Drittes Entlastungs­paket Hilfen für Gaskunden, 49-Euro-Ticket

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Drittes Entlastungs­paket - Hilfen für Gaskunden, 49-Euro-Ticket

Abge­dreht. Die Energiepreise steigen enorm. Der Staat hat zur finanziellen Entlastung drei Pakete beschlossen. © Getty Images / Joerg Kropp

Gasabschlag im Dezember, Heizgeld für Rentner, mehr Zulagen für Kinder, etliche Steuer­erleichterungen: Der Staat hilft. Fest steht nun: Das 49 Euro-Ticket kommt.

Diese Zuschüsse sollen kommen

49-Euro-Ticket für Bus und Bahn

Bund und Länder haben sich geeinigt: Das 49-Euro-Ticket startet im Mai 2023. Es wird Nach­folger des güns­tigen ÖPNV-Ticket für 9 Euro im Monat und ermöglicht ebenfalls bundes­weit Fahrten in allen regionalen Bussen und Bahnen. Fernzüge sind weiter tabu. Ab 2024 könnte das Ticket teurer werden, 2025 ist die Finanzierung nicht mehr gesichert.

Geld fürs Heizen für Menschen im Ruhe­stand

Ab dem 1. Dezember 2022 erhalten auch Rentne­rinnen und Rentner eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Sie wird über die Deutsche Renten­versicherung ausgezahlt. Rentner, die einen Minijob haben und darüber bereits im September 2022 die Pauschale erhielten, können noch einmal kassieren. Für Gaskunden wird der Staat einmalig im Dezember 2022 einen monatlichen Abschlag über­nehmen. Die Umsatz­steuer auf Gas ist seit Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Das gilt bis zum 31. März 2024.

An Wohngeldempfänger wird ein einmaliger Zuschuss von 415 Euro (1 Person) oder 540 Euro (2 Personen) sowie 100 Euro für jede weitere Person im Haushalt ausgeschüttet. Anspruch hat jeder, der von September bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohn­geld bezieht.

Schüler, Azubis und Studierende, die in diesem Zeitraum mindestens einen Monat lang Schüler-Bafög, Ausbildungs­geld, Berufs­ausbildungs­beihilfe, Bafög oder den Unter­halts­beitrag zum Aufstiegs-Bafög beziehen, bekommen einen einmaligen Heiz­kosten-Zuschuss von 345 Euro. Sie müssen außer­halb der elterlichen Wohnung leben, dürfen kein Wohn­geld beziehen oder als Haus­halts­mitglied eines Wohn­geld­empfängers aufgeführt sein.

Alle Studenten und Studentinnen sowie Fach­schüle­rinnen und Fach­schüler, die am 1. Dezember 2022 einge­schrieben sind oder eine Fach­ausbildung machen, bekommen außerdem jeweils 200 Euro als Zuschuss, ohne Bedingungen. Sie müssen das Geld über eine digitale Platt­form beantragen, die noch im Aufbau ist. Es wird voraus­sicht­lich Anfang 2023 ausgezahlt.

Mehr Geld für Kinder

Das Kindergeld wird ab 1. Januar 2023 für das erste, zweite und dritte Kind um jeweils 18 Euro im Monat ange­hoben – auf 237 Euro. Ab dem vierten Kind gibt es 250 Euro. Auch der Kinder­frei­betrag steigt: für jedes Eltern­teil rück­wirkend für 2022 von 2 730 Euro auf 2 810 Euro. Ab dem Jahr 2023 gibt es jeweils 2 880 Euro, und 2 994 Euro ab 2024.

Mit dem Kinderzuschlag bekommen einkommens­schwache Familien monatlich bis zu 229 Euro pro Kind zusätzlich zum Kinder­geld. Das soll unter anderem Kindern mehr Teilhabe am gesell­schaftlichen Leben ermöglichen. Ab Januar 2023 gibt es 250 Euro Zuschlag.

Steuer­erleichterungen für Beschäftigte

Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet und ausgeweitet. Ab 2023 sind für Beschäftigte weiterhin 5 Euro pro Tag in Heim­arbeit als Werbungskosten absetz­bar. Statt bisher 120 Tage akzeptiert das Finanz­amt allerdings bis zu 200 Tage im Home­office. Heim­arbeitende können so bis zu 1 000 Euro geltend machen.

Der Sparer-Pausch­betrag für Anle­gerinnen und Anleger steigt von 801 Euro auf 1 000 Euro. Damit wird die private Alters­vorsorge gestärkt – damit sich Sparen und Investieren lohnt.

