Anleger von geschlossenen Fonds sollen besser geschützt werden. Die Bundesregierung plant, für den Vertrieb solcher Produkte die Anforderungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz anzuwenden.
Für geschlossene Fonds würden die gleichen Beratungsstandards gelten wie für Wertpapiere. Die Beratung muss zum Beispiel anlegergerecht sein und Provisionen müssen offengelegt werden. Die Produktinformationsblätter müssten die Chancen und Risiken des Angebots zusammenfassen. Freie Vermittler sollen sich künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) registrieren lassen und Fachkenntnisse vorweisen. Die Bafin soll die Verkaufsprospekte auch stärker inhaltlich prüfen. Bisher prüft sie nur auf die Vollständigkeit. Die Verjährungsfristen für die Prospekthaftung sollen verlängert werden. Für Fehler im Prospekt haften Anbieter derzeit maximal sechs Monate nach Auflage des Prospekts.
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