1. Januar 2023 soll die Grundsicherung Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2 Bürgergeld heißen. Es soll weniger Sanktionen geben, deutliche Erhöhungen sind beim sogenannten Schonvermögen geplant. Die Betroffenen sollen außerdem ab Jahresbeginn statt 449 Euro (1 Person) 502 Euro pro Monat erhalten. Die Reform muss durch den Bundesrat und kann noch an der Zustimmung der Opposition scheitern.
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@gertwiggo: vielen Dank für Ihren Beitrag. Leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, den Verbrauchern einen Weg durch den Dschungel politischer Entscheidungen zu bahnen, nicht aber, Ansprüche Einzelner geltend zu machen. Wiewohl das Argument des Ministeriums nicht überzeugt, da geben wir Ihnen Recht. Apotheker, Rechtsanwälte und Ärztekammern in vielen Bundesländern haben bereits 2022 dagegen mobil gemacht. Auch die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke hält den Ausschluss für nicht haltbar. Das Brandenburgische Versorgungswerk der Anwälte prüft nun die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde. Wir denken, nur so kann es womöglich gelingen.
Von dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe ich auf meine Frage, warum ich als Rentner bei einem berufsständischem Versorgungswerk keine Anspruchsberechtigung auf die Energiepreispauschale "für ALLE" habe, folgende Antwort bekommen: "Hintergrund der Nichtberechtigung sei der Umstand, dass die berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Landesrecht beruhen. Eine Klärung, ob diese Rentnergruppe die Energiepreispauschale erhält, muss auf Landesebene erfolgen."
Da die Energiepreispauschale aus Steuermitteln finanziert wird, spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob Landesrecht oder Bundesrecht vorhanden ist. Die Pauschale wird nicht aus Mitteln der Rentenbeiträge finanziert. Ich müsste also als Steuern zahlender Alterseinkünftebezieher (Rentner) genauso von der Energiepreispauschale profitieren, wie gesetzlich Rentenversicherte. Was meinen Sie dazu? Können Sie mir helfen?
@JJT2604: Anspruchsberechtigt sind u. a. nachfolgende Personen: Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen ([Saison ]Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Transferkurzarbeitergeld etc.); siehe § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (nicht anspruchsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld I, weil kein Dienstverhältnis besteht): Darauf weist auch das Bundesfinanzministerium hin unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
ist das ein Fall, der durchs Raster fällt?
Eine Person, die bis März d. J. Arbeitslosengeld erhalten hat, aber wegen Krankheit nun Krankengeld erhält, bekommt augenscheinlich keine Pauschale.
Keiner kann Auskunft geben.
Wer kann was dazu sagen?
Amerika hat es vorgemacht: Jeder Bürger bekommt einen Gutschein in Höhe von XXX Dollar und gut ist. In Deutschland muss alles kontrolliert und gesteuert werden - angeblich damit es gerechter ist. Damit kommen ungerechte Gesetze raus die x-mal korrigiert und angepasst werden müssen und gegen man dann immer noch wegen Diskrimierung klagen kann.
Beispiel Gasabschlag:
Was ist mit denen die mit Holz heizen? Haben wir vergessen, wird nachgezogen.
Was ist mit denen die mit Wärmepumpe heizen? Gibt doch einen Strompreisdeckel. Auf die Mondpreise, die bereits der Grundversorger unterbietet?
Was ist mit den Menschen die einen Öl-/ Gastank haben? Müssen wir auch noch nachziehen...
Was ist mit denen die das ganze Chaos zum betrügen nutzen wollen (Abschlag im Dezember wird dann erstaunlich groß sein)? WAS - wie können Sie annehmen, dass jemand auf solche Ideen käme? Das wäre doch total unsolidarisch...
Es sind unsere Gelder die hier verbrannt werden - und unsere zukünftigen Schulden.