Erwerbs­tätige sollen ab 1. Januar 2023 ihre Beiträge zur Alters­vorsorge zu 100 Prozent absetzen können – zwei Jahre früher als geplant. Zugleich werden 2023 – nach derzeitigem Stand – dann 83 Prozent der Rente in der Auszahlungs­phase besteuert.

Wer einen Midi-Job hat, darf ab 1. Oktober 1 600 Euro statt 1 300 verdienen, ab 1. Januar 2023 sind es dann 2 000 Euro.

Firmen unter die Arme gegriffen

Die Sonder­regelungen für das Kurzarbeitergeld wurde über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Die Umsatz­steuer in der Gastronomie bleibt auf 7 Prozent gesenkt.

Aus Hartz IV soll Bürgergeld werden

Ab 1. Januar 2023 soll die Grund­sicherung Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2 Bürgergeld heißen. Es soll weniger Sanktionen geben, deutliche Erhöhungen sind beim sogenannten Schon­vermögen geplant. Die Betroffenen sollen außerdem ab Jahres­beginn statt 449 Euro (1 Person) 502 Euro pro Monat erhalten. Die Reform muss durch den Bundes­rat und kann noch an der Zustimmung der Opposition scheitern.

Diese Entlastungen sind beschlossen

Zuschuss für Energiekosten

Im September 2022 haben Beschäftigte einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300 Euro brutto erhalten. Er ist steuer­pflichtig, aber sozial­abgabenfrei und soll die hohen Energiepreise abfedern. Die Pauschale wird bei Angestellten mit dem Gehalt ausgezahlt.

Bei Selbst­ständigen gibt es eine einmalige Senkung der Einkommensteuer­voraus­zahlung um 300 Euro. Die Voraus­zahlung für das dritte Quartal 2022 wird entsprechend gekürzt. Das Finanz­amt schickt vorab einen geänderten Bescheid.

Auch Minijobber, Auszubildende, Menschen im Freiwil­ligen­dienst, Menschen mit Behin­derungen, die in einer solchen Werk­statt arbeiten, Werk­studenten und Studenten im bezahlten Praktikum erhalten die Pauschale. Minijobber mit mehreren Anstel­lungen bekommen das Geld von ihrem Haupt­arbeit­geber. Diesem müssen sie dafür schriftlich bescheinigen, dass er das „erstes Dienst­verhältnis“ darstellt. Auch wer zwei reguläre Jobs hat, bekommt die Pauschale nur einmal. Wer angestellt arbeitet und nebenbei selbst­ständig tätig ist, bekommt die Pauschale von seinem Arbeit­geber. Wird sie zudem von seiner Einkommens­steuer­voraus­zahlung abge­zogen, fordert das Finanz­amt sie 2023 zurück.

Wer 2022 gearbeitet hat, bekommt die Energiepreispauschale

Auch wer im September 2022 in Elternzeit, Rente oder Pension ist, aber in den ersten Monaten des Jahres noch gearbeitet hat oder in den letzten Monaten des Jahres wieder arbeiten wird, bekommt den Bonus. Er wird aber erst über die Steuererklärung für 2022 durchs Finanz­amt verrechnet. So wird es auch bei Minijobbern gehand­habt, die bei privaten Arbeit­gebern arbeiten, etwa putzen oder babysitten, wo die Pauschale nicht über den Arbeit­geber ausgezahlt wird.

„Voraus­setzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeits­verhält­nisses ist die Ernst­haftig­keit der Vereinbarung und deren tatsäch­liche Durch­führung“, betont ein Sprecher des Bundes­finanz­ministeriums. „Einkünfte aus einem Arbeits­verhältnis“ bedeutet, dass mit der vertraglich vereinbarten Tätig­keit wirk­lich Geld verdient werden soll. Arbeits­verträge unter Angehörigen etwa müssen zivilrecht­lich wirk­sam sein und dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Auch für einen Minijob braucht es demnach eine Anmeldung bei Knapp­schaft oder Krankenkasse. Zeit­punkt und Dauer solch eines Arbeits­verhält­nisses sind aber nicht fest­gelegt.

Menschen ohne Beschäftigung, wie einige Rentner und Rentne­rinnen, bekommen die Pauschale nicht.

