Geld­anlage Block­heiz­kraft­werke: Heiße Luft und hohes Risiko

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Geld­anlage - Block­heiz­kraft­werke: Heiße Luft und hohes Risiko

Auffälligkeiten. Block­heiz­kraft­werke der Luana Gruppe wurden von einer Firma der Gruppe an eine weitere ohne Wert­gut­achten verkauft. © Adobe Stock, Stiftung Warentest (M)

Die Luana AG bietet nach­haltige Anla­gepro­dukte an. Dabei gibt es jedoch Auffälligkeiten, vor denen die Stiftung Warentest warnt.

Klimawandel und Nach­haltig­keit wirken als mediale Dauer­brenner. Die 2008 gegründete Luana-Gruppe aus Hamburg nutzt den Trend als Geschäfts­modell für Beteiligungen im Bereich erneuer­bare Energien, Energieeffizienz und Energiespeicher. „Ökologische Energieversorgung für eine nach­haltige Welt“ heißt es in der Unter­nehmens­broschüre zur Begrüßung. Dafür investierten Anle­gerinnen und Anleger bisher rund 38 Millionen Euro in die Marc Banasiak und Marcus Florek gehörende Luana-Gruppe.

Die Holding

Zentrale Einheit ist die Luana AG, die zu 100 Prozent der M & M Holding GmbH und somit den beiden gehört. Zum Portfolio zählen insbesondere die Errichtung, der Bau und Betrieb von Block­heiz­kraft­werken (BHKW) – etwa für Pfle­geheime. Die Gruppe verwertet und verkauft die so erzeugte elektrische und ther­mische Energie und entwickelt aus dem Gesamt­paket schließ­lich auch Anla­gepro­dukte. Ob mit dem Kapital der Anleger aber nach­haltig umge­gangen wurde, darf hinterfragt werden.

Die Auffälligkeiten

Finanztest stellte fest, dass Darlehen an verbundene Gesell­schaften vergeben und Kraft­werke an sich selbst verkauft wurden. Heikel erscheinen auch aus dem Geschäfts­bericht verschwundene Block­heiz­kraft­werke sowie schließ­lich die Art der Anlagevehikel selbst: Denn mit den Jahren setzte die Gruppe zunehmend auf riskantere Beteiligungs­formen.

Erhebliche Risiken

Aktuell sammelt die Luana AG Geld in Form einer nach­rangigen tokenbasierten Schuld­verschreibung – digitale Wert­papiere – mit vorinsolvenzlicher Durch­setzungs­sperre. Ein Wert­papier mit erheblichen Risiken.

Die Treuhänder

Doch der Reihe nach: Die konkreten Sach­werte, also die Block­heiz­kraft­werke, kauf­ten bei den Luana-Fonds spezielle Zweck­gesell­schaften, an denen sich Anleger zunächst als Kommanditisten beteiligen konnten. Zur Verwaltung zwischen­geschaltet wurde die „Hit Hanseatische Service Treu­hand GmbH“, die treuhänderisch Anteile der Anleger hält.

Der plötzliche Verkauf

Für das Portfolio der „LCF Block­heiz­kraft­werke Deutsch­land 2 GmbH & Co KG“ wurden so 7,2 Millionen Euro einge­nommen. Die Anlage wurde ab Januar 2014 platziert und auf drei Investitions­pakete aufgeteilt. Doch alle dort gebündelten 39 Block­heiz­kraft­werke wurden Ende 2018 vorzeitig verkauft. Als Grund nannten Banasiak und Florek Rechts­streitig­keiten bei einem der drei Pakete mit 13 Block­heiz­kraft­werken. Der Verkauf ist auffällig, weil die gericht­liche Auseinander­setzung zu diesem Zeit­punkt bereits erst­instanzlich gewonnen worden war.

Interes­senkonflikt wird nicht gesehen

Das von den Rechts­streitig­keiten betroffene Paket von Block­heiz­kraft­werken kaufte ein Unternehmen der Luana-Gruppe direkt. „Wir lassen Sie nicht mit den Risiken allein, sondern über­nehmen Verantwortung“, heißt es dazu in ihrem Schreiben an die Anleger, das Finanztest vorliegt. Das Paket, in dem mit 20 Stück die meisten Block­heiz­kraft­werke enthalten waren, veräußerte man an die Vereinte Energiegenossenschaft eG – die Banasiak und Florek selbst gegründet haben. Sie amtieren dort weiterhin als Vorstände, doch ein Interes­senkonflikt „ist mir nicht klar“, teilt Banasiak Finanztest mit. Provisionen und Vergütung habe es keine gegeben. Die Frage, wann und wie Anleger über diese Verquickung informiert wurden, ließ er jedoch unbe­antwortet.

Fehlende Block­heiz­kraft­werke

Das letzte Paket mit Block­heiz­kraft­werken aus dem Portfolio erwarb schließ­lich die „LCF Block­heiz­kraft­werke Deutsch­land 4 GmbH & Co KG“ – eine Gesell­schaft, die Luana ebenfalls mit Anleger­kapital finanzierte. Als Grund, warum auch hier nicht an unabhängige Dritte verkauft wurde, nennt Banasiak, dass die Projekte sechs potenziellen Interes­senten „erfolg­los vorgestellt “ worden seien. Den Anlegern des kaufenden Fonds 4 wurden diese Block­heiz­kraft­werke als „hoch­wertige BHKW“ angepriesen.

Vergleich der Serien­nummer

Als heikel erweist sich der Umgang mit zwei Block­heiz­kraft­werken. So wurde der Verkauf der beiden Anlagen zwar im Geschäfts­bericht beschrieben – doch in der vorgesehenen Zielgesell­schaft „Deutsch­land 4“ fehlten sie später. Finanztest entdeckte dies nur durch einen Vergleich der Serien­nummern. Auf Anfrage teilte Banasiak lediglich mit, die Block­heiz­kraft­werke seien „wert­berichtigt“ worden. Daher sei „leider insofern ein Fehler“ unter­laufen und sie seien doch „nicht mehr veräußert“ worden. Nach­fragen, wieso die beiden Kraft­werke, die von Anlegern finanziert wurden, plötzlich nichts mehr wert sein sollen und was mit ihnen passierte, beant­wortet der Firmengründer nicht.

Durch­wachsenes Geschäft

Insgesamt wurde aus dem Verkauf aller Block­heiz­kraft­werke eine Ausschüttung von 78 Prozent der Beteiligungs­summe der Anleger ermöglicht. Für sie war das Geschäft insgesamt nach­teilig, weil statt ursprüng­lich prognostizierter Gewinne von 64 Prozent tatsäch­lich nur 14 Prozent erreicht wurden.

Keine externen Wert­gut­achten

Luana behielt die Praxis des Verkaufs von Anlagen an eigene Gesell­schaften bei: Im Jahr 2022 gingen so zwei Portfolios an Tochtergesell­schaften. Als Grund, diese Block­heiz­kraft­werke vorzeitig loszuwerden, nannte die Gruppe den Ukraine-Krieg und die damit gestiegenen Gaspreise, die den Betrieb der Kraft­werke erschwerten.

Auswirkungen des Krieges

Finanztest wollte zu den Verkäufen wissen: Gab es diesmal Wert­gut­achten, die einen markt­gerechten und fairen Verkaufs­preis nach­voll­zieh­bar machen? Banasiak äußerte sich nicht konkret. Er teilte aber in Bezug auf die Unsicherheiten durch den Krieg für den Energiemarkt mit, dies verdeutliche, dass „isolierte Wert­gut­achten für die BHKW quasi nutzlos gewesen wären“.

Bessere Regulierung

Was zwar für Produkte der Luana-Gruppe nicht gilt, aber zur Einordnung dienen kann: Bei besser regulierten geschlossenen Fonds – Alternative Investmentfonds (AIF) – muss zur Preisfindung laut Kapital­anlagegesetz­buch nach „geeigneten Bewertungs­modellen unter Berück­sichtigung der aktuellen Markt­gegebenheiten“ gesucht werden. Verkaufs­preise dürfen nicht wesentlich unter der letzten Bewertung liegen und ein Verkauf an verbundene Unternehmen ist auch nur unter Aufsicht möglich.

Fragwürdige Darlehen

Als ein weiteres Problem erscheinen Darlehen. So liehen sich Gesell­schaften der Luana-Gruppe mehr­mals Geld von anderen verbundenen Gesell­schaften, obwohl das laut Prospekt nicht vorgesehen ist. Banasiak wies auf Anfrage darauf hin, es seien nur „zweck­gebundene Darlehen vergeben“ worden und so „die prospektgemäße Mittel­verwendung sicher­gestellt und auch im Rahmen der Mittel­verwendungs­kontrolle bestätigt“.

Digitale Wert­papiere: „LAG1 Token“

Aktuell bietet die Luana AG mit dem „LAG1 Token“ Beteiligungen an ihrer Gesell­schaft selbst an. Dabei handelt es sich um unver­briefte Wert­papiere, die als digitales Zertifikat auf einer Block­chain hinterlegt werden. Das so einge­worbene Kapital soll ab einem Mindest­betrag von 5 000 Euro und einer Mindest­lauf­zeit bis Ende Juni 2025 zu 5,25 Prozent verzinst werden. Das ist angesichts der Risiken wenig und auch die Kosten fallen mit 12,3 Prozent in Bezug auf das Emissions­volumen hoch aus. Anleger werden bei Zahlungs­ausfällen zudem nur nach­rangig behandelt. Weil eine „vorinsolvenzliche Durch­setzungs­sperre“ gilt, greift dieser Nachteil bereits vor Eröff­nung eines Insolvenz­verfahrens. Ansprüche können Anleger nicht geltend machen, wenn diese zur Über­schuldung oder Zahlungs­unfähigkeit der Luana AG führen würden. Ein Total­verlust ist hierbei auch möglich.

Einmischen in die Geschäfte dürfen sich Anle­gerinnen und Anleger auch nicht: Teil­nahme-, Mitwirkungs- und Stimm­rechte in der Haupt­versamm­lung bleiben verwehrt. Die Rechte umfassen nur die Zins­zahlung und Kapitalrück­zahlung sowie das Recht zur Kündigung. Während bei früheren Beteiligungs­modellen Anleger noch als Kommanditisten Mitspracherechte hatten, schwinden also die Einfluss­möglich­keiten.

Angebot kommt auf die Warn­liste

Zusammenfassend bleiben bei den Darlehen der Luana-Gruppe und den wieder­holten Verkäufen von Anlagen ohne Wert­gut­achten weiterhin Fragen für uns bestehen, ebenso bei den zwei Block­heiz­kraft­werken, die wert­berichtigt worden sein sollen.

Die Risiken für Anle­gerinnen und Anleger nehmen bei der Gruppe zu und sind bei der tokenbasierten Schuld­verschreibung schließ­lich gravierend. Wir setzen daher das Angebot des „LAG1 Token“ der Luana AG auf unsere Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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