
Auffälligkeiten. Blockheizkraftwerke der Luana Gruppe wurden von einer Firma der Gruppe an eine weitere ohne Wertgutachten verkauft. © Adobe Stock, Stiftung Warentest (M)
Die Luana AG bietet nachhaltige Anlageprodukte an. Dabei gibt es jedoch Auffälligkeiten, vor denen die Stiftung Warentest warnt.
Klimawandel und Nachhaltigkeit wirken als mediale Dauerbrenner. Die 2008 gegründete Luana-Gruppe aus Hamburg nutzt den Trend als Geschäftsmodell für Beteiligungen im Bereich erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energiespeicher. „Ökologische Energieversorgung für eine nachhaltige Welt“ heißt es in der Unternehmensbroschüre zur Begrüßung. Dafür investierten Anlegerinnen und Anleger bisher rund 38 Millionen Euro in die Marc Banasiak und Marcus Florek gehörende Luana-Gruppe.
Die Holding
Zentrale Einheit ist die Luana AG, die zu 100 Prozent der M & M Holding GmbH und somit den beiden gehört. Zum Portfolio zählen insbesondere die Errichtung, der Bau und Betrieb von Blockheizkraftwerken (BHKW) – etwa für Pflegeheime. Die Gruppe verwertet und verkauft die so erzeugte elektrische und thermische Energie und entwickelt aus dem Gesamtpaket schließlich auch Anlageprodukte. Ob mit dem Kapital der Anleger aber nachhaltig umgegangen wurde, darf hinterfragt werden.
Die Auffälligkeiten
Finanztest stellte fest, dass Darlehen an verbundene Gesellschaften vergeben und Kraftwerke an sich selbst verkauft wurden. Heikel erscheinen auch aus dem Geschäftsbericht verschwundene Blockheizkraftwerke sowie schließlich die Art der Anlagevehikel selbst: Denn mit den Jahren setzte die Gruppe zunehmend auf riskantere Beteiligungsformen.
Erhebliche Risiken
Aktuell sammelt die Luana AG Geld in Form einer nachrangigen tokenbasierten Schuldverschreibung – digitale Wertpapiere – mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Ein Wertpapier mit erheblichen Risiken.
Die Treuhänder
Doch der Reihe nach: Die konkreten Sachwerte, also die Blockheizkraftwerke, kauften bei den Luana-Fonds spezielle Zweckgesellschaften, an denen sich Anleger zunächst als Kommanditisten beteiligen konnten. Zur Verwaltung zwischengeschaltet wurde die „Hit Hanseatische Service Treuhand GmbH“, die treuhänderisch Anteile der Anleger hält.
Der plötzliche Verkauf
Für das Portfolio der „LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 2 GmbH & Co KG“ wurden so 7,2 Millionen Euro eingenommen. Die Anlage wurde ab Januar 2014 platziert und auf drei Investitionspakete aufgeteilt. Doch alle dort gebündelten 39 Blockheizkraftwerke wurden Ende 2018 vorzeitig verkauft. Als Grund nannten Banasiak und Florek Rechtsstreitigkeiten bei einem der drei Pakete mit 13 Blockheizkraftwerken. Der Verkauf ist auffällig, weil die gerichtliche Auseinandersetzung zu diesem Zeitpunkt bereits erstinstanzlich gewonnen worden war.
Interessenkonflikt wird nicht gesehen
Das von den Rechtsstreitigkeiten betroffene Paket von Blockheizkraftwerken kaufte ein Unternehmen der Luana-Gruppe direkt. „Wir lassen Sie nicht mit den Risiken allein, sondern übernehmen Verantwortung“, heißt es dazu in ihrem Schreiben an die Anleger, das Finanztest vorliegt. Das Paket, in dem mit 20 Stück die meisten Blockheizkraftwerke enthalten waren, veräußerte man an die Vereinte Energiegenossenschaft eG – die Banasiak und Florek selbst gegründet haben. Sie amtieren dort weiterhin als Vorstände, doch ein Interessenkonflikt „ist mir nicht klar“, teilt Banasiak Finanztest mit. Provisionen und Vergütung habe es keine gegeben. Die Frage, wann und wie Anleger über diese Verquickung informiert wurden, ließ er jedoch unbeantwortet.
Fehlende Blockheizkraftwerke
Das letzte Paket mit Blockheizkraftwerken aus dem Portfolio erwarb schließlich die „LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co KG“ – eine Gesellschaft, die Luana ebenfalls mit Anlegerkapital finanzierte. Als Grund, warum auch hier nicht an unabhängige Dritte verkauft wurde, nennt Banasiak, dass die Projekte sechs potenziellen Interessenten „erfolglos vorgestellt “ worden seien. Den Anlegern des kaufenden Fonds 4 wurden diese Blockheizkraftwerke als „hochwertige BHKW“ angepriesen.