Volle Pauschale nur bei sehr geringem Einkommen

Da die Pauschale steuer­pflichtig ist, erhalten nur Personen, deren Einkünfte unter dem steuerlichen Grund­frei­betrag in Höhe von 10 374 Euro pro Jahr liegen, die vollen 300 Euro ausgezahlt. Bei allen anderen wird das Geld versteuert – je nach individuellem Steu­ersatz.

Erstattung über die Steuererklärung

Wer im September kein Gehalt oder Lohn­ersatz­leistungen wie Krankengeld oder Eltern­geld bekommt, aber Anspruch auf die Energiepreispauschale hat, erhält das Geld mit der nächsten Steuererklärung. Das Finanz­amt prüft auto­matisch, ob Anspruch besteht und setzt die Pauschale mit dem Steuer­bescheid fest.

Tipp: Wenn Sie bisher keine Steuererklärung machen, sollten Sie das für 2022 ausnahms­weise tun, sofern Sie von der Energiepreispauschale nur dann profitieren können.

Diese Entlastungen gab oder gibt es schon

9-Euro-Ticket für öffent­lichen Nahverkehr

Bis zum 31. August 2022 gab es ein vergünstigtes Ticket für den öffent­lichen Nahverkehr. Pro Monat kostete es 9 Euro. Damit konnten U-Bahn, Bus, Straßenbahn, S-Bahn, Regionalbahn und andere Nahverkehrs­züge genutzt werden. Das Ticket galt nicht in ICE, Intercity, Eurocity, Flix­zug oder Fernbus. Auch Abonnenten zahlten nur 9 Euro, die über­zähligen Beiträge wurden verrechnet. Um ein Nach­folge-Ticket wird weiter gerungen. Der Preis könnte sich auf 49 bis 69 Euro pro Monat belaufen.

Heiz­kosten­zuschuss für Wohn­geld- und Bafög-Empfänger

Aufgrund der gestiegenen Heiz­kosten bekommen unter anderem alle Empfänger und Empfängerinnen von Bafög und Wohngeld eine Pauschale. Das Geld wurde bereits oder wird noch auto­matisch über­wiesen. Es soll bei den Nebenkostenabrechnungen entlasten.

Bafög. Für Studierende und Schüler gibt es 230 Euro. Das Geld bekommen auch Azubis, die Ausbildungs­beihife erhalten und Personen, die Aufstiegs-Bafög bekommen.

Wohn­geld. Wie viel Geld es gibt, hängt von der Größe des Haus­halts ab: Wohn­geld­haushalte mit einer Personen bekommen 270 Euro, mit zwei Personen 350 Euro und für jede weitere Person 70 Euro.

Höhere Pauschale für Pendler

Menschen, die weite Wege zur Arbeit fahren müssen, sind von den hohen Benzin-Preisen besonders betroffen. Ab dem 21. Kilo­meter ihrer Fahrts­trecke können Fernpendler dafür rück­wirkend zum 1. Januar 2022 nun 3 Cent pro Kilo­meter mehr in der Steuererklärung geltend machen, also 38 Cent. Das soll zunächst bis 2026 gelten.

Tank­rabatt

Die Energiesteuer auf Treibstoff war bis zum 31. August 2022 abge­senkt. Damit sollte Tanken vorüber­gehend während des Sommers billiger werden. Der Steu­ersatz für Benzin verringerte sich um fast 30 Cent pro Liter, bei Diesel waren es gut 14 Cent pro Liter.

Höherer Grund­frei­betrag

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer ist von von 9 984 Euro auf 10 347 Euro ange­hoben worden. Damit erhöht sich die Grenze, ab der man Einkommensteuer zahlen muss. Wer mit seinen Einkünften darunter liegt, wird so entlastet. Dies gilt rück­wirkend ab dem 1. Januar 2022.

Höhere Werbungs­kostenpauschale

Die Werbungskostenpauschale, die Angestellte in der Steuererklärung geltend machen können, ist von bisher 1 000 auf 1 200 Euro erhöht worden. Davon profitieren alle Steuer­pflichtigen, die nicht ohnehin höhere Jobkosten haben.

Mehr Geld für Kinder

Familien, die auf Sozial­leistungen angewiesen sind, werden schon seit Juli 2022 stärker unterstützt. Kinder und Jugend­liche bekommen aktuell 20 Euro mehr im Monat. Der Höchst­betrag für den Kinderzuschlag steigt damit von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Mit dem dritten Entlastungs­paket soll er auf 250 Euro steigen. Außerdem gab es für jedes Kind, das Kindergeld erhält, im Juli 2022 einmalig einen Bonus von 100 Euro, der für alle Familien galt und etwaige Sozial­leistungen nicht verminderte. Auch geflüchtete Kinder aus der Ukraine, die nach dem Asylbewerber­leistungs­gesetz Kinder­geld erhalten, bekamen die 100 Euro.

