9-Euro-Ticket für öffentlichen Nahverkehr
Bis zum 31. August 2022 gab es ein vergünstigtes Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Pro Monat kostete es 9 Euro. Damit konnten U-Bahn, Bus, Straßenbahn, S-Bahn, Regionalbahn und andere Nahverkehrszüge genutzt werden. Das Ticket galt nicht in ICE, Intercity, Eurocity, Flixzug oder Fernbus. Auch Abonnenten zahlten nur 9 Euro, die überzähligen Beiträge wurden verrechnet. Um ein Nachfolge-Ticket wird weiter gerungen. Der Preis könnte sich auf 49 bis 69 Euro pro Monat belaufen.
Heizkostenzuschuss für Wohngeld- und Bafög-Empfänger
Aufgrund der gestiegenen Heizkosten bekommen unter anderem alle Empfänger und Empfängerinnen von Bafög und Wohngeld eine Pauschale. Das Geld wurde bereits oder wird noch automatisch überwiesen. Es soll bei den Nebenkostenabrechnungen entlasten.
Bafög. Für Studierende und Schüler gibt es 230 Euro. Das Geld bekommen auch Azubis, die Ausbildungsbeihife erhalten und Personen, die Aufstiegs-Bafög bekommen.
Wohngeld. Wie viel Geld es gibt, hängt von der Größe des Haushalts ab: Wohngeldhaushalte mit einer Personen bekommen 270 Euro, mit zwei Personen 350 Euro und für jede weitere Person 70 Euro.
Höhere Pauschale für Pendler
Menschen, die weite Wege zur Arbeit fahren müssen, sind von den hohen Benzin-Preisen besonders betroffen. Ab dem 21. Kilometer ihrer Fahrtstrecke können Fernpendler dafür rückwirkend zum 1. Januar 2022 nun 3 Cent pro Kilometer mehr in der Steuererklärung geltend machen, also 38 Cent. Das soll zunächst bis 2026 gelten.
Tankrabatt
Die Energiesteuer auf Treibstoff war bis zum 31. August 2022 abgesenkt. Damit sollte Tanken vorübergehend während des Sommers billiger werden. Der Steuersatz für Benzin verringerte sich um fast 30 Cent pro Liter, bei Diesel waren es gut 14 Cent pro Liter.
Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer ist von von 9 984 Euro auf 10 347 Euro angehoben worden. Damit erhöht sich die Grenze, ab der man Einkommensteuer zahlen muss. Wer mit seinen Einkünften darunter liegt, wird so entlastet. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
Höhere Werbungskostenpauschale
Die Werbungskostenpauschale, die Angestellte in der Steuererklärung geltend machen können, ist von bisher 1 000 auf 1 200 Euro erhöht worden. Davon profitieren alle Steuerpflichtigen, die nicht ohnehin höhere Jobkosten haben.
Mehr Geld für Kinder
Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, werden schon seit Juli 2022 stärker unterstützt. Kinder und Jugendliche bekommen aktuell 20 Euro mehr im Monat. Der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag steigt damit von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Mit dem dritten Entlastungspaket soll er auf 250 Euro steigen. Außerdem gab es für jedes Kind, das Kindergeld erhält, im Juli 2022 einmalig einen Bonus von 100 Euro, der für alle Familien galt und etwaige Sozialleistungen nicht verminderte. Auch geflüchtete Kinder aus der Ukraine, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kindergeld erhalten, bekamen die 100 Euro.
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@JJT2604: Anspruchsberechtigt sind u. a. nachfolgende Personen: Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen ([Saison ]Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Transferkurzarbeitergeld etc.); siehe § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (nicht anspruchsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld I, weil kein Dienstverhältnis besteht): Darauf weist auch das Bundesfinanzministerium hin unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
ist das ein Fall, der durchs Raster fällt?
Eine Person, die bis März d. J. Arbeitslosengeld erhalten hat, aber wegen Krankheit nun Krankengeld erhält, bekommt augenscheinlich keine Pauschale.
Keiner kann Auskunft geben.
Wer kann was dazu sagen?
Amerika hat es vorgemacht: Jeder Bürger bekommt einen Gutschein in Höhe von XXX Dollar und gut ist. In Deutschland muss alles kontrolliert und gesteuert werden - angeblich damit es gerechter ist. Damit kommen ungerechte Gesetze raus die x-mal korrigiert und angepasst werden müssen und gegen man dann immer noch wegen Diskrimierung klagen kann.
Beispiel Gasabschlag:
Was ist mit denen die mit Holz heizen? Haben wir vergessen, wird nachgezogen.
Was ist mit denen die mit Wärmepumpe heizen? Gibt doch einen Strompreisdeckel. Auf die Mondpreise, die bereits der Grundversorger unterbietet?
Was ist mit den Menschen die einen Öl-/ Gastank haben? Müssen wir auch noch nachziehen...
Was ist mit denen die das ganze Chaos zum betrügen nutzen wollen (Abschlag im Dezember wird dann erstaunlich groß sein)? WAS - wie können Sie annehmen, dass jemand auf solche Ideen käme? Das wäre doch total unsolidarisch...
Es sind unsere Gelder die hier verbrannt werden - und unsere zukünftigen Schulden.
Wahnsinn wieviel der Staat an Gelder locker macht. Wir Selbstständige mit einem kleinen Unternehmen, 2/3 Angestellte und Umsatz unter einer Million zahlen fleißig Steuern, aber fallen am Ende der Kette runter. Was gibt es für uns an Vergünstigungen oder Steuernachlass.
@lorenz47: Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Fragen zur Energiepreispauschale beantwortet das Bürgertelefon des BM für Arbeit und Soziales
Mo – Do 8 – 20 Uhr Tel. 030 221 911 001