
Mit ihrem Investment können Anleger auch mal Schiffbruch erleiden.
P&R, Infinus, Fubus: Gehen Unternehmen pleite, die sich über den grauen Kapitalmarkt finanzieren, bekommen Anleger oft Post vom Insolvenzverwalter – mit der Aufforderung, bereits erhaltenes Geld zurückzuzahlen. In einigen Fällen können sie sich dagegen wehren. Die Finanzmarktexperten der Stiftung Warentest klären auf über riskante Anlageformen wie Direktinvestments, Nachrangdarlehen und geschlossene Fonds – und sagen, was Anleger im Pleitefall tun können.
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Insolvenzverwalter fordert oft Geld von Anlegern zurück
Pleitefälle von Unternehmen wie dem Containervertrieb P&R und dem Finanzkonzern Infinus bescheren vielen Anlegern Verluste. Oft stellen die Insolvenzverwalter darüber hinaus noch Rückforderungen. Ob Anleger mit solch unangenehmer Post rechnen müssen oder nicht, hängt von der Art ihrer Geldanlage und den vertraglichen Regelungen ab. Anleger müssen erhaltene Zahlungen häufig zurücküberweisen, wenn sie nicht aus echten Gewinnen stammten oder wenn sie nicht vertraglich fest vereinbart waren.
Rückforderungen im Insolvenzfall – das bietet unser Special
Erläuterung der Rechtslage. Die Stiftung Warentest erklärt, warum Insolvenzverwalter manchmal noch nach Jahren Rückforderungen stellen und in welchen Fällen die Chancen gut sind, sich zu wehren.
Tipps für den Streitfall. Sie erfahren, wann es sinnvoll ist, die Rückforderung des Insolvenzverwalters erst prüfen zu lassen statt gleich zu zahlen. Anhand von Fallbeispielen zeigen wir, wie Anleger Rückforderungen erfolgreich anfechten.
Übersicht nach Anlageformen. Unsere Tabelle zeigt wann für Direktinvestments, Festzinsanleihen, Orderschuldverschreibungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen, geschlossene Fonds und atypisch stille Beteiligungen, das Risiko von Rückforderungen besteht.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus Finanztest 7/2020.
Nicht immer müssen die Anleger Geld zurückzahlen
Auszahlungen innerhalb von vier Jahren vor Insolvenzeröffnung lassen sich gemäß Insolvenzordnung anfechten. Bei bestimmten Unternehmensbeteiligungen können Insolvenzverwalter sogar Jahrzehnte später alle Ausschüttungen zurückfordern, wenn sie nicht aus echten Gewinnen stammten. Doch was zurückverlangt werden darf und was nicht, sehen Gerichte häufig anders als der Insolvenzverwalter. Mal hat er Verfahrensfehler gemacht, mal interpretieren sie die Rechtslage anders. Manchmal ist es möglich, die Forderung auf dem Verhandlungsweg zu reduzieren.
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