Geld für erwachsene Sozial­leistungs­bezieher

Erwachsene, die Sozial­leistungen wie Arbeitslosengeld 2, Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, erhielten im Juli 2022 eine Einmalzahlung von 200 Euro, um die gestiegenen Lebens­haltungs­kosten abzu­federn. Arbeitslosengeld-1-Empfänger erhielten einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.04.2023 um 10:44 Uhr
Energiepreispauschale

@gertwiggo: vielen Dank für Ihren Beitrag. Leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, den Verbrauchern einen Weg durch den Dschungel politischer Entscheidungen zu bahnen, nicht aber, Ansprüche Einzelner geltend zu machen. Wiewohl das Argument des Ministeriums nicht überzeugt, da geben wir Ihnen Recht. Apotheker, Rechtsanwälte und Ärztekammern in vielen Bundesländern haben bereits 2022 dagegen mobil gemacht. Auch die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke hält den Ausschluss für nicht haltbar. Das Brandenburgische Versorgungswerk der Anwälte prüft nun die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde. Wir denken, nur so kann es womöglich gelingen.

gertwiggo am 02.04.2023 um 12:57 Uhr
Energiepreispauschale

Von dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe ich auf meine Frage, warum ich als Rentner bei einem berufsständischem Versorgungswerk keine Anspruchsberechtigung auf die Energiepreispauschale "für ALLE" habe, folgende Antwort bekommen: "Hintergrund der Nichtberechtigung sei der Umstand, dass die berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Landesrecht beruhen. Eine Klärung, ob diese Rentnergruppe die Energiepreispauschale erhält, muss auf Landesebene erfolgen."
Da die Energiepreispauschale aus Steuermitteln finanziert wird, spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob Landesrecht oder Bundesrecht vorhanden ist. Die Pauschale wird nicht aus Mitteln der Rentenbeiträge finanziert. Ich müsste also als Steuern zahlender Alterseinkünftebezieher (Rentner) genauso von der Energiepreispauschale profitieren, wie gesetzlich Rentenversicherte. Was meinen Sie dazu? Können Sie mir helfen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.12.2022 um 16:49 Uhr
Energiepreispauschale auch bei Krankengeld?

@JJT2604: Anspruchsberechtigt sind u. a. nachfolgende Personen: Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen ([Saison ]Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Transferkurzarbeitergeld etc.); siehe § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (nicht anspruchsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld I, weil kein Dienstverhältnis besteht): Darauf weist auch das Bundesfinanzministerium hin unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

JJT2604 am 21.12.2022 um 14:59 Uhr
Energiepreispauschale auch bei Krankengeld?

ist das ein Fall, der durchs Raster fällt?
Eine Person, die bis März d. J. Arbeitslosengeld erhalten hat, aber wegen Krankheit nun Krankengeld erhält, bekommt augenscheinlich keine Pauschale.
Keiner kann Auskunft geben.
Wer kann was dazu sagen?

WhatEverYouWantToBe am 11.11.2022 um 12:04 Uhr
Deutsche Bürokratie soweit das Auge reicht

Amerika hat es vorgemacht: Jeder Bürger bekommt einen Gutschein in Höhe von XXX Dollar und gut ist. In Deutschland muss alles kontrolliert und gesteuert werden - angeblich damit es gerechter ist. Damit kommen ungerechte Gesetze raus die x-mal korrigiert und angepasst werden müssen und gegen man dann immer noch wegen Diskrimierung klagen kann.
Beispiel Gasabschlag:
Was ist mit denen die mit Holz heizen? Haben wir vergessen, wird nachgezogen.
Was ist mit denen die mit Wärmepumpe heizen? Gibt doch einen Strompreisdeckel. Auf die Mondpreise, die bereits der Grundversorger unterbietet?
Was ist mit den Menschen die einen Öl-/ Gastank haben? Müssen wir auch noch nachziehen...
Was ist mit denen die das ganze Chaos zum betrügen nutzen wollen (Abschlag im Dezember wird dann erstaunlich groß sein)? WAS - wie können Sie annehmen, dass jemand auf solche Ideen käme? Das wäre doch total unsolidarisch...
Es sind unsere Gelder die hier verbrannt werden - und unsere zukünftigen Schulden.