
Probleme: UDI-Geschäfte mit Biogasfirmen. © PantherMedia / aldorado
Anleger sollten auf Geld verzichten, um UDI-Gesellschaften zu retten. Geklappt hat das nicht. Finanztest warnt seit 2018.
[Update 4.10.2021] Geschädigte Anleger suchen Gleichgesinnte
Anleger, die durch die Pleite von UDI-Fonds geschädigt sind, haben sich zu einer Interessengemeinschaft (IG) zusammengetan. Es sei zu befürchten, dass im Insolvenzverfahren „durch die ungerechte Stimmenverteilung im Gläubigerausschuss die Anleger erneut über den Tisch gezogen werden“, teilte die Interessengemeinschaft mit.
Sie hofft, möglichst viele der mehreren Tausend Geprellten zu erreichen, um im November bei den Gläubigerversammlungen für die Anlagen Energie Festzins II bis IX mit stärkerer Stimme zu sprechen.
- Tipp
- Kontakt zur Interessensgemeinschaft erhalten Sie über die E-Maila-Adresse IG-UDI@gmx.de.
Stiftung Warentest warnt seit Jahren
Seit 2018 warnt Finanztest vor der auf grüne Geldanlagen spezialisierten UDI-Gruppe. Damals konnte die Te Solar Sprint II GmbH & Co. KG aus Aschheim ein von UDI vermitteltes Nachrangdarlehen nicht wie geplant zurückzahlen. 2019 kam die erste UDI-Firma auf die Warnliste. Insgesamt sollen rund 17 500 Anleger bei UDI rund 550 Millionen Euro investiert haben.

Probleme. Finanztest zeigte im Februar 2019 Geldflüsse von UDI-Angeboten in zwei kriselnde Biogasfirmen mit Anlagen in Wendlinghausen, Wittenberge, Nemsdorf-Görendorf und Kogel. © PantherMedia / aldorado, Illustration Stiftung Warentest
Vielen UDI-Firmen droht die Insolvenz
Inzwischen droht vielen UDI-Firmen die Insolvenz. Bis zum 24. Juni 2021 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereits für sieben Gesellschaften wegen Betreibens unerlaubter Einlagengeschäfte die sofortige Rückzahlung des Anlegergeldes verfügt.
Die Anordnung der Bafin geht auf eine Nachrangklausel in den UDI-Verträgen zurück. Sie erfüllt nicht die Anforderungen des Bundesgerichtshofs, weil sie Anlegern nicht ausreichend deutlich macht, dass sie bei Zahlungsproblemen ihrer Anlagefirma bei der Verteilung des Vermögens erst nach allen anderen Gläubigern an die Reihe kommen.
Geschäftsführer verlangt Verzichtserklärung
Um eine Pleiteserie zu verhindern,hatte der neue Geschäftsführer vieler UDI-Firmen, Rainer Langnickel, von Anlegern den Verzicht auf einen Großteil ihrer Forderungen verlangt. Durch mögliche Anordnungen der Bafin bestehe für Anleger ein „hohes Ausfallrisiko“. Bei einem Schuldenschnitt könnten sie wenigstens den Rest ihrer Forderungen binnen fünf Jahren zurückerhalten.
Sanierungskonzept wohl gescheitert
Spätestens seit dem Insolvenzantrag der Te Management GmbH, der Dachgesellschaft der Immobiliensparte von UDI, an der weitere 20 Tochtergesellschaften hängen, dürfte klar sein, dass Langnickels Sanierungskonzept gescheitert ist. Er zeigte sich überrascht von der Insolvenz der Immobiliensparte. Finanztest hatte Anlegern geraten, dem Schuldenschnitt nicht zuzustimmen. Jetzt sollten sie anwaltlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche zu sichern.
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