Vergleich der Seriennummer
Als heikel erweist sich der Umgang mit zwei Blockheizkraftwerken. So wurde der Verkauf der beiden Anlagen zwar im Geschäftsbericht beschrieben – doch in der vorgesehenen Zielgesellschaft „Deutschland 4“ fehlten sie später. Finanztest entdeckte dies nur durch einen Vergleich der Seriennummern. Auf Anfrage teilte Banasiak lediglich mit, die Blockheizkraftwerke seien „wertberichtigt“ worden. Daher sei „leider insofern ein Fehler“ unterlaufen und sie seien doch „nicht mehr veräußert“ worden. Nachfragen, wieso die beiden Kraftwerke, die von Anlegern finanziert wurden, plötzlich nichts mehr wert sein sollen und was mit ihnen passierte, beantwortet der Firmengründer nicht.
Durchwachsenes Geschäft
Insgesamt wurde aus dem Verkauf aller Blockheizkraftwerke eine Ausschüttung von 78 Prozent der Beteiligungssumme der Anleger ermöglicht. Für sie war das Geschäft insgesamt nachteilig, weil statt ursprünglich prognostizierter Gewinne von 64 Prozent tatsächlich nur 14 Prozent erreicht wurden.
Keine externen Wertgutachten
Luana behielt die Praxis des Verkaufs von Anlagen an eigene Gesellschaften bei: Im Jahr 2022 gingen so zwei Portfolios an Tochtergesellschaften. Als Grund, diese Blockheizkraftwerke vorzeitig loszuwerden, nannte die Gruppe den Ukraine-Krieg und die damit gestiegenen Gaspreise, die den Betrieb der Kraftwerke erschwerten.
Auswirkungen des Krieges
Finanztest wollte zu den Verkäufen wissen: Gab es diesmal Wertgutachten, die einen marktgerechten und fairen Verkaufspreis nachvollziehbar machen? Banasiak äußerte sich nicht konkret. Er teilte aber in Bezug auf die Unsicherheiten durch den Krieg für den Energiemarkt mit, dies verdeutliche, dass „isolierte Wertgutachten für die BHKW quasi nutzlos gewesen wären“.
Bessere Regulierung
Was zwar für Produkte der Luana-Gruppe nicht gilt, aber zur Einordnung dienen kann: Bei besser regulierten geschlossenen Fonds – Alternative Investmentfonds (AIF) – muss zur Preisfindung laut Kapitalanlagegesetzbuch nach „geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten“ gesucht werden. Verkaufspreise dürfen nicht wesentlich unter der letzten Bewertung liegen und ein Verkauf an verbundene Unternehmen ist auch nur unter Aufsicht möglich.
Fragwürdige Darlehen
Als ein weiteres Problem erscheinen Darlehen. So liehen sich Gesellschaften der Luana-Gruppe mehrmals Geld von anderen verbundenen Gesellschaften, obwohl das laut Prospekt nicht vorgesehen ist. Banasiak wies auf Anfrage darauf hin, es seien nur „zweckgebundene Darlehen vergeben“ worden und so „die prospektgemäße Mittelverwendung sichergestellt und auch im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle bestätigt“.
Digitale Wertpapiere: „LAG1 Token“
Aktuell bietet die Luana AG mit dem „LAG1 Token“ Beteiligungen an ihrer Gesellschaft selbst an. Dabei handelt es sich um unverbriefte Wertpapiere, die als digitales Zertifikat auf einer Blockchain hinterlegt werden. Das so eingeworbene Kapital soll ab einem Mindestbetrag von 5 000 Euro und einer Mindestlaufzeit bis Ende Juni 2025 zu 5,25 Prozent verzinst werden. Das ist angesichts der Risiken wenig und auch die Kosten fallen mit 12,3 Prozent in Bezug auf das Emissionsvolumen hoch aus. Anleger werden bei Zahlungsausfällen zudem nur nachrangig behandelt. Weil eine „vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre“ gilt, greift dieser Nachteil bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ansprüche können Anleger nicht geltend machen, wenn diese zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Luana AG führen würden. Ein Totalverlust ist hierbei auch möglich.
Einmischen in die Geschäfte dürfen sich Anlegerinnen und Anleger auch nicht: Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Hauptversammlung bleiben verwehrt. Die Rechte umfassen nur die Zinszahlung und Kapitalrückzahlung sowie das Recht zur Kündigung. Während bei früheren Beteiligungsmodellen Anleger noch als Kommanditisten Mitspracherechte hatten, schwinden also die Einflussmöglichkeiten.
Angebot kommt auf die Warnliste
Zusammenfassend bleiben bei den Darlehen der Luana-Gruppe und den wiederholten Verkäufen von Anlagen ohne Wertgutachten weiterhin Fragen für uns bestehen, ebenso bei den zwei Blockheizkraftwerken, die wertberichtigt worden sein sollen.
Die Risiken für Anlegerinnen und Anleger nehmen bei der Gruppe zu und sind bei der tokenbasierten Schuldverschreibung schließlich gravierend. Wir setzen daher das Angebot des „LAG1 Token“ der Luana AG auf unsere Warnliste Geldanlage